Bundestag verschiebt Sparpaket-Beschluss auf 10. Juli
Der Bundestag nimmt sich mehr Zeit für die Beratung der hochumstrittenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. Nach Angaben des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, wird die 2./3. Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) auf den 10. Juli verschoben. Bislang war sie für Freitag nächster Woche vorgesehen. Angesichts der Tragweite der Entscheidungen für Versicherte, Patienten, Arbeitgeber und Leistungserbringer sei es „selbstverständlich, dass wir die parlamentarischen Beratungen mit der notwendigen Sorgfalt führen“, sagte Pantazis. Dazu gehöre es, die Ergebnisse der für Montag angesetzten öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss „umfassend auszuwerten und die dort vorgetragenen Hinweise und Argumente sorgfältig in die weiteren Beratungen einzubeziehen“.
Unterdessen hält die Debatte über das Sparpaket an. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) warnt in seiner Stellungnahme zum Entwurf vor einer „gravierenden Gerechtigkeitslücke“. Sie sei geeignet, „die Gesamtakzeptanz in Frage zu stellen“. Das Paket beinhalte erhebliche Belastungen für Versicherte und alle Leistungserbringer, während sich der Bund weiter seiner Finanzverantwortung für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger entziehe: „Er überwälzt weiterhin eigentlich aus Steuermitteln zu finanzierende Beiträge in Höhe von 12,5 Milliarden Euro auf die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung und vergrößert damit in entsprechender Höhe das Defizit.“
Der GBA bezeichnet es als „völlig unverständlich“, dass die Mehreinnahmen aus der vorgesehenen Erhöhung der Tabaksteuer nicht zumindest ab 2027 dem Gesundheitswesen zufließen sollen. Denn dort würden die Folgen des Rauchens erhebliche Ausgaben verursachen, konstatieren die Unparteiischen Vorsitzenden. Zudem monieren sie, dass höhere Abgaben auf hochprozentige Alkoholika und stark zuckerhaltige Produkte keinen Eingang in den Entwurf gefunden hätten. Auch hier gebe es „einen unmittelbaren morbiditäts- und damit ausgabensteigernden Effekt“.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, forderte gegenüber G+G, dass Steuern auf Zucker und Tabak als „Lenkungssteuer“ unmittelbar in den Gesundheitsfonds fließen müssten. „Entscheidend ist, dass diese Einnahmen konsequent in gesundheitsbezogene Maßnahmen zurückfließen“, sagte die Unionspolitikerin. Ein Zeitplan für die Steuer müsse aber auch die Lenkungswirkung im Blick behalten. Ziel müsse „eine Ausgestaltung sein, die Hersteller zu gesünderen Produkten anreizt, Prävention stärkt und vermeidbare Mehrbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher so gering wie möglich hält“.
Die Privaten Krankenversicherer lehnen eine von der SPD ins Spiel gebrachte weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab. Nach einer heute vorgestellten Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) beträfe das Anheben vor allem wirtschaftsstarke Regionen mit einem hohen Anteil qualifizierter Beschäftigter, insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. (bhu)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.