EU-Gesundheitsminister unterstützen Biotech-Pläne
Der Rat der EU-Gesundheitsminister (Epsco) unterstützt die Initiativen der EU-Kommission für eine sichere Arzneimittelversorgung und die Förderung von Pharmaforschung und -produktion in Europa. Die Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie im Bereich von Medizin- und Biotechnologie gehöre zu den „Prioritäten europäischer Politik“, sagte der amtierende Ratsvorsitzende, Zyperns Gesundheitsminister Neophytos Charalambides, nach Abschluss der Epsco-Tagung in Luxemburg. Der Rat einigte sich gestern unter anderem auf seine Positionen zur Förderung von Innovationen und Vereinfachungen für die Industrie im Bereich der Biotechnologie.
Nach der politischen Einigung mit Europaparlament und Kommission auf ein Gesetz zur sicheren Versorgung mit besonders wichtigen Arzneimitteln (Critical Medicines Act – CMA) strebe der Rat jetzt auch eine schnelle Einigung über die geplante Biotechnologie-Richtlinie (Biotech Act) an, sagte Charalambides. In diesem Bereich sei Europa Vorreiter und besitze „riesige Potenziale“, betonte EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi. Sein im Dezember letzten Jahres vorgelegter Vorschlag für einen Biotech-Act überschneidet sich in Teilen mit dem CMA und der laufenden Reform der EU-Pharmagesetzgebung.
Im zunächst anstehenden „Biotech Act 1“ geht es unter anderem um einfachere Vorschriften für genetisch veränderte Mikroorganismen (GVM) und um das Anpassen der Regeln zum Umgang mit menschlichen Organen „an die jüngsten wissenschaftlichen und klinischen Entwicklungen“. Anders als die EU-Kommission wollen die Gesundheitsminister GVM nicht unbegrenzt zulassen. Als zusätzlichen Schutz wollen sie die erste Genehmigung auf zehn Jahre befristen. Wie auch bei den einfacheren Zulassungsregeln für Medizinprodukte dürften Erleichterungen nicht zu Abstrichen beim Gesundheits- und Patientenschutz führen, unterstrich Charalambides.
Das Europaparlament billigte heute abschließend neue Vorschriften für die Gentechnik in der Landwirtschaft. Sie sollen den Einsatz neuer, klima- und schädlingsresistenter Pflanzen in der EU erleichtern. Künftig gibt es zwei Klassen gentechnisch veränderter Pflanzen. Kategorie 1 beinhaltet Pflanzen mit begrenzten Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können, darunter etwa glutenarmer Weizen, krankheitsresistente Kartoffeln oder gegen Trockenheit resistenter Mais. Die Pflanzen werden registriert, ihr Einsatz muss aber nicht genehmigt werden. Zudem dürfen daraus produzierte Lebensmittel im Handel ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden.
Kategorie 2 umfasst Pflanzen mit komplexeren genetischen Veränderungen. Für sie gelten weiter strengere Vorgaben zur Risikobewertung sowie die Genehmigungspflicht. Zudem können einzelne Länder die Anwendung trotz EU-Genehmigung untersagen. Die neuen Vorgaben sollen ab Mitte 2028 gelten. (toro)
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