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Digitalgesetz: Bundesrat plädiert für mehr Befugnisse der Krankenkassen

25.09.2026 3 Min. Lesedauer

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung dazu auf, mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) die Möglichkeiten der Krankenkassen in der personalisierten Prävention zu erweitern. So sollen die Kassen ihre Versicherten an Untersuchungen erinnern, die ihnen zustehen, oder auf bestimmte Unterstützungsangebote hinweisen dürfen. Dies soll bereits möglich sein, wenn „ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, das Risiko einer Pflegebedürftigkeit“ vorliege, heißt es in der Stellung des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Die Länder halten es für sinnvoll, dass die Krankenkassen „auch niedrigschwellige und unmittelbar umsetzbare Informationen zur eigenverantwortlichen Gesundheitsförderung“ zur Verfügung stellen dürfen. „Damit wird die Gesundheitskompetenz der Versicherten gestärkt, die als wichtiger Einflussfaktor für gesundheitsbewusstes Verhalten gilt“, heißt es in der Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheit, der die Länderkammer zustimmte. Zudem sollen weitere Daten und Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert und verarbeitet werden können. Mit Blick auf den Datenschutz empfahl der Bundesrat zu prüfen, ob einzelne vorgesehene Regelungen der besonderen Rolle der Datenschutzbeauftragten als unabhängigen Behörden gerecht würden.

Anlässlich der ersten Beratung des GeDIG im Bundesrat erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Unterstützung für jene Maßnahmen, die die Stabilität der Telematikinfrastruktur erhöhen. Für kritisch hält sie allerdings unangemessene Sanktionen gegen Praxen oder die geplanten Zugriffsmöglichkeiten der Krankenkassen auf sensible Patientendaten.  Die geplanten Eingriffe in das Arzt-Patienten-Verhältnis bereiten auch dem Hartmannbund große Sorgen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) lehnt die geplanten Zugriffsrechte ab, ebenso den geplanten Ausbau der ePA-App zur digitalen Ersteinschätzungs- und Terminierungsplattform. Hierfür brauche es weiterhin die psychotherapeutische Sprechstunde in Präsenz.

Laut Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) werden mit dem geplanten Gesetz „zentrale Vorentscheidungen für den digitalen Versorgungseinstieg“ getroffen. Jedoch dürfe sich ein modernes Primärversorgungssystem nicht auf die Steuerung in die ärztliche Versorgung beschränken, mahnte der SVDGV. Pflege, Heilmittelerbringer und weitere Gesundheitsberufe müssten digital eingebunden werden.

Das GeDIG soll für einfachere und schnellere Abläufe sorgen und Gesundheitsdaten besser für Forschung und Versorgung zugänglich machen. Gleichzeitig sollen die Telematikinfrastruktur und die ePA erweitert werden. Insgesamt soll damit eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro erreicht werden. Für den 9. Oktober ist die erste Lesung im Bundestag geplant. (bhu)

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