Gesetz laufend

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

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Das GeDIG soll den digitalen Weg in die ambulante Versorgung ebnen. Mitte Juli hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Er soll nach der Sommerpause im Herbst in den Bundestag eingebracht werden.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 6. Mai 2026
  • Verbändeanhörung: 18. Mai 2026
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 15. Juli 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: 9. Oktober 2026
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: 13. November 2026
  • 2. Durchgang Bundesrat:13. Dezember 2026
  • Inkrafttreten: N.N.

GeDIG

Das Bundesgesuindheitsministerium (BMG) erhofft sich durch einen Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… eine finanzielle Entlastung von jährlich fast 448 Millionen Euro. Das Maßnahmenbündel soll Abläufe vereinfachen und beschleunigen. Gesundheitsdaten sollen besser als bisher für Forschung und Versorgung zugänglich werden. Gleichzeitig ist geplant,  Telematikinfrastruktur Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen… und  elektronische Patientenakte Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen… (ePA) zu erweitern.

Versicherte sollen künftig im Zuge des geplanten Primärversorgungssystems über ihre elektronische Patientenakte Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen… (ePA) Zugang zu einem Ersteinschätzungsverfahren erhalten und dort bei Bedarf zu einer digitalen Terminbuchung weitergeleitet werden. Die ePA soll auf Sicht  zentraler, digitaler Baustein der Versorgung werden.

Das neue Verfahren soll über die Terminservicestellen Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Krankenversicherten Termine bei fachärztlichen,… der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geregelt werden. Private Anbieter für digitale Terminvermittlung sollen den Terminbuchungsprozess dabei nicht kommerziell ausnutzen können, aber auch nicht „diskriminiert“ werden. 

Laut Gesetzentwurf sollen elektronische Überweisungen künftig zum Standard und noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Vertragsärzte sollen ab dem 1. September 2029 verpflichtet werden, elektronische Überweisungen auszustellen und abzurufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sollen bis zum 1. November 2027 die notwendigen Regelungen schaffen. Versicherte könnten aber wählen, ob sie weiterhin einen Ausdruck in Papierform erhalten wollen.

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Die AOK begrüßt das Digitalgesetz als wichtigen Fortschritt für datengestützte Versorgung und digitale Innovationen, fordert aber Nachbesserungen bei Patientensteuerung, Terminbereitstellung, Direktabrechnung und Gematik-Governance.
15.07.2026AOK-Bundesverband5 Min
Stellungnahme Digitalisierung

AOK-Bundesverband zum Referentenentwurf des GeDIG

Verbändebeteiligung des BMG am 18.05.26
19.05.2026 AOK-Bundesverband

Zudem sollen „Maßnahmen in beinahe allen digitalisierungsrelevanten Bereichen ses Gesundheitswesens und der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… ergriffen“ werden, heißt es in dem Entwurf. Dabei soll besonders die Förderung von Innovationen innerhalb der ePA in den Vordergrund rücken. Auch die Weiterentwicklung der Zugriffsmöglichkeiten von Apothekern ist geplant. Um einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten, soll zudem die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur verbessert werden. Mit dieser hatte es zuletzt, wie bei der Einführung der ePA Anfang des Jahres, immer wieder Probleme gegeben.

Schließlich überführt das Gesetz zahlreiche Regelungen im Zusammenhang mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum in nationales Recht.