Gesetz laufend

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

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Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Gesetz, das für Versicherte einen nutzerfreundlichen, digitalen Weg in die ambulante Versorgung regeln soll.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 6. Mai 2026
  • Verbändeanhörung: 18. Mai 2026
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: Juni 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

GeDIG

Versicherte sollen künftig im Zuge des geplanten Primärversorgungssystems über ihre elektronische Patientenakte Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen… (ePA) Zugang zu einem Ersteinschätzungsverfahren erhalten und dort bei Bedarf zu einer digitalen Terminbuchung weitergeleitet werden. Die ePA soll auf Sicht  zentraler, digitaler Baustein der Versorgung werden.

Das neue Verfahren soll über die Terminservicestellen Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Krankenversicherten Termine bei fachärztlichen,… der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geregelt werden. Private Anbieter für digitale Terminvermittlung sollen den Terminbuchungsprozess dabei nicht kommerziell ausnutzen können, aber auch nicht „diskriminiert“ werden. 

Laut Referentenentwurf sollen elektronische Überweisungen künftig zum Standard und noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Vertragsärzte sollen ab dem 1. September 2029 verpflichtet werden, elektronische Überweisungen auszustellen und abzurufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sollen bis zum 1. November 2027 die notwendigen Regelungen schaffen. Versicherte könnten aber wählen, ob sie weiterhin einen Ausdruck in Papierform erhalten wollen.

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Der AOK-Bundesverband wertet es als gutes Signal, dass mit diesem Gesetz der technische Unterbau für das geplante Primärversorgungssystems vorbereitet wird.
07.04.2026AOK-Bundesverband3 Min

Zudem sollen „Maßnahmen in beinahe allen digitalisierungsrelevanten Bereichen ses Gesundheitswesens und der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… ergriffen“ werden, heißt es in dem Entwurf. Dabei soll besonders die Förderung von Innovationen innerhalb der ePA in den Vordergrund rücken. Auch die Weiterentwicklung der Zugriffsmöglichkeiten von Apothekern ist geplant. Um einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten, soll zudem die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen… verbessert werden. Mit dieser hatte es zuletzt, wie bei der Einführung der ePA Anfang des Jahres, immer wieder Probleme gegeben.

Schließlich überführt das Gesetz zahlreiche Regelungen im Zusammenhang mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum in nationales Recht.