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MD Bund: Behandlungsfehler verursachen Milliardenschäden

20.08.2026 3 Min. Lesedauer

Falsche Medikamente, zu späte Krebsdiagnosen, verwechselte Körperteile oder vergessenes OP-Material im Operierten: Behandlungsfehler schädigen nicht nur Patienten, sie kosten das Gesundheitswesen auch jährlich Milliardenbeträge. Die allermeisten Fälle würden allerdings „nicht erkannt, gemeldet oder untersucht“, kritisierte Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund), heute bei der Vorlage der Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern. Die Dunkelziffer sei „enorm“. Allein im stationären Sektor könnten laut Studien jährlich 350.000 bis 700.000 Patienten betroffen sein. Gronemeyer forderte verpflichtende Meldesysteme und mehr Rechte für Patienten. Ähnlich äußerte sich der AOK-Bundesverband. „Die Stärkung der Patientenrechte gehört auf die To-Do-Liste des neuen Gesundheitsministers“, mahnte Vorstandschefin Carola Reimann.

2025 prüfte der MD Bund 11.735 Verdachtsfälle, bei 2.700 beziehungsweise 23 Prozent stellte er einen ursächlich durch einen Behandlungsfehler bedingten Schaden fest. 97 Patienten starben als Folge. Gronemeyer warnte, die Zahlen spiegelten nur einen „kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens“ wider, seien nicht repräsentativ und erlaubten keine Trendaussagen. Er verwies auf Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD von 2022. Demnach dürften etwa 12,6 Prozent der Gesundheitsausgaben in hochentwickelten Ländern auf unsichere Versorgung oder vermeidbare Schadensereignisse zurückzuführen sein. Auf Deutschland bezogen bedeute dies eine Schadenshöhe von 31 Milliarden Euro. Gronemeyer beklagte „politischen Stillstand“ beim Thema Patientensicherheit. Andere Länder wie England seien weiter.  Das Problem dürfe nicht länger „kleingeredet werden“, verlangte er.

Der MD-Chef forderte ein verpflichtendes Meldesystem für sogenannte Never Events, also besonders schwerwiegende, vermeidbare Fehler. Zugleich müsse es eine Pflicht der Behandelnden geben, Patienten über mögliche Fehler zu informieren. „Heute ist es so, das betroffene Patientinnen und Patienten in der Regel nur dann über einen Fehler informiert werden, wenn sie gezielt danach fragen“, kritisierte auch AOK-Chefin Reimann. Dabei seien Behandlungsfehler für medizinische Laien meist gar nicht zu erkennen. Sie sprach sich dafür aus, einen Informationsanspruch der Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Auch müsse im Schadensfall die rechtliche Position der Betroffenen gestärkt und der Beweis eines Zusammenhangs erleichtert werden. Bisher liegt die Beweislast meist bei den Opfern.

Laut der MD-Statistik scheinen Frauen etwas häufiger von Behandlungsfehlern betroffen zu sein als Männer. Bei einem Drittel der festgestellten Behandlungsfehler kam es zu einem dauerhaften Schaden, bei zwei Dritteln zu einem vorübergehenden Schaden. Von den Verdachtsfällen betrafen 7.633 den stationären und 4.073 den ambulanten Sektor. Bei 150 Fehlern handelte es sich um Never Events. (cm)

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