Koalition legt über 60 Änderungen am GKV-Sparpaket vor
In letzter Minute tariert die schwarz-rote Koalition das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) neu aus. Mit den umfangreichen Änderungsanträgen, die G+G vorliegen, werden die Belastungen für Krankenkassen und Versicherte leicht abgeschwächt. Kurz vor der entscheidenden parlamentarischen Abstimmung in dieser Woche sieht das geplante BStabG nun höhere Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern vor. Zudem wird der Bundeszuschuss weniger stark gekürzt als geplant. Auch die vorgesehenen Belastungen von Versicherten bei Zuzahlungen und Familienversicherung werden in Punkten abgemildert.
Konkret sollen die Kassen 2027 nun einen um 750 Millionen Euro höheren Zuschuss für die Gesundheitskosten bei der Grundsicherung erhalten. Dieser Betrag soll schrittweise steigen: von rund einer Milliarde Euro 2027 auf 1,25 Milliarden Euro 2028 und ab 2031 dauerhaft auf rund 2,75 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss wird 2027 nur noch um 1,35 Milliarden Euro statt um zwei Milliarden Euro gekürzt. Insgesamt beläuft sich der Bundeszuschuss 2027 auf 13,15 Milliarden und ab 2028 auf 12,95 Milliarden Euro. Gegenfinanziert wird dies durch eine „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“, die im kommenden Jahr 650 Millionen Euro einbringen soll.
Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung fallen kleiner aus. So bleiben mitversicherte Partner, die sich um Kinder unter zwölf Jahren kümmern, weiter kostenfrei. Ursprünglich sollte dies nur bei der Betreuung von Kindern unter sieben gelten. Auch bei den Zuzahlungen gibt es Erleichterungen. Diese sollen nicht mehr automatisch jedes Jahr in Höhe der Grundlohnrate steigen.
Auch an anderer Stelle wird auf eine Dynamisierung verzichtet. Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun auf 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent. Auch der von der Industrie gewährte Rabatt auf Impfstoffe fällt mit neun Prozent höher aus.
Die 64 Änderungsanträge sehen zudem mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor. Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, soll zudem künftig entfallen. Das Sparpaket soll am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Am gleichen Tag soll auch der Bundesrat den Entwurf in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause abschließend beraten. (at)
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