Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) 2027 rund 19,6 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einsparen. 2030 sollen es 42,8 Milliarden Euro sein.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 16. April 2026
- Verbändeanhörung: 20. April 2026
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 29. April 2026
- 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
- 1. Lesung Bundestag: N.N.
- Anhörung im Bundestag: N.N.
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
- Inkrafttreten: nach der Verkündung, weitere Teile am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
Der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzt mehr als drei Viertel der 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) um. Die in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben dürfen künftig in den einzelnen Leistungsbereichen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten, die sogenannte Grundlohnrate. Auf Beitragszahler und Patienten kommen höhere Belastungen zu. Allein die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik bringt dem Entwurf zufolge im nächsten Jahr eine Einsparung von 4,9 Milliarden Euro. Weitere Kürzungen sollen insgesamt Minderausgaben von 15,6 Milliarden Euro erbringen. Hinzu kommen rund vier Milliarden Euro durch höhere Einnahmen.
Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht unter anderem steigende Belastungen für die gesetzlich Versicherten vor, etwa eine Anpassung der seit 2004 unveränderten Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… . So soll die Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten zum Beispiel bei Medikamenten von jetzt mindestens fünf und maximal zehn Euro auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro steigen. Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… und Kinderkrankengeld sollen um fünf Prozentpunkte auf 65 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt werden. Auch der Zuschuss für Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… soll sinken.
2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… , also die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung anfallen, einmalig um etwa 300 Euro angehoben werden. Diese Belastung trifft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Letztere sollen künftige höhere Beiträge für geringfügig Beschäftigte zahlen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll stark eingeschränkt werden. Beitragsfrei mitversichert blieben unter anderem Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige sowie Personen oberhalb der Regelaltersgrenze. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner sei ab 2028 ein einkommensabhängiger Beitrag von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens vorgesehen.
Zusätzlich zur Einnahmenorientierung bei der Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… soll im Krankenhausbereich unter anderem die derzeit vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen durch die Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… abgeschafft werden. Die verpflichtende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens soll unnötige Operationen vermeiden. Der Anstieg der Pflegebudgets wird auf den Zuwachs der Grundlohnrate mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt begrenzt. Dieser Abschlag auf die Ausgabensteigerung soll auch für die Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. Sondervergütungen, die vor allem mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden waren, werden ersatzlos gestrichen. Die Einsparsumme beziffert der Gesetzentwurf für 2027 auf 2,7 Milliarden Euro.
Geringer fallen die Einsparungen im Arzneimittelbereich aus. Hier rechnet das BMG 2027 mit 1,9 Milliarden Euro weniger. Dazu soll die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags beitragen, auf den rund 1,1 Milliarden Euro entfallen. Ergänzende Maßnahmen wie Preis-Mengen-Regelungen, Preismoratorien und Einschränkungen bei der Verordnungsfähigkeit sollen zusätzliche Einsparungen im teils dreistelligen Millionenbereich bringen.
Auch die Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten des deutschen Gesundheitswesens betrugen 2020 nach Angaben des… der Krankenkassen dürfen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund die Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 verschiebt. Diese wären ab 2029 fällig gewesen. So sind nun für die Jahre 2029 und 2030 Minderausgaben von jeweils einer Milliarde Euro geplant. Für das Gesetzesvorhaben hat sich Ministerin Warken einen strengen Zeitplan gesetzt: Noch vor der Sommerpause 2026 soll das BStabG Bundestag und Bundesrat abschließend passieren.