Gesetz laufend

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Das Bundeskabinett hat die Sparmaßnahmen für das Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten und so die für 2027 prognostizierte Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro auffangen.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 16. April 2026
  • Verbändeanhörung: 20. April 2026
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 29. April 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: 12. Juni 2026
  • 1. Lesung Bundestag: 11 Juni 2026
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: 26./27. Juni 2026
  • 2. Durchgang Bundesrat: 10. Juli 2026
  • Inkrafttreten: nach der Verkündung, weitere Teile am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

Gegenüber dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) enthält die Kabinettsfassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) noch einige Änderungen. So soll der jährliche Bundeszuschuss Bis 2004 wurde die gesetzliche Krankenversicherung - im Unterschied zur Renten- und… für versicherungsfremde Leistungen ist die Bezeichnung für Leistungen der Sozialversicherung , die nicht zu deren eigentlichem Auftrag… der GKV unbefristet um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden gekürzt werden. Begründet wird dies mit der „notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes“. Der Einstieg in die Steuerfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern im Umfang von 250 Millionen Euro für 2027 und 500 Millionen für 2028 dämpft diesen von Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… scharf kritisierten Einschnitt kaum.

Gestrichen hat die Koalition die geplante Kürzung des Krankengeldes. Der ab 2027 vorgesehene Krankenkassenbeitrag für bisher kostenlos mitversicherte Ehepartner ohne bestimmte Betreuungsaufgaben soll nun 2,5 statt 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Partners betragen. Neben der Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… soll jetzt auch die für einen möglichen Wechsel zur privaten Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… um 300 Euro monatlich steigen.

Der Entwurf orientiert sich an den 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) . Die in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben dürfen künftig in den einzelnen Leistungsbereichen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten, die sogenannte Grundlohnrate.

Auch der Kabinettsentwurf sieht eine Anpassung der seit 2004 unveränderten Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… vor. So soll die Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten zum Beispiel bei Medikamenten von jetzt mindestens fünf und maximal zehn Euro auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro steigen. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… soll sinken. 

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, übt insbesondere Kritik an der dauerhaften Kürzung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der weiterhin nicht kostendeckenden Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern.
29.04.2026AOK-Bundesverband2 Min
Illustration: eine Familie mit zwei Kindern und einer älteren Person im Rollstuhl unter einem Schirm, daneben ein Symbol einer Geldbörse.
Seit 2004 gilt die heutige Systematik der Zuzahlungen mit klaren Eigenbeteiligungen und Belastungsgrenzen. Die FinanzKommission Gesundheit hat in ihrem jüngst vorgelegten Bericht empfohlen, die Selbstbeteiligungen der Versicherten an die Inflationsentwicklung anzupassen und zu erhöhen. Wie sich die Selbstbeteiligung und der soziale Ausgleich…
13.04.2026Hilke Nissen3 Min

2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung anfallen, einmalig um etwa 300 Euro angehoben werden. Diese Belastung trifft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Letztere sollen künftige höhere Beiträge für geringfügig Beschäftigte zahlen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll stark eingeschränkt werden. Beitragsfrei mitversichert blieben unter anderem Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige sowie Personen oberhalb der Regelaltersgrenze.

Zusätzlich zur Einnahmenorientierung bei der Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… soll im Krankenhausbereich unter anderem die derzeit vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen durch die Krankenkassen abgeschafft werden. Die verpflichtende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens soll unnötige Operationen vermeiden. Der Anstieg der Pflegebudgets wird auf den Zuwachs der Grundlohnrate mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt begrenzt. Dieser Abschlag auf die Ausgabensteigerung soll auch für die Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. Sondervergütungen, die vor allem mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden waren, werden ersatzlos gestrichen. 

Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag dynamisiert. Auch er soll sich künftig an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen orientieren. Ergänzende Maßnahmen wie Preis-Mengen-Regelungen, Preismoratorien und Einschränkungen bei der Verordnungsfähigkeit sollen zusätzliche Einsparungen bringen.

Auch die Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten des deutschen Gesundheitswesens betrugen 2020 nach Angaben des… der Krankenkassen dürfen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund die Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 verschiebt. Diese wären ab 2029 fällig gewesen. Für das Gesetzesvorhaben hat sich Ministerin Warken einen strengen Zeitplan gesetzt: Noch vor der Sommerpause 2026 soll das BStabG Bundestag und Bundesrat abschließend passieren.