Gesetz laufend

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

5 Min. Lesedauer

Mit den umfangreichen Änderungsanträgen für die Beratungen im Gesundheitsausschuss im Vorfeld der zweiten und dritten Lesung im Bundestag werden die Belastungen für Krankenkassen und Versicherte leicht abgeschwächt.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 16. April 2026
  • Verbändeanhörung: 20. April 2026
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 29. April 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: 12. Juni 2026
  • 1. Lesung Bundestag: 11 Juni 2026
  • Anhörung im Bundestag: 22. Juni 2026
  • 2./3. Lesung Bundestag: 10. Juli 2026
  • 2. Durchgang Bundesrat: 10. Juli 2026
  • Inkrafttreten: nach der Verkündung, weitere Teile am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

Vorgesehen sind nun höhere Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern vor. Zudem wird der Bundeszuschuss Bis 2004 wurde die gesetzliche Krankenversicherung - im Unterschied zur Renten- und… weniger stark gekürzt als geplant. Auch die vorgesehenen Belastungen von Versicherten bei Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… und Familienversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen… werden in Punkten abgemildert. 

Konkret sollen die Kassen 2027 nun einen um 750 Millionen Euro höheren Zuschuss für die Gesundheitskosten bei der Grundsicherung erhalten. Dieser Betrag soll schrittweise steigen: von rund einer Milliarde Euro 2027 auf 1,25 Milliarden Euro 2028 und ab 2031 dauerhaft auf rund 2,75 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss wird 2027 nur noch um 1,35 Milliarden Euro statt um zwei Milliarden Euro gekürzt. Insgesamt beläuft sich der Bundeszuschuss 2027 auf 13,15 Milliarden und ab 2028 auf 12,95 Milliarden Euro. Gegenfinanziert wird dies durch eine „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“, die im kommenden Jahr 650 Millionen Euro einbringen soll.

Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung fallen kleiner aus. So bleiben mitversicherte Partner, die sich um Kinder unter zwölf Jahren kümmern, weiter kostenfrei. Ursprünglich sollte dies nur bei der Betreuung von Kindern unter sieben gelten. Auch bei den Zuzahlungen gibt es Erleichterungen. Diese sollen nicht mehr automatisch jedes Jahr in Höhe der Grundlohnrate steigen.

Auch an anderer Stelle wird auf eine Dynamisierung verzichtet. Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun auf 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent. Auch der von der Industrie gewährte Rabatt auf Impfstoffe fällt mit neun Prozent höher aus. 

Die insgesamt 64 Änderungsanträge sehen zudem mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor. Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, soll zudem künftig entfallen. 

Stellungnahme GKV-Finanzierung

AOK-Bundesverband zum Kabinettsentwurf des BStabG

Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22.06.2026
16.06.2026 AOK-Bundesverband

Gestrichen hat die Koalition bereits im Kabinettsentwurf die noch im Referentenentwurf geplante Kürzung des Krankengeldes. Der ab 2027 vorgesehene Krankenkassenbeitrag für bisher kostenlos mitversicherte Ehepartner ohne bestimmte Betreuungsaufgaben soll nun 2,5 statt 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Partners betragen. Neben der Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… soll jetzt auch die für einen möglichen Wechsel zur privaten Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… um 300 Euro monatlich steigen.

Der Entwurf orientiert sich an den 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) . Die in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben dürfen künftig in den einzelnen Leistungsbereichen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten, die sogenannte Grundlohnrate.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der seit 2004 unveränderten Zuzahlungen vor. So soll die Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten zum Beispiel bei Medikamenten von jetzt mindestens fünf und maximal zehn Euro auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro steigen. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… soll sinken. 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung anfallen, einmalig um etwa 300 Euro angehoben werden. Diese Belastung trifft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Letztere sollen künftige höhere Beiträge für geringfügig Beschäftigte zahlen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll stark eingeschränkt werden. Beitragsfrei mitversichert blieben unter anderem Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige sowie Personen oberhalb der Regelaltersgrenze.

Zusätzlich zur Einnahmenorientierung bei der Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… soll im Krankenhausbereich unter anderem die derzeit vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen durch die Krankenkassen abgeschafft werden. Die verpflichtende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens soll unnötige Operationen vermeiden. Der Anstieg der Pflegebudgets wird auf den Zuwachs der Grundlohnrate mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt begrenzt. Dieser Abschlag auf die Ausgabensteigerung soll auch für die Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. Sondervergütungen, die vor allem mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden waren, werden ersatzlos gestrichen. 

Ergänzende Maßnahmen wie Preis-Mengen-Regelungen, Preismoratorien und Einschränkungen bei der Verordnungsfähigkeit sollen im Arzneimittelbereich zusätzliche Einsparungen bringen.

Auch die Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten des deutschen Gesundheitswesens betrugen 2020 nach Angaben des… der Krankenkassen dürfen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund die Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 verschiebt. Diese wären ab 2029 fällig gewesen. Für das Gesetzesvorhaben hat sich Ministerin Warken einen strengen Zeitplan gesetzt: Noch vor der Sommerpause 2026 soll das BStabG Bundestag und Bundesrat abschließend passieren.