Artikel Finanzierung

Der Griff zur Notbremse

20.05.2026 Bernhard Hoffmann 4 Min. Lesedauer

Mit dem Entwurf für das Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Debatte um Einsparungen, Belastungen und Steuerzuschüsse an Schärfe zugenommen. Dabei dürfte allen Beteiligten klar sein, dass ein Weiter-so nicht mehr funktionieren wird.

Ein Mosaik aus verschiedenen Geldscheinen und -münzen.
Ausschließlich ums Geld geht es im geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

16,3 Milliarden Euro Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verspricht die Bundesregierung für 2027, wenn der Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzt werden sollte. Ein Einsparvolumen, das bisherige Ausgabenkürzungen weit übertrifft. So sprachen Bundeskanzler Friedrich Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) nach dem Kabinettsbeschluss von einer „historischen Sozialstaatsreform“, die „für lange Jahre“ Sicherheit für das Gesundheitswesen schaffe. Allerdings wächst die Kritik an den vorgesehenen Kürzungen und Belastungen, von denen Leistungserbringer sowie Patienten und Beitragszahler betroffen sind. Insbesondere die Frage des Steuerzuschusses sorgt auch in der Regierungskoalition für Diskussionen.

Bewährtes Instrument

Fundament des Gesetzentwurfs sind die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit. Die hat die Rückkehr zur sogenannten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik empfohlen: Alle Ausgaben sollen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Zu diesem Instrument hatte bereits 1993 der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) im Gesundheitsstrukturgesetz gegriffen.

So drohten nun Ärzteverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Konsequenzen, sollte die schwarz-rote Koalition an den Plänen festhalten. Die sehen 2027 Einsparungen in der vertragsärztlichen Versorgung von 2,7 Milliarden Euro vor. Hauptkritikpunkt der Vertragsärzte ist der geplante Wegfall von Zusatzvergütungen, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 eingeführt worden sind. So müssten die gesetzlich Versicherten damit rechnen, dass die Praxen „ihr Angebot entsprechend anpassen“, so die KBV. Dabei hatte der Bundesrechnungshof moniert, dass mit dem TSVG die Honorarausgaben der Kassen zwar stark gestiegen seien, sich aber die Wartezeiten auf Facharzttermine verlängert hätten.

„Die Reform mutiert zum Haushaltssanierungsgesetz.“

Carola Reimann

Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht mit dem Sparpaket die Ziele des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes in Gefahr. Den Kliniken werde „die wirtschaftliche Existenzgrundlage“ entzogen, warnte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Vorgesehen sind Einsparungen von etwa 4,6 Milliarden Euro. Diese sollen vor allem dadurch erreicht werden, dass die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für die Festlegung der jährlichen Steigerungsrate entfällt und die Krankenkassen nur noch die Hälfte der Tarifsteigerungen übernehmen.

Vergleichsweise gering ist das geplante Einsparvolumen für Arzneimittel: 1,9 Milliarden Euro weniger für 2027, und das bei einem Ausgabenvolumen von mehr als 58 Milliarden Euro im Jahr 2025. Erzielt werden soll dies unter anderem durch einen dynamischen Herstellerabschlag mit Ausnahmen für Patentarzneimittel, die in Deutschland entwickelt oder produziert werden. Alle anderen Ausgabenbereiche sind ebenfalls von der Anbindung an die Grundlohnsumme betroffen, auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen.

Doppelt belastet

Gleich doppelt betroffen sind die Versicherten: als Patienten und als Beitragszahler, in Summe mit mindestens 6,2 Milliarden Euro. Zum einen soll die Höhe der Zuzahlungen erstmals seit 2004 angehoben werden. Zum anderen ist vorgesehen, die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze um 300 Euro im Monat anzuheben. Das sind 1,2 Milliarden Euro höhere Beiträge für besserverdienende Mitglieder. Davon sind auch die Arbeitgeber betroffen. Sie müssen sogar mit insgesamt 3,1 Milliarden Euro Mehrkosten rechnen, da sie  für geringfügig Beschäftigte einen höheren Beitrag zahlen sollen.

Völlig konträr zum Ziel der Beitragssatzstabilität ist die geplante Kürzung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen um zwei Milliarden Euro. Im Gegenzug stimmt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Einstieg in eine höhere Finanzierung der Gesundheitsausgaben für Bürgergeldberechtigte zu, beginnend mit 250 Millionen Euro. Von einem „Taschenspielertrick“ sprach die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Auch in den Regierungsfraktionen wächst der Widerstand gegen dieses Vorgehen.

Offen ist, was aus dem Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wird. Bis zur Sommerpause sollen Parlament und Bundesrat das Vorhaben verabschieden. Dabei ist nicht berücksichtigt, welche Debatten die geplante Pflegereform aufbringen wird. Zum Redaktionsschluss lag noch kein Referentenentwurf vor.

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