Apps auf Rezept: Steigende Kosten – doch oft fehlt noch der Nutzen
Digitale Gesundheitsanwendungen sollen die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Sie verursachen stetig steigende Kosten für die Krankenkassen. Doch nicht immer haben sie einen bei Listung nachgewiesenen Nutzen.
Seit 2020 sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel der Apps auf Rezept ist es, Patientinnen und Patienten dabei zu helfen, Krankheiten zu überwachen, zu behandeln oder mit ihnen besser umzugehen. Auch sollen sie Versorgungslücken wie etwa Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz überbrücken. Im Unterschied zum wachsenden Markt an Gesundheits- und Wellness-Apps müssen DiGA bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Nur dann übernehmen Krankenkassen die Kosten.
18 der aktuell 81 DiGAs wurden inzwischen wieder aus dem offiziellen Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestrichen, weil sie keinen nachweisbaren Nutzen für die Versorgung hatten. Übrig sind damit im September 2026 noch 50 „Apps auf Rezept“, die es dauerhaft in das Verzeichnis geschafft haben. Weitere 13 müssen sich noch bewähren und befinden sich in der Erprobung (Stand 23. September 2026).
Kosten von 400 Millionen Euro in den ersten fünf Jahren
Die Ausgaben für die Krankenkassen lagen laut dem jüngsten DiGA-Bericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) in den ersten fünf Jahren seit der Einführung bei 400 Millionen Euro. Mehr als 170 Millionen Euro entfielen allein auf das Jahr 2025. Zu hohen Kosten führte demnach insbesondere die Möglichkeit einer freien Preisfestsetzung im ersten Jahr der DiGA-Listung. Dies gilt unabhängig davon, ob die DiGA vorläufig oder bereits dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Die Hersteller können zum Auftakt den Preis frei festlegen. Die Spanne zwischen den einzelnen DiGA lag laut dem Bericht bis Ende 2025 zwischen 119 bis 2.077 Euro. Der durchschnittliche Herstellerpreis betrug im vergangenen Jahr 544 Euro. Die für die bis dahin ausgehandelten Vergütungsbeträge für 40 Anwendungen lagen dagegen mit durchschnittlich 227 Euro deutlich niedriger.
Für die Krankenkassen bedeutete die Differenz, dass sie bis Ende 2025 mit einer Summe von insgesamt 119 Millionen Euro in Vorleistung gegangen sind. Ein Teil davon sind Kosten in Höhe von 56 Millionen Euro, die durch den Unterschied zwischen dem gezahlten Herstellerpreis im ersten Jahr der Listung und dem verhandelten Vergütungspreis entstanden sind. Für diesen Betrag gibt es keinen Rückerstattungsanspruch. Mit den übrigen 63 Millionen Euro mussten die Krankenkassen in Vorleistung gehen, weil Hersteller die Erprobungsphase über die zwölf Monate hinaus auf bis zu zwei Jahre ausdehnen können. Die verhandelten Preise treten im Regelfall für diesen Zeitraum erst rückwirkend in Kraft.
App gegen Adipositas bildet größten Kostenblock
Besonders auffällig ist bei den DiGA eine Konzentration auf bestimmte Krankheitsbilder. So umfasste das Indikationsgebiet „Stoffwechselerkrankungen“ bis Ende 2025 nur acht von 74 DiGA, stand jedoch zugleich für ein Drittel aller Ausgaben mit 137 Millionen Euro im gesamten Berichtszeitraum, heißt es im GKV-SV-Bericht. Davon schlugen 79,3 Millionen Euro im Jahr 2025 zu Buche. Der mit Abstand größte Kostenblock entfiel laut GKV-SV mit 101,9 Millionen Euro im gesamten Zeitraum auf die App „Oviva Direkt“ für Adipositas. Die inzwischen dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommene App startete mit einem Herstellerpreis von 445 Euro bei einer verlängerten Erprobungsphase von 21 Monaten. Der verhandelte Vergütungspreis liegt laut BfArM-Verzeichnis derzeit bei 218,70 Euro. Bei der Auswertung der eingelösten Freischaltcodes für die Nutzung der Apps setzt sich das Bild fort: Die acht DiGA für Stoffwechselerkrankungen hatten bis Ende 2025 mit 584.000 Codes die meisten Einlösungen. Auf die App „Oviva Direkt“ entfielen dabei 78 Prozent.
Beim Blick auf die Kosten weiterer DiGA sind folgende Anwendungen ganz vorne dabei: „Vivira“ (26,9 Millionen Euro) für Muskel-Skelett-Erkrankungen, speziell Rückenschmerzen, „zanadio“ zur Behandlung von Adipositas (26,2 Millionen Euro), „Kalmeda“ gegen Tinnitus (21,5 Millionen Euro) und „Endo-App“ bei Endometriose (17,2 Millionen Euro).
Die meisten DiGA gibt es für psychische Erkrankungen
Mit einem Anteil von 55 Prozent adressieren die meisten bis Ende 2025 gelisteten „Apps auf Rezept“ psychische Erkrankungen. Danach folgten Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems mit zehn Prozent sowie Stoffwechselkrankheiten mit neun Prozent. Darüber hinaus richteten sich die Anwendungen an Patientinnen und Patienten mit sechs weiteren Indikationsgebieten, darunter Erkrankungen des Nervensystems sowie des Urogenitalsystems und onkologische Erkrankungen.
Insgesamt wurden seit der Einführung 2020 bis Ende 2025 rund 1,9 Millionen DiGA verordnet. Aber nur 82 Prozent (1,6 Millionen) dieser Apps wurden von den Patientinnen und Patienten auch aktiv genutzt. Die Inanspruchnahme verzeichnet indes einen positiven Trend: Sie stieg im Vergleich zum Vorjahr um 63 Prozent.
Einer Umfrage für den Barmer-Arztreport 2024 zufolge ist die Abbruchquote bei der Nutzung von DiGA hoch. Von 1.700 befragten Versicherten gaben 600 an, die verordnete App nicht über den vollen Zeitraum vom 90 Tagen genutzt zu haben. 230 stellten die Nutzung sogar in weniger als vier Wochen ein. Als Gründe gaben die Befragten vor allem an, dass die Anwendung nicht die Erwartung erfüllt habe.
Deutschland ist mit DiGA-Struktur Vorreiter
Mit den „Apps auf Rezept‘“ hat Deutschland früh einen Erstattungsweg für digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) attestiert Deutschland eine internationale Vorreiterrolle bei der strukturierten Bewertung und der Erstattung der Kosten patientenorientierter DiGA. Andere Länder haben ein solches Angebot in dieser Form nicht. Am ähnlichsten ist noch „PECAN“ in Frankreich, das seit 2023 in Kraft ist.
In Deutschland können Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten DiGA verordnen. Alternativ ist ein Zugang nach Genehmigung durch die Krankenkasse möglich.
Bevor eine DiGA für die Versorgung zur Verfügung steht, muss sie ein Fast-Track-Verfahren am BfArM durchlaufen. Dieses Vorgehen soll eine zügige Prüfung bieten und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. In dem Verfahren wird die Anwendung auf Grundlage der vorgelegten Herstellerinformationen auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Datensicherheit geprüft. Ebenso muss der Hersteller einen Nachweis für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte beibringen. Das Verfahren priorisiert einen schnellen Zugang zu digitalen Innovationen. Dabei wird in Kauf genommen, dass der Nachweis ihres Nutzens zum Zeitpunkt der Markteinführung nicht immer vollständig vorliegt.
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