„DiGA in umfassende Konzepte einbetten“
Bei den „Apps auf Rezept“ liegen Preis und Nutzen oft weit auseinander, mahnt Frank Firsching, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Bayern (Versichertenseite).
Herr Firsching, welchen Nutzen haben Onlineangebote und die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die auch Apps auf Rezept genannt werden?
Frank Firsching: Digitale Angebote sind ein zentraler Baustein einer modernen, versichertennahen Gesundheitsversorgung und bieten eine leicht zugängliche Unterstützung. Sie können ärztliche oder therapeutische Behandlung sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen. Sie stärken im besten Fall die Gesundheitskompetenz der Versicherten, indem sie einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Wissen und Orientierung bei Themen wie Ernährung, Bewegung, Entspannung oder Umgang mit chronischen Erkrankungen ermöglichen. In Kombination mit der elektronischen Patientenakte (ePA) entsteht zusätzlicher Nutzen: Daten aus DiGA können inte-griert und zwischen Versicherten und Behandelnden geteilt werden. Dies unterstützt eine vernetzte Versorgung.
Was bietet die AOK in diesem Sektor?
Firsching: Die Online-Coaches der AOK Bayern sind niedrigschwellige qualitätsgesicherte Angebote für Betroffene mit gesundheitlichen Herausforderungen und oft auch für deren Angehörige. Zusätzlich bietet die AOK über die ePA konkrete Mehrwerte im Alltag, etwa durch digitale Beipackzettel sowie Vorsorge- und Impfempfehlungen.
„ Digitale Angebote sind ein zentraler Baustein einer modernen, versichertennahen Gesundheitsversorgung.“
Alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Bayern (Versichertenseite)
Wo sehen Sie Änderungsbedarf bei den Regelungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen?
Firsching: Die DiGA, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen bezahlt werden, sollten stärker in ein umfassendes Behandlungskonzept eingebettet und durch ärztliche Begleitung ergänzt werden. Bei vielen DiGA fehlen anfangs die Belege einer nachhaltigen Wirksamkeit. Und: Bevor eine DiGA als verordnungsfähig in das Verzeichnis aufgenommen wird, muss sie einen Mehrwert im Versorgungsalltag nachweisen. Zudem muss der Preis für die Versichertengemeinschaft angemessen sein.
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