Kinder-Krankenzusatzversicherung: großer Schutz für Ihre Kleinen

Beim Spielen oder Klettern passieren Kindern schnell Unfälle. Damit die Kleinen auch im Ernstfall bestmöglich versorgt sind, können Eltern in einigen Regionen eine Kinder-Krankenzusatzversicherung bei einem Kooperationspartner ihrer AOK abschließen.
Ein etwa fünfjähriges Mädchen mit Schirmmütze und Latzhose steht auf einer Wiese in einem Park, im Hintergrund ist ein asphaltierter Weg zu erkennen. Das Mädchen hält ein Skateboard mit beiden Armen vor dem Oberkörper und blick zuversichtlich nach vorn.© iStock / FluxFactory

Inhalte im Überblick

    Der allgemeine Versicherungsschutz für Ihr Kind

    Ihr Kind ist über die Familienversicherung beitragsfrei bei der AOK versichert und genießt denselben umfassenden Versicherungsschutz wie Sie. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Kinder zudem viele Leistungen, die eine gesunde Entwicklung ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ab der Geburt, umfangreiche Schutzimpfungen, Zahnuntersuchungen, inklusive Kariesschutz und Zahnkorrekturen sowie Sehhilfen.

    Vorteile einer Kinder-Krankenzusatzversicherung

    Eltern können Ihre Kinder nicht vor jeder Krankheit bewahren. Damit Sie im Familienalltag unbesorgt bleiben können, lohnt es sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Kinder-Krankenzusatzversicherung zu erweitern. Die AOK arbeitet hierfür mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Je nach Kooperationspartner und Region bietet Ihnen die Kinder-Krankenzusatzversicherung folgende Vorteile:

    • Umfangreiche Leistungen für gesunde Zähne mit Zuschüssen für zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen
    • Bestmögliche Versorgung im Krankenhaus wie freie Arztwahl, Mitaufnahme einer Begleitperson oder Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer für Ihr Kind
    • Schutz vor hohen Kosten durch Zuschüsse für Sehhilfen oder Kontaktlinsen
    • Erweiterte Therapie- und Behandlungsmethoden wie Naturheilkunde und Leistungen von Heilpraktikern

    Kinder-Krankenzusatzversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus eine zusätzliche Absicherung für Ihr Kind zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Kinder-Krankenversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Das leistet die Kinder-Krankenzusatzversicherung unseres Kooperationspartners Allianz Private Krankenversicherungs-AG

    Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung flexibel zu ergänzen, bietet die AOK Baden-Württemberg in Kooperation mit der Allianz eine umfangreiche Kinder-Krankenzusatzversicherung an. Dazu gehören die folgenden Tarife: MeinZahnschutz 90, KrankenhausBest, AmbulantPlus und der Zusatzbaustein Ambulante OP Krankenhaus.

    Dabei profitieren Sie je nach gewählter Variante von besonderen Leistungen, beispielsweise:

    • Kieferorthopädie: Erstattung von 90 Prozent der Gesamtkosten bis maximal 2.500 Euro pro Behandlung
    • Rooming-in: Aufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus
    • Alternative Behandlungen: Kostenerstattung für Heilpraktiker bis zu 80 Prozent 
    • Sehhilfen: Kostenerstattung für neue Brillen oder Kontaktlinsen bis zu 300 Euro 

    Die Tarife der Kinder-Krankenzusatzversicherung im Überblick

    Mit den Tarifen der Kinder-Krankenzusatzversicherung brauchen Sie sich im Krankheitsfall über die folgenden Leistungen keine Gedanken mehr zu machen.

    • Tarif MeinZahnschutz 90

      • 90 % für Kieferorthopädie bis 2.500 Euro unter 21 Jahren (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung) inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik inklusive AOK-Leistung 
      • 100 % für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, selbst für Lachgas oder Akupunktur
      • 100 % für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlung inklusive AOK-Leistung – ohne Grenzen!
      • 90 % für Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen)
      • 90 % für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung inklusive AOK-Leistung 

      On-top-Vorteile:

      • Highlight Innovationsgarantie: neue innovative und medizinisch notwendige Behandlungsmethoden direkt mitversichert! Schutz selbst in der Zukunft auf dem neusten Stand.
      • Ohne Wartezeiten
      • Monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren

      Gut zu Wissen:

      • Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der AOK.
      • Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte.
      • Bei mit Vertragsschluss angeratenen, laufenden und unmittelbar bevorstehenden Behandlungen ist zu wissen, dass für diese grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht.
      • So hoch ist die maximale Erstattung im 1./2./3./ab 4. Kalenderjahr: 1.000 EUR | 2.000 EUR | 3.000 EUR | unbegrenzt
    • Tarif KrankenhausBest

      • Freie Arztwahl: Sie haben die Wahl - Sie können Ihr Kind vom diensthabenden Arzt oder von einem Spezialisten behandeln lassen.
      • Die Erstattung liegt über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
      • Ihr Kind wird im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und erhält zahlreiche Komfortleistungen (je nach Krankenhaus beispielsweise größeres Zimmer, Fernseher, eigenes WC/Bad etc.).
      • Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf die Behandlung durch Experten oder auf eine komfortable Unterbringung erhalten Sie für Ihr Kind ein Tagegeld in Höhe von je 25 Euro.
      • Rooming-in: Sie müssen Ihr Kind während seines Krankenhausaufenthaltes nicht alleine lassen - eine Begleitperson wird mit aufgenommen. 
      • Freie Krankenhauswahl: Sie entscheiden, in welches Krankenhaus Sie Ihr Kind bringen, und müssen nicht, wie sonst üblich, das nächstgelegene Krankenhaus anfahren.
      • Auf Wunsch ist ein Klinikwechsel innerhalb Deutschlands möglich.
      • Der Zusatzbaustein “Ambulante Operationen Krankenhaus” ist möglich.

      Bitte beachten Sie:

      Für diesen Tarif ist eine Wartezeit von drei Monaten und in bestimmten Fällen eine Wartezeit von acht Monaten vorgesehen. 

    • Zusatzbaustein “Ambulante Operationen Krankenhaus”

      • Kostenübernahme für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – gemäß Katalog für ambulante Operationen
      • Ambulante Vor- und Nachuntersuchung durch den operierenden Arzt

      Bitte beachten Sie:

      Für diesen Tarif ist eine Wartezeit von drei Monaten und in bestimmten Fällen eine Wartezeit von acht Monaten vorgesehen.

    • Tarif AmbulantPlus

      • Sehhilfen: Alle zwei Jahre werden 100 Prozent der Kosten für Sehhilfen bis maximal 150 Euro übernommen.
      • Heilpraktiker: 70 Prozent der Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker bis maximal 400 Euro pro Versicherungsjahr werden übernommen.

      Bitte beachten Sie:

      • Das erste Versicherungsjahr läuft vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
      • Für diesen Tarif ist eine Wartezeit von drei Monaten und in bestimmten Fällen eine Wartezeit von acht Monaten vorgesehen. 

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen auf dieser Seite bieten Ihnen lediglich einen Überblick über die Leistungen der vorgestellten Tarife. Für Ihren Versicherungsschutz sind die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bei Vertragsabschluss maßgeblich.

    Aktualisiert: 12.09.2025

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