Ersatzbescheinigung für eGK und EHIC bei AOK anfordern

Besitzen Sie momentan keine aktuelle elektronische Gesundheitskarte (eGK), können Sie hier eine Ersatzbescheinigung für die eGK oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei Ihrer AOK beantragen.
Eine Frau sitzt im Wartebereich einer Arztpraxis und schaut auf ihr Smartphone. Sie wirkt entspannt. Im Hintergrund sind weitere Personen zu sehen, darunter eine Ärztin im weißen Kittel, die mit anderen Patienten und Patientinnen spricht.© iStock / Drazen Zigic

Inhalte im Überblick

    Ersatzbescheinigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) brauchen Sie für Arztbesuche oder andere medizinische Behandlungen als Nachweis über Ihre Versicherung bei der AOK. Ist Ihre Karte abgelaufen, defekt oder verloren gegangen und Ihre neue eGK liegt noch nicht vor, können Sie stattdessen eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer AOK anfordern. Diese kann sowohl elektronisch als auch in Papierform ausgestellt werden. Die Ersatzbescheinigung können Sie ebenso als neues Mitglied der AOK anfordern, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte noch nicht erhalten haben.

    Ersatzbescheinigung für EHIC

    Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer eGK. Mit ihr sind Sie in allen Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern medizinisch abgesichert. Wollen Sie ins europäische Ausland in den Urlaub fahren und liegt Ihre neue eGK noch nicht vor, dann können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer AOK beantragen.

    Ersatzbescheinigung von Ihrer Krankenkasse erhalten

    Die Ersatzbescheinigung für die eGK oder EHIC fordern Sie direkt bei Ihrer AOK an. Das ist online oder telefonisch möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie im folgenden Absatz.

    Ersatzbescheinigung für eGK oder EHIC bei meiner AOK beantragen

    Die Antragswege der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die richtigen Informationen anzeigen.

    Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung

    • Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ersatzbescheinigung für die eGK oder EHIC ausgestellt?

      Falls Sie kurzfristig eine Ersatzbescheinigung benötigen, stellt Ihnen die AOK diese selbstverständlich aus. Die Voraussetzungen dafür sind:

      • Sie sind bei der AOK krankenversichert.
      • Sie sind neu bei AOK versichert und haben noch keine eGK erhalten.
      • Sie haben eine neue eGK beantragt und diese befindet noch auf dem Postweg.
      • Ihre eGK ist abgelaufen und Sie haben noch keine neue Karte erhalten.
      Ich habe aktuell keine elektronische Gesundheitskarte und brauche einen Behandlungsschein. Ist damit die Ersatzbescheinigung gemeint?

      Ja, die Ersatzbescheinigung für die elektronische Gesundheitskarte wird umgangssprachlich auch als Behandlungsschein bezeichnet. Diesen können Sie im Übrigen auf dieser Seite bei Ihrer AOK anfordern.

    • Kann ich ohne AOK-Karte zum Arzt gehen?

      Ein Arztbesuch ist auch ohne elektronische Gesundheitskarte möglich, zum Beispiel wenn Sie diese verloren haben und Ihre neue Karte sich noch auf dem Postweg befindet. Fordern Sie für so einen Fall einfach eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse an.

    Aktualisiert: 20.05.2025

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?