Ersatzbescheinigung für eGK und EHIC bei AOK anfordern

Inhalte im Überblick
Ersatzbescheinigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) brauchen Sie für Arztbesuche oder andere medizinische Behandlungen in Deutschland als Nachweis über Ihre Versicherung bei der AOK. Ist Ihre Karte defekt oder verloren gegangen und Ihre neue eGK liegt noch nicht vor, können Sie stattdessen eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer AOK anfordern. Diese können Sie entweder sofort elektronisch erhalten oder in Papierform zugeschickt bekommen. Die Ersatzbescheinigung können Sie ebenso als neues Mitglied der AOK anfordern, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte noch nicht erhalten haben.
Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) sofort erhalten
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ist Ihr schneller Ersatz für Ihre Gesundheitskarte. Haben Sie die Karte bei einem Arztbesuch einmal nicht zur Hand, fordern Sie die Ersatzbescheinigung ganz einfach über die App „Meine AOK“ an. Dafür geben Sie die sogenannte „KIM-Adresse“ Ihrer Praxis an. Diese erhalten Sie in Ihrer Praxis vor Ort, zum Beispiel über einen QR-Code. Binnen weniger Minuten übermittelt Ihre AOK die Ersatzbescheinigung elektronisch an die behandelnde Praxis.
Soweit Ihre Praxis dies anbietet, kann sie mit Ihrer Zustimmung die elektronische Ersatzbescheinigung auch selbst anfordern. Der Datenaustausch läuft dann direkt zwischen der Arztpraxis und Ihrer AOK.
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Ersatzbescheinigung für EHIC
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer eGK. Mit ihr sind Sie in allen Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern medizinisch abgesichert. Wollen Sie ins europäische Ausland in den Urlaub fahren und liegt Ihre neue eGK noch nicht vor, dann können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer AOK beantragen.
Ersatzbescheinigung von Ihrer Krankenkasse erhalten
Die provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC beantragen Sie online oder telefonisch bei Ihrer AOK. Die Ersatzbescheinigung für die Gesundheitskarte erhalten Sie auf schnellsten Weg über die App „Meine AOK“. Alternativ können Sie die Ersatzbescheinigung für die eGK auch online oder telefonisch bei Ihrer AOK anfordern. Genauere Informationen dazu finden Sie im folgenden Absatz.
Ersatzbescheinigung bei der AOK Bremen/Bremerhaven beantragen
Sie möchten eine Ersatzbescheinigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder für die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen?
Für einen Arztbesuch nutzen Sie bitte (ab dem 01.07.2025) die Möglichkeit, in der App „Meine AOK“ die elektronische Ersatzbescheinigung für die eGK für Ihren Arzt anzufordern. Dies ist der schnellste Übermittlungsweg für den Nachweis Ihrer Versicherung an die Arztpraxis.
Voraussetzungen dafür sind:
- Laufende Krankenversicherung bei der AOK Bremen/Bremerhaven
- Neumitglied bei der AOK Bremen/Bremerhaven und noch nicht im Besitz einer eGK
- Neue eGK beantragt, die sich noch auf dem Postweg befindet
Neben der elektronischen Ersatzbescheinigung für die eGK, können Sie für eine Ersatzbescheinigung der EHIC bzw. der eGK in Papierform auch das Kontaktformular nutzen oder uns anrufen unter den Telefonnummern 0421 17610 oder 0471 160. Bitte beachten Sie, dass diese Ersatzbescheinigungen aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich per Post oder in Ihr Postfach der „Meine AOK“ versendet werden dürfen.
Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ersatzbescheinigung für die eGK oder EHIC ausgestellt? Kann ich ohne AOK-Karte zum Arzt gehen?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?