Ersatzbescheinigung für eGK und EHIC bei AOK anfordern

Inhalte im Überblick
Ersatzbescheinigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) brauchen Sie für Arztbesuche oder andere medizinische Behandlungen als Nachweis über Ihre Versicherung bei der AOK. Ist Ihre Karte abgelaufen, defekt oder verloren gegangen und Ihre neue eGK liegt noch nicht vor, können Sie stattdessen eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer AOK anfordern. Diese kann sowohl elektronisch als auch in Papierform ausgestellt werden. Die Ersatzbescheinigung können Sie ebenso als neues Mitglied der AOK anfordern, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte noch nicht erhalten haben.
Ersatzbescheinigung für EHIC
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer eGK. Mit ihr sind Sie in allen Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern medizinisch abgesichert. Wollen Sie ins europäische Ausland in den Urlaub fahren und liegt Ihre neue eGK noch nicht vor, dann können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer AOK beantragen.
Ersatzbescheinigung von Ihrer Krankenkasse erhalten
Die Ersatzbescheinigung für die eGK oder EHIC fordern Sie direkt bei Ihrer AOK an. Das ist online oder telefonisch möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie im folgenden Absatz.
Ersatzbescheinigung für eGK oder EHIC bei meiner AOK beantragen
Die Antragswege der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die richtigen Informationen anzeigen.
Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ersatzbescheinigung für die eGK oder EHIC ausgestellt? Kann ich ohne AOK-Karte zum Arzt gehen?
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