Ersatzbescheinigung für eGK und EHIC bei AOK anfordern

Inhalte im Überblick
Ersatzbescheinigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) brauchen Sie für Arztbesuche oder andere medizinische Behandlungen in Deutschland als Nachweis über Ihre Versicherung bei der AOK. Ist Ihre Karte defekt oder verloren gegangen und Ihre neue eGK liegt noch nicht vor, können Sie stattdessen eine Ersatzbescheinigung (mitunter Anspruchsnachweis genannt) bei Ihrer AOK anfordern. Diese können Sie entweder sofort elektronisch erhalten oder in Papierform zugeschickt bekommen. Die Ersatzbescheinigung können Sie ebenso als neues Mitglied der AOK anfordern, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte noch nicht erhalten haben.
Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) sofort erhalten
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ist Ihr schneller Ersatz für Ihre Gesundheitskarte. Haben Sie die Karte bei einem Arztbesuch einmal nicht zur Hand, fordern Sie die Ersatzbescheinigung ganz einfach über die App „Meine AOK“ an. Dafür geben Sie die sogenannte „KIM-Adresse“ Ihrer Praxis an. Diese erhalten Sie in Ihrer Praxis vor Ort, zum Beispiel über einen QR-Code. Binnen weniger Minuten übermittelt Ihre AOK die Ersatzbescheinigung elektronisch an die behandelnde Praxis.
Soweit Ihre Praxis dies anbietet, kann sie mit Ihrer Zustimmung die elektronische Ersatzbescheinigung auch selbst anfordern. Der Datenaustausch läuft dann direkt zwischen der Arztpraxis und Ihrer AOK.
AOK – Die Gesundheitskasse

Alles im Griff mit „Meine AOK“
Ersatzbescheinigung, Anträge, Kostenerstattung: Erledigen Sie Ihre Anliegen schnell und unkompliziert mit unserem Onlineportal „Meine AOK“.
Ersatzbescheinigung für EHIC
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer eGK. Mit ihr sind Sie in allen Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern medizinisch abgesichert. Wollen Sie ins europäische Ausland in den Urlaub fahren und liegt Ihre neue eGK noch nicht vor, dann können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer AOK beantragen.
Ersatzbescheinigung von Ihrer Krankenkasse erhalten
Die provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC beantragen Sie online oder telefonisch bei Ihrer AOK. Die Ersatzbescheinigung für die Gesundheitskarte erhalten Sie auf schnellsten Weg über die App „Meine AOK“. Alternativ können Sie die Ersatzbescheinigung für die eGK auch online oder telefonisch bei Ihrer AOK anfordern. Genauere Informationen dazu finden Sie im folgenden Absatz.
Ersatzbescheinigung bei der AOK Rheinland/Hamburg beantragen
Über unser Online-KundenCenter kann eine Ersatzbescheinigung in Minuten abgerufen werden – unter meine.aok.de oder über die Meine AOK-App von jedem Ort aus und rund um die Uhr.
Bei technischen Problemen hilft unser Kundenservice unter 0800 0 326 328 von 8:00 bis 20:00 Uhr gerne weiter. Sie können uns aber auch eine E-Mail an meine.aok@rh.aok.de schicken.
Häufige Fragen zur Ersatzbescheinigung
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ersatzbescheinigung für die eGK oder EHIC ausgestellt? Kann ich ohne AOK-Karte zum Arzt gehen?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?