ePA-Datenspende zur Verbesserung der medizinischen Forschung

Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt Ihre Gesundheitsdaten digital an einem Ort. Bestimmte Daten daraus können pseudonymisiert für gesetzlich festgelegte, gemeinwohlorientierte Forschungszwecke genutzt werden, sofern Sie nicht widersprechen. So können Sie dazu beitragen, die medizinische Forschung in Deutschland zu stärken und die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern.
Ein Mann mittleren Alters sitzt entspannt auf dem Sofa und schaut zufrieden auf sein Smartphone.© iStock / Ridofranz

Inhalte im Überblick

    Warum braucht die Forschung Gesundheitsdaten?

    Die elektronische Patientenakte wird für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Sie erleichtert den Austausch wichtiger Gesundheitsinformationen, insbesondere wenn mehrere Praxen und Krankenhäuser an einer Behandlung beteiligt sind.

    Darüber hinaus entsteht durch die ePA eine umfassende Datengrundlage für die medizinische Forschung. Die Freigabe der pseudonymisierten Gesundheitsdaten ermöglicht Forschungseinrichtungen den Zugang zu großen und vielfältigen Datenmengen. So können Behandlungsverläufe über längere Zeiträume hinweg ausgewertet werden. Dies fördert ein tieferes Verständnis medizinischer Zusammenhänge und die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf einer breiteren Basis. Konkrete Vorteile:

    • Weniger Fehlmedikationen durch bessere Erkenntnisse zu Arzneimittelwechselwirkungen
    • Individuellere und wirksamere Behandlungen
    • Verbesserte Diagnosen und Therapien durch neue Forschungserkenntnisse
    • Höhere Transparenz und Qualität in der Gesundheitsversorgung

    Besonders wertvoll sind diese Daten für die Versorgungsforschung, die Erforschung seltener Erkrankungen und die Entwicklung personalisierter Therapien.

    Ihre Gesundheitsdaten dürfen zudem nur für Forschungszwecke genutzt werden, die dem Gemeinwohl dienen. Eine ausschließlich kommerzielle Nutzung ohne Bezug zur Forschung oder zur Versorgung ist nicht erlaubt.

    Wie sicher ist die ePA-Datenspende zu Forschungszwecken?

    Die Datenspende ist sehr sicher, denn die Gesundheitsdaten aus der ePA durchlaufen ein mehrstufiges, gesetzlich geregeltes Verfahren. Die rechtliche Grundlage dafür bildet unter anderem das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

    1. Speicherung in der ePA: Die Gesundheitsdaten werden wie bisher in der ePA gespeichert.
    2. Pseudonymisierung: Eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut (RKI) pseudonymisiert die Daten. Dabei werden direkt identifizierende Angaben wie Name, Adresse oder Versichertennummer entfernt oder durch künstliche Kennzeichen ersetzt.
    3. Bereitstellung im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ): Das FDZ erhält die pseudonymisierten Daten und stellt sie in einer sicheren Verarbeitungsumgebung bereit. Forschende haben hierbei keinen direkten „Download-Zugriff“ auf die Daten.
    4. Kontrollierter Zugang: Forschende müssen Anträge mit strengen Kriterien stellen, in denen sie genau darlegen, für welche gemeinwohlorientierten Zwecke sie die Daten benötigen. Nach sorgfältiger Prüfung und Genehmigung erhalten sie Zugang zu einem virtuellen Analyseraum. Dort liegt eine speziell auf ihre Forschungsfrage zugeschnittene Datenmenge bereit. Die Daten werden nicht direkt an die Forschenden übermittelt.

    Welche Daten werden weitergegeben?

    Es dürfen ausschließlich Daten aus der ePA weitergegeben werden, die zuverlässig pseudonymisiert werden können. Im ersten Schritt sind dies ausschließlich Daten der elektronischen Medikationsliste. In den kommenden Jahren ist geplant, die Datenspende auf weitere Bereiche wie den elektronischen Medikationsplan, Arzt- und Entlassbriefe oder Labordaten auszuweiten.

    Sie können außerdem individuell festlegen, für welche Forschungszwecke Ihre Daten genutzt werden dürfen – beispielsweise für die wissenschaftliche Forschung zu Gesundheit und Pflege, die Verbesserung der Versorgungsqualität oder die Entwicklung sicherer Arzneimittel und Medizinprodukte.

    Wer darf auf die Forschungsdaten zugreifen?

    Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten können unter anderem von Forschungsreinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen für gemeinwohlorientierte Forschungsvorhaben genutzt werden. Voraussetzung ist immer ein gesetzlich zulässiger Nutzungszweck im Interesse der Allgemeinheit. Das gilt unabhängig davon, wer die Daten beantragt.

    Die Daten können beispielsweise genutzt werden, um zu untersuchen, wie sich chronische Erkrankungen entwickeln, ob Patientinnen und Patienten in verschiedenen Regionen gleich gut versorgt werden oder ob bestimmte Arzneimittel im Versorgungsalltag sicher sind.

    Eine Nutzung für Werbezwecke, Marktforschung oder rein kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen.

    Was kann ich tun, wenn ich meine Daten nicht für Forschungszwecke bereitstellen möchte?

    Die Nutzung der ePA und die Forschungsdatenspende sind freiwillig. Wenn Sie nicht widersprechen, werden Ihre pseudonymisierten Gesundheitsdaten voraussichtlich ab dem 12. Januar 2027 automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) freigegeben.

    Für den Widerspruch stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung:

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Freigabe Ihrer ePA-Daten für Forschungszwecke zu widersprechen. Sie können Ihre Meinung also auch jederzeit ändern und die Freigabe Ihrer Daten für Forschungszwecke zurückziehen.

    Indem Sie sich für die Datenspende entscheiden, tragen Sie aktiv dazu bei, dass medizinische Forschung gefördert wird. Dies führt zu einer insgesamt besseren Gesundheitsversorgung für alle.

    Aktualisiert: 29.10.2026

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