Mutterschaftsgeld

Frauen, die selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und einen Verdienstausfall haben, erhalten während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld. Wie und wann Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse stellen und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
Eine junge schwangere Frau steht mit dem Handy in der Hand vor einem alten Gebäude.© iStock / eclipse_images

Inhalte im Überblick

    Mutterschaftsgeld: Anspruch und Dauer

    Als werdende Mutter erhalten Sie Mutterschaftsgeld 

    • in den 6 Wochen vor der Geburt
    • für den Tag der Entbindung
    • in den 8 Wochen nach der Geburt

    Sie haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Sie sind bei der AOK versichert
    • Sie haben Anspruch auf Krankengeld

    Zusätzlich gilt: Bei Mehrlings- und Frühgeburten, sowie wenn das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt oder in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld auf 12 Wochen ab dem Entbindungstag.

    So hoch ist das Mutterschaftsgeld

    Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen.

    MutterschaftsgeldHinweis
    Angestellte (inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte)100 % Ihres Nettogehalts13 € pro Tag von der AOK + Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt
    Selbstständige70 % des beitragspflichtigen ArbeitseinkommensMutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld
    Frauen in Elternzeit13 € pro Tag von der AOKKein Zuschuss vom Arbeitgeber während der Überschneidung von Elternzeit und neuem Mutterschutz
    Bezieherinnen von Arbeitslosengeld IIn Höhe des ArbeitslosengeldesZusätzlich bis zu 13 € pro Tag bei einem Nebenjob
    Bezieherinnen von BürgergeldKein MutterschaftsgeldBürgergeld erhöht sich ab der 13. SSW + Zuschuss für die Erstausstattung möglich
    Familienversicherte mit geringfügiger BeschäftigungEinmalig 210 € vom BASAlle Infos beim Bundesamt für Soziale Sicherung
    Frauen mit privater KrankenversicherungEinmalig 210 € vom BASAlle Infos beim Bundesamt für Soziale Sicherung

    Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt

    Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Die neue Regelung erkennt die besondere körperliche und seelische Belastung an, die mit einer Fehlgeburt einhergeht. Je nach Schwangerschaftswoche gelten gestaffelte Schutzfristen:

    • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
    • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
    • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz

    Während dieser Zeit haben betroffene Mütter Anspruch auf Mutterschaftsgeld, genauso wie nach einer regulären Geburt. Ziel der Neuregelung ist es, Frauen Raum für körperliche Erholung und seelische Verarbeitung zu geben – frei von beruflichen Verpflichtungen.

    Gut zu wissen

    Auch freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld können Mutterschaftsgeld erhalten. Ihre AOK informiert Sie gern, welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen. 

    Schritt für Schritt zum Mutterschaftsgeld

    Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen. Ihre Unterlagen reichen Sie bequem und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ ein.

    1. Geburtstermin bescheinigen

    Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung stellt Ihnen Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten auf der Rückseite und schicken sie unterschrieben an die AOK.

    2. Erste Zahlung vor der Geburt

    Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen gesendet haben, überprüfen wir Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ihr Arbeitgeber meldet uns die Entgeltdaten elektronisch. Nachdem wir die Höhe berechnet haben, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die Zeit ab Beginn der Schutzfrist bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin. Mit Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie die erste Abschlagszahlung von der AOK. Sie umfasst das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt.

    3. Geburtsurkunde einreichen

    Wenn das Baby da ist, schicken Sie uns bitte die Geburtsurkunde (Ausführung für die Krankenkasse) zu. Ist Ihr Kind als Frühchen zur Welt gekommen oder wurde eine Behinderung festgestellt, benötigen wir zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung im Original.

    4. Zweite Zahlung nach der Geburt

    Nachdem alle notwendigen Unterlagen bei uns eingetroffen sind, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt.

    Mit der Zahlungsmitteilung senden wir Ihnen automatisch auch die Bescheinigung über das gezahlte Mutterschaftsgeld für die Elterngeldstelle zu.

    Krankenversicherung während des Mutterschutzes

    Solange Sie Mutterschaftsgeld beziehen, sind Sie in der Regel beitragsfrei bei der AOK versichert. Auch während der Elternzeit oder beim Bezug von Elterngeld zahlen Sie normalerweise keine Beiträge.

    Haben Sie weitere Einkünfte, beraten wir Sie gern individuell – wenden Sie sich einfach an Ihre AOK.

    Wichtig: In bestimmten Fällen benötigen wir Ihre Mithilfe, um Ihre Krankenversicherung lückenlos beitragsfrei fortführen zu können:

    • Wenn Sie während des Elterngeldbezugs angestellt und in Elternzeit sind, erhalten wir die Info automatisch von Ihrem Arbeitgeber.
    • In allen anderen Fällen (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Bürgergeld oder wenn das Arbeitsverhältnis endet), senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Elterngeldbescheids zu.

    Nur so können wir sicherstellen, dass Ihre Mitgliedschaft durchgehend beitragsfrei bleibt.

    Antrag auf Mutterschaftsgeld und weitere Unterstützung nach der Geburt

    Wie Sie Mutterschaftsgeld beantragen können, hängt unter anderem davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Ihre regionale AOK stellt Ihnen die passenden Informationen, Anträge sowie Onlineformulare zur Verfügung und unterstützt Sie zusätzlich mit weiteren passenden Angebote für die Zeit nach der Geburt.

    Anträge und Angebote aus Ihrer Region

    Die Leistungen der AOK können je nach Region variieren. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um passende Informationen und Angebote rund um die Elternschaft von Ihrer AOK vor Ort zu erhalten.

    Digitale Services rund um Ihre Schwangerschaft – mit den Apps der AOK

    Mit den Apps „Meine AOK“ und „AOK Schwanger“ begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Schwangerschaftswoche bis zur Geburt und darüber hinaus. Erfahren Sie im Video, wie Sie die digitalen Services der AOK nutzen – zum Beispiel zur Beantragung von Mutterschaftsgeld.

    Digitaler Rückenwind für werdende Eltern: Entdecken Sie, wie die AOK-Apps Sie vor und nach der Geburt begleiten – inklusive einfacher Beantragung von Mutterschafts- oder Elterngeld direkt in der App.

    Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

    • Wann sollte ich Mutterschaftsgeld beantragen?

      Den Antrag auf Mutterschaftsgeld sollten Sie idealerweise 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen. Sobald Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt den voraussichtlichen Entbindungstermin schriftlich bestätigt, können Sie die Unterlagen bei Ihrer AOK einreichen.

      Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

      Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, stellen Sie den Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte oder familienversicherte Frauen können eine einmalige Mutterschaftsgeldzahlung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

      Was tun bei einem Negativbescheid zum Mutterschaftsgeld?

      Ein Negativbescheid bedeutet, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde. Das kann z. B. an fehlenden Unterlagen oder verspäteter Antragstellung liegen.

      Tipp: Melden Sie sich bitte bei Ihrer AOK und reichen Sie fehlende Nachweise umgehend nach.

      Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

      Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Liegt Ihr Nettoverdienst darüber, stockt Ihr Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld auf, sodass Sie Ihr in der Regel volles Nettoentgelt erhalten.

      Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

      Mutterschaftsgeld wird in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder bei einer Behinderung des Kindes verlängert sich der Anspruch auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt.

    • Erhalte ich auch nach einer Fehlgeburt Mutterschaftsgeld?

      Ja, seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Betroffene Mütter erhalten nun, je nach Schwangerschaftswoche, mindestens zwei Wochen Zeit, in der sie sich ohne berufliche Verpflichtungen erholen können. Das Mutterschaftsgeld wird in dieser Zeit wie nach einer regulären Geburt gezahlt. 

      Welche Unterlagen brauche ich für das Mutterschaftsgeld?

      Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie:

      • die ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Entbindungstermin
      • eine Arbeitgeberbescheinigung

      Ihre Unterlagen reichen Sie bequem und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ ein.

      Gibt es Mutterschaftsgeld bei einem Minijob oder Teilzeit?

      Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Sie auch als Minijobberin oder in Teilzeit Mutterschaftsgeld von Ihrer AOK. Sind Sie familienversichert, können Sie einen einmaligen Zuschuss von bis zu 210 € beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

      Habe ich ohne Arbeit auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

      Ohne aktives Arbeitsverhältnis besteht in der Regel kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ausnahmen gelten, wenn Sie z. B. Arbeitslosengeld I beziehen oder Ihre Beschäftigung nur kurzfristig unterbrochen wurde.

      Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

      Ja, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Für die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld beziehen, ruht der Anspruch auf Elterngeld. Diese Monate können bei der Elterngeldplanung berücksichtigt und verschoben werden.

    Aktualisiert: 31.07.2025

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

    Passende Angebote der AOK