Mutterschaftsgeld
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Mutterschaftsgeld: Anspruch und Dauer
Als werdende Mutter erhalten Sie Mutterschaftsgeld
- in den 6 Wochen vor der Geburt
- für den Tag der Entbindung
- in den 8 Wochen nach der Geburt
Sie haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind bei der AOK versichert
- Sie haben Anspruch auf Krankengeld
Zusätzlich gilt: Bei Mehrlings- und Frühgeburten, sowie wenn das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt oder in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld auf 12 Wochen ab dem Entbindungstag.
So hoch ist das Mutterschaftsgeld
Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen.
Mutterschaftsgeld | Hinweis | |
---|---|---|
Angestellte (inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte) | 100 % Ihres Nettogehalts | 13 € pro Tag von der AOK + Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt |
Selbstständige | 70 % des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens | Mutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld |
Frauen in Elternzeit | 13 € pro Tag von der AOK | Kein Zuschuss vom Arbeitgeber während der Überschneidung von Elternzeit und neuem Mutterschutz |
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I | In Höhe des Arbeitslosengeldes | Zusätzlich bis zu 13 € pro Tag bei einem Nebenjob |
Bezieherinnen von Bürgergeld | Kein Mutterschaftsgeld | Bürgergeld erhöht sich ab der 13. SSW + Zuschuss für die Erstausstattung möglich |
Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung | Einmalig 210 € vom BAS | Alle Infos beim Bundesamt für Soziale Sicherung |
Frauen mit privater Krankenversicherung | Einmalig 210 € vom BAS | Alle Infos beim Bundesamt für Soziale Sicherung |
Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt
Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Die neue Regelung erkennt die besondere körperliche und seelische Belastung an, die mit einer Fehlgeburt einhergeht. Je nach Schwangerschaftswoche gelten gestaffelte Schutzfristen:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz
Während dieser Zeit haben betroffene Mütter Anspruch auf Mutterschaftsgeld, genauso wie nach einer regulären Geburt. Ziel der Neuregelung ist es, Frauen Raum für körperliche Erholung und seelische Verarbeitung zu geben – frei von beruflichen Verpflichtungen.
Gut zu wissen
Auch freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld können Mutterschaftsgeld erhalten. Ihre AOK informiert Sie gern, welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen.
Schritt für Schritt zum Mutterschaftsgeld
Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen. Ihre Unterlagen reichen Sie bequem und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ ein.
1. Geburtstermin bescheinigen

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung stellt Ihnen Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten auf der Rückseite und schicken sie unterschrieben an die AOK.
2. Erste Zahlung vor der Geburt

Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen gesendet haben, überprüfen wir Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ihr Arbeitgeber meldet uns die Entgeltdaten elektronisch. Nachdem wir die Höhe berechnet haben, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die Zeit ab Beginn der Schutzfrist bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin. Mit Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie die erste Abschlagszahlung von der AOK. Sie umfasst das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt.
3. Geburtsurkunde einreichen

Wenn das Baby da ist, schicken Sie uns bitte die Geburtsurkunde (Ausführung für die Krankenkasse) zu. Ist Ihr Kind als Frühchen zur Welt gekommen oder wurde eine Behinderung festgestellt, benötigen wir zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung im Original.
4. Zweite Zahlung nach der Geburt

Nachdem alle notwendigen Unterlagen bei uns eingetroffen sind, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt.
Mit der Zahlungsmitteilung senden wir Ihnen automatisch auch die Bescheinigung über das gezahlte Mutterschaftsgeld für die Elterngeldstelle zu.
Krankenversicherung während des Mutterschutzes
Solange Sie Mutterschaftsgeld beziehen, sind Sie in der Regel beitragsfrei bei der AOK versichert. Auch während der Elternzeit oder beim Bezug von Elterngeld zahlen Sie normalerweise keine Beiträge.
Haben Sie weitere Einkünfte, beraten wir Sie gern individuell – wenden Sie sich einfach an Ihre AOK.
Wichtig: In bestimmten Fällen benötigen wir Ihre Mithilfe, um Ihre Krankenversicherung lückenlos beitragsfrei fortführen zu können:
- Wenn Sie während des Elterngeldbezugs angestellt und in Elternzeit sind, erhalten wir die Info automatisch von Ihrem Arbeitgeber.
- In allen anderen Fällen (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Bürgergeld oder wenn das Arbeitsverhältnis endet), senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Elterngeldbescheids zu.
Nur so können wir sicherstellen, dass Ihre Mitgliedschaft durchgehend beitragsfrei bleibt.
Antrag auf Mutterschaftsgeld und weitere Unterstützung nach der Geburt
Wie Sie Mutterschaftsgeld beantragen können, hängt unter anderem davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Ihre regionale AOK stellt Ihnen die passenden Informationen, Anträge sowie Onlineformulare zur Verfügung und unterstützt Sie zusätzlich mit weiteren passenden Angebote für die Zeit nach der Geburt.
Anträge und Angebote aus Ihrer Region
Die Leistungen der AOK können je nach Region variieren. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um passende Informationen und Angebote rund um die Elternschaft von Ihrer AOK vor Ort zu erhalten.
Digitale Services rund um Ihre Schwangerschaft – mit den Apps der AOK
Mit den Apps „Meine AOK“ und „AOK Schwanger“ begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Schwangerschaftswoche bis zur Geburt und darüber hinaus. Erfahren Sie im Video, wie Sie die digitalen Services der AOK nutzen – zum Beispiel zur Beantragung von Mutterschaftsgeld.
Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
Wann sollte ich Mutterschaftsgeld beantragen? Erhalte ich auch nach einer Fehlgeburt Mutterschaftsgeld?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
Leistungen für Schwangerschaft & Geburt
Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft
Leistungen für Schwangerschaft & Geburt
Elternzeitrechner