Individuelle Gesundheitsleistungen
Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Individuelle Gesundheitsleistungen, meistens kurz IGeL genannt, sind hingegen ärztliche Leistungen, die vom Patienten privat bezahlt werden müssen. Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer AOK in Verbindung. Wir beraten Sie gerne über mögliche Behandlungsalternativen.

Was sind IGeL-Angebote?
IGeL sind Angebote Ihres Arztes, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Sie reichen von zusätzlichen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge über Reisemedizin und Naturheilverfahren bis hin zur Anti-Aging-Behandlung. Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als medizinisch sinnvoll und notwendig beurteilt werden. Der G-BA setzt sich aus Vertretern der Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser zusammen. Auch Patientenvertreter sind beteiligt. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den Nutzen einer Leistung für den Patienten. Individuelle Gesundheitsleistungen entsprechen diesen Anforderungen nicht und müssen daher vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Der IGeL-Monitor
Bei der Inanspruchnahme Individueller Gesundheitsleistungen besteht ein erhöhtes Risiko, unzureichend geprüfte, risikoreiche oder nutzlose medizinische Leistungen zu erhalten. Einen aktuellen Überblick mit Bewertung der einzelnen IGeL-Angebote finden Sie im IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
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