Blutdruckmessgerät
Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen benötigen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die AOK übernimmt die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn es von Ihrem Arzt verschrieben wird, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck,
- Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren,
- starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft,
- zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation.
So bekommen Sie Ihr Blutdruckmessgerät
Das Rezept, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben, reichen Sie in der Apotheke oder im Sanitätshaus ein. Dort erhalten Sie Ihr Blutdruckmessgerät. Die Apotheken beziehungsweise Sanitätshäuser rechnen direkt mit der AOK ab.
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