Raucherentwöhnung: Nichtraucher werden mit der AOK

Mit dem Rauchen aufzuhören ist eine Herausforderung. Bereits innerhalb weniger Stunden nach der letzten Zigarette können die ersten Entzugserscheinungen wie Reizbarkeit oder Unruhe dafür sorgen, dass Betroffene wieder zur Zigarette greifen. Die AOK begleitet Sie deshalb und steht Ihnen beratend zur Seite, damit Sie den Weg zum Nichtraucher erfolgreich gehen können.
Eine Frau zerbricht eine Zigarette. Die AOK unterstützt alle Versicherten dabei, Nichtraucher zu werden.© iStock / spukkato

Welche Angebote zur Raucherentwöhnung bietet meine AOK?

Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen Informationen zur Raucherentwöhnung in Ihrer Region anzeigen.

Das „rauchfrei Ausstiegsprogramm“

Sie wollen zum Nichtraucher werden und suchen nach einem Fahrplan, der Sie Schritt für Schritt beim Rauchentzug unterstützt? Das „rauchfrei Ausstiegsprogramm“ des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hilft Ihnen auf Ihrem Weg in ein rauchfreies Leben. Der Raucherentwöhnungskurs begleitet Sie über 21 Tage mit Informationen und Tipps, die Ihnen den Verzicht auf die Zigarette erleichtern und vermittelt Ihnen, wie Sie langfristig nie wieder rauchen. Dazu gehören auch Anleitungen zur Entspannung und körperliche Aktivitäten, die Sie Ihrem Ziel, rauchfrei zu werden, näher bringen.

Informieren Sie sich hier über das „rauchfrei Ausstiegsprogramm“ des BiÖG.

Gute Gründe für eine Rauchentwöhnung

Wie werde ich Nichtraucher? Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreiche Raucherentwöhnung ist die eigenen Motivation. Und Ihre AOK unterstützt Sie dabei, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten und rauchfrei bleiben wollen. Aus guten Gründen: Sobald Sie auf das Rauchen verzichten, beginnt Ihre Gesundheit davon zu profitieren. Anfangs nicht sofort spürbar, doch Tag für Tag erholen sich Ihr Körper und Ihre Psyche von den schädlichen Auswirkungen des Rauchens. Schon nach den ersten drei rauchfreien Tagen bessert sich zum Beispiel die Funktion Ihrer Atemwege. Nach einer Woche reguliert sich Ihr Blutdruck. Innerhalb von drei bis neun Monaten nach dem Rauchstopp verbessern sich Husten und Atemwegsbeschwerden. Außerdem verschwinden Verfärbungen der Finger und Zähne, das Hautbild bessert sich ebenfalls und der Geruch vom Rauchen an Haaren und Kleidung lässt nach. Ohne Rauchen werden Sie körperlich fitter und psychisch belasterbarer sein, und medikamentöse Therapien, zum Bespiel bei Herz-Kreislauferkrankungen, schlagen besser an. Innerhalb weniger Jahre, in denen Sie rauchfrei leben, sinkt das Erkrankungsrisiko für die meisten Krebsarten deutlich. Sie sehen, es lohnt sich, gemeinsam den ersten Schritt in ein rauchfreies Leben zu wagen.

Häufige Fragen zur Tabakentwöhnung

Personen mit einer schweren Tabakabhängigkeit haben Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von wissenschaftlich belegten Programmen zur Tabakentwöhnung.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • ​Vorliegen einer schweren Tabakabhängigkeit
    • Teilnahme an einem wissenschaftlich belegten Programm zur Tabakentwöhnung
  • Welche Arzneimittel dürfen verordnet werden?

    • Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nicotin (Nicorette, Nicotinell, Nikofrenon, Niquitin, NICOTIN – Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
    • Arzneimittel mit dem Wirkstoff Vareniclin (Champix, VARENICLIN – Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
  • Welche Arzneimittel dürfen nicht verordnet werden?

    • ​Arzneimittelkombinationen aus Nicotin und Vareniclin
    • alle anderen Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung
  • Wie lange/oft dürfen die Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden?

    • ​für den Therapiezeitraum von drei Monaten
    • innerhalb des Therapiezeitraum sind mehrere Verordnungen möglich
    • nach drei Monaten muss die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt die Therapie überprüfen
  • Was sind wissenschaftlich belegte Programme zur Tabakentwöhnung?

    • Präsenz- und Onlinekurse sowie digitale Programme der gesetzlichen Krankenkassen, die die Anforderungen erfüllen: Finden Sie Ihren Gesundheitskurs!
    • DiGA zur Tabakentwöhnung: DiGA-Verzeichnis
    • Wenn eine Entwöhnungs-App dauerhaft im offiziellen DiGA-Verzeichnis steht – mindestens für die Diagnose F17.2 (Tabakabhängigkeit) – und damit zugelassen ist, dann gilt sie automatisch als vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkanntes Programm zur Tabakentwöhnung.
  • Dürfen mehrere Therapien zur Tabakentwöhnung nacheinander erfolgen?

    Nein. Eine erneute Therapie ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss der Behandlung möglich.

  • Muss die Krankenkasse schriftlich bestätigen, dass sie die Kosten für die Arzneimittel und Programme übernimmt?

    Nein. Bei den Arzneimitteln handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, für die das Sachleistungsprinzip gilt. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Verordnung auf Kassenrezept erfüllt sind. Bei den begleitenden Programmen ist für die Vorlage in der Arztpraxis die Anmeldebestätigung ausreichend, beispielsweise per E-Mail. Eine Verordnung für die DIGA erhalten Sie wiederum in der Arztpraxis. Nach erfolgreicher Teilnahme am Präventionskurs können Sie die Kosten bei Ihrer AOK zur Erstattung einreichen. Sollte Ihre Arztpraxis eine Bescheinigung der Krankenkassen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK.

  • Sind bereits privat bezahlte Produkte erstattungsfähig?

    Nein. Selbst gekaufte oder auf Privatrezept verordnete Produkte sind nicht erstattungsfähig.

Aktualisiert: 24.11.2025

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

Passende Angebote der AOK