Die Zahnspange: Behandlung beim Kieferorthopäden
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Feste oder lose Zahnspange
Zahn- und Kieferfehlstellungen können nicht nur das Beißen und Kauen einschränken, sondern eventuell sogar das Sprechen und Atmen. Eine kieferorthopädische Behandlung soll mithilfe einer Zahnspange die Zähne langfristig gerade stellen. Ob sich dafür eine herausnehmbare oder eine feste Zahnspange empfiehlt, ist von Fall zu Fall verschieden und hängt zum Beispiel vom Alter des Patienten und dem Grad der Fehlstellung ab. Da der Kiefer in jungen Jahren formbarer ist, sollte die Zahnkorrektur während der Wachstumsphase erfolgen. Der ideale Zeitpunkt, mit der Behandlung zu beginnen, ist nach dem Zahnwechsel. Die Behandlung zieht sich gewöhnlich über einen längeren Zeitraum hin, meist einige Jahre.
Lose Zahnspangen
Feste Spangen mit Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
Aligner – die unsichtbare Zahnspange
Zahnspange: Diese Kosten übernimmt die AOK für die kieferorthopädische Behandlung
Kinder und Jugendliche: Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Korrekturen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Entscheidend ist dabei der Beginn der Behandlung. Kosten für zusätzliche Leistungen oder spezielle Materialien, zum Beispiel Keramikbrackets, müssen Sie selbst tragen.
Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen. Ausnahme: medizinisch besonders begründete Fälle, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, die ein kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisches Vorgehen erfordern.
Digitale Antragstellung zwischen Praxen und Krankenkassen
Seit dem 1. Januar 2023 können bundesweit nahezu alle Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden sämtliche Behandlungspläne digital bei der Krankenkasse einreichen. Dies geschieht über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ). Das heißt, versicherte Personen brauchen sich nicht eigenständig an die Krankenkasse zu wenden, wenn sie Leistungen für eine zahnärztliche oder kieferorthopädischen Behandlung vorab beantragen möchten. Das EBZ funktioniert über eine gesicherte elektronische Verbindung zwischen den Praxen und der zuständigen Kasse – papierlos, schnell und direkt.
Zahnspange: Behandlungsverlauf und Eigenanteilserstattung
1. Behandlung beantragen
01/04Stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung fest, muss die Behandlung zunächst beantragt werden. Dafür erstellt sie oder er einen Befund und einen Behandlungsplan. Diesen reicht sie oder er bei Ihrer AOK zur Genehmigung ein. Seit dem 1. Juli 2022 können die Behandelnden den Antrag auch digital bei der Krankenkasse stellen. Das geht über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ), das ab Januar 2023 flächendeckend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen sollen Antr äge auf Papier dann nicht mehr übermittelt werden.
Erstattung der Eigenanteile nach Abschluss der Kieferorthopädischen Behandlung
Nutzen Sie unseren Online-Antrag für die Erstattung Ihrer Kosten nach der kieferorthopädischen Behandlung – schnell, einfach und bequem von zu Hause aus. Mit diesem Service erleichtern wir Ihnen die Abwicklung und sorgen dafür, dass Ihre Erstattung noch zügiger bearbeitet wird. So bieten wir Ihnen einen modernen und kundenfreundlichen Service, der Zeit spart und den Prozess transparenter macht.
Onlineantrag
Für Ihre Enderstattung nutzen Sie gerne unseren Online-Antrag.
Erstattung festsitzender Unterkiefer- Frontzahn-Retainer
Ein festsitzender Unterkiefer-Frontzahn-Retainer ist eine wichtige Unterstützung, um Ihre Zähne nach einer kieferorthopädischen Behandlung dauerhaft in ihrer neuen Position zu halten. Er schützt Ihre Zähne zuverlässig vor einem Verrutschen und Rückfällen, insbesondere im Frontzahnbereich, der entscheidend für ein strahlendes Lächeln und eine gesunde Mundgesundheit ist. Der Retainer ist eine kleine, unauffällige Drahtkonstruktion, die diskret an der Innenseite der Zähne befestigt wird und somit kaum sichtbar ist. Damit bieten wir Ihnen eine effektive und komfortable Lösung, die den langfristigen Behandlungserfolg sichert.
Unsere Leistungen:
- Erstattet werden einmalig bis zu 50 €.
Voraussetzungen
- Die Behandlung muss bei einem Fachzahnarzt/ einer Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
erfolgen, der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. - Es muss eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
vorliegen. - Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen - gerne auch schnell und
unbürokratisch über die Meine AOK-App.
Wie lange muss die Spange getragen werden?
Ein wenig Geduld ist notwendig: In der Regel müssen Zahnspangen drei bis vier Jahre getragen werden. Danach beginnt die sogenannte Retentionsphase, die etwa ein Jahr dauert. In dieser Phase soll sich das Gebiss stabilisieren. Der Kieferorthopäde kontrolliert währenddessen regelmäßig, ob die erreichte Zahnstellung gehalten werden kann. Zumeist muss in der Retentionsphase eine lose Klammer getragen werden, gerade nachts.
Die in dieser Phase entstehenden Kosten sind im Behandlungsplan enthalten und werden übernommen. Auch notwendige Reparaturen von Zahnklammern und Ersatz für verloren gegangene Spangen übernimmt Ihre AOK in der Regel. Gehäufte Reparaturen und Neuanfertigungen sind jedoch möglicherweise selbst zu bezahlen.
Zahnhygiene mit Spange
Feste Zahnspangen:
Lose Zahnspangen:
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?