Zahnersatz: Kosten, Festzuschuss und Bonusheft

Reicht eine Füllung nicht mehr aus, um einen Schaden am Zahn zu beheben, ist Zahnersatz gefragt. Die AOK bezuschusst die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz mit einem festen Betrag, der vom Befund abhängt. Mit einem lückenlos gefülltem Bonusheft steigt der Zuschuss.
Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin mit dem Bohrer. Ist der Zahn nicht mehr zu retten, benötigt sie Zahnersatz. © iStock / stockfour

Inhalte im Überblick

    Kosten für Zahnersatz: das Wichtigste in Kürze

    Haben Sie Probleme mit einem Zahn und brauchen Sie einen Zahnersatz, dann beteiligt sich die AOK an den Kosten:

    • Die AOK übernimmt 60 Prozent des befundbezogenen Festzuschusses der Regelversorgung für Zahnersatz
    • Mit Bonusheft können 70 bis 75 Prozent übernommen werden
    • Im Härtefall zahlt die AOK auch 100 Prozent der Regelversorgung

    Zahnersatz: Wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen

    Zahnersatz wird notwendig, wenn Zähne stark beschädigt oder vollständig verloren gegangen sind. Ursachen dafür können Karies, Parodontitis, Unfälle oder altersbedingter Zahnverlust sein. Fehlende Zähne beeinflussen nicht nur die Ästhetik, sondern auch die Kaufunktion, das Sprechen und die allgemeine Zahngesundheit. Auch Schäden an benachbarten Zähnen oder am Kiefer können dadurch entstehen. Um das zu vermeiden, sollten fehlende Zähne immer ersetzt werden. Abhängig von den Lücken im Gebiss bietet die Zahnmedizin verschiedene Formen von Zahnersatz. Dazu zählen hauptsächlich:

    • Zahnkronen

      Eine Zahnkrone wird auf den Zahn gesetzt, wenn dieser zwar stark beschädigt ist, aber noch erhaltungswürdig ist. Der Zahnarzt beschleift den Zahn und setzt darauf eine Teil- oder Vollkrone aus Metall, Keramik oder einer Kombination aus beidem. Das Beschleifen findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt.

    • Brücken

      Geht ein Zahn verloren oder muss gezogen werden, kann die entstandene Lücke mit einer Brücke geschlossen werden. Dafür müssen die Zähne, die die Brücke tragen sollen, belastbar sein. Dazu beschleift der Zahnarzt die beiden Nachbarzähne, überkront sie und verbindet sie mit einem Brückenglied. Damit sich die Brücke optisch der Zahnreihe anpasst, kann sie mit Keramik verblendet oder aus Vollkeramik gefertigt werden. Um noch intakte Ankerzähne zu schonen, lässt sich in bestimmten Fällen eine sogenannte Adhäsivbrücke, auch als Klebebrücke bezeichnet, einsetzen.

    • Teil- und Vollprothesen

      Größere Lücken im Gebiss lassen sich nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgen. In diesen Fällen ersetzt der Zahnarzt die fehlenden Zähne durch eine Teil- oder Vollprothese. Sind noch Zähne vorhanden, so dienen diese der Befestigung für die Zahnprothese. Bei einem zahnlosen Kiefer werden Zahnprothesen der Kieferform so angepasst, dass eine Saugwirkung entsteht, die den Halt unterstützt. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz kommen Kunststoff, Metall und Keramik zum Einsatz. Die künstlichen Zähne auf den Prothesen können aus Kunststoff oder Keramik bestehen.

    • Zahnimplantate

      Für ein Zahnimplantat bringt der Zahnarzt anstelle der natürlichen Wurzel eine künstliche Wurzel im Kieferknochen ein. Das Implantat besteht aus Titan oder Keramik und wird in einer Operation fest in den Kieferknochen verschraubt. Auf das Implantat kann der Zahnarzt später Zahnersatz aufsetzen.

    Festzuschuss: Diese Kosten übernimmt die AOK für Zahnersatz

    Für Kronen, Brücken und Prothesen gibt es feste Beträge, die vom obersten Gremium der Zahnärzte und Krankenkassen, dem Gemeinsame Bundesausschuss, festgelegt und jährlich angepasst werden. Diese Beträge umfassen die Kosten für die sogenannte Regelversorgung eines Zahnbefundes – also die Versorgung, die medizinisch erforderlich und ausreichend ist. Von diesen Festzuschüssen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich 60 Prozent der Kosten. Dies beinhaltet die Kosten für Material, Laborarbeiten und das zahnärztliche Honorar.

    Höherer Festzuschuss mit Bonusheft

    Gehen Sie regelmäßig zur Zahnvorsorge und lassen Sie sich die Besuche im Bonusheft dokumentieren, bekommen Sie einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz von der AOK gezahlt:

    • Nach 5 Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent
    • Nach 10 Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge sogar auf 75 Prozent.

    Wichtig zu wissen: Für den Zuschuss zählen nur die Vorsorgeuntersuchungen der Jahre vor dem aktuellen Behandlungsjahr. Wird der Zahnersatz also dieses Jahr benötigt, zählen die Vorsorgetermine aus den Vorjahren – nicht die aus diesem Jahr.

    Bonusheft richtig führen

    Um die Bonusvoraussetzungen zu erfüllen, müssen Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Zahnvorsorge. Für Erwachsene ist einmal jährlich eine Vorsorgebesuch beim Zahnarzt ausreichend. Als Nachweis für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen dient das Bonusheft in Papierform oder das digitale Bonusheft in der elektronischen Patientenakte (ePA).

    Wegen der besonderen Situation in der Coronapandemie gilt das Bonusjahr 2020 für alle gesetzlich Versicherten pauschal als erfüllt.

    Rechenbeispiel: Festzuschuss für eine Krone

    Im folgenden Rechenbeispielen können Sie ablesen, wie sich Ihr Bonus auf den Festzuschuss für eine Krone auswirkt. Dies gilt seit dem 1. Januar 2025.

    ProzentZuschuss von der AOK
    Ohne Bonus60%229,25 Euro
    5 Jahre Bonusheft70%267,46 Euro
    10 Jahre Bonusheft75%286,57 Euro
    Härtefall100%382,09 Euro

    Diese Kosten zahlen Sie selbst

    Die Kosten, die über den Festzuschuss hinaus anfallen, zahlen Sie als Eigenanteil selbst. Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung liegt Ihr Eigenanteil – abhängig vom Bonusheft – zwischen 25 bis 40 Prozent. Zusätzlich können Kosten anfallen, wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin Leistungen vereinbaren, die nicht zur Regelversorgung gehören. Dazu zählen unter anderem:

    • Vollverblendungen im Frontzahnbereich
    • Teil- oder Vollverblendungen im Seitenzahnbereich
    • Edelmetallkronen oder -brücken
    • Vollkeramikkronen oder -brücken
    • Zahnimplantate und Implantat-Operationen

    Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die nicht zur Regelversorgung zählen und von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Abhängig von der Wahl des Zahnersatzes wird dabei zwischen gleichartiger oder andersartiger Versorgung unterschieden.

    Regelversorgung, gleichartige Versorgung, andersartige Versorgung: Das sind die Unterschiede

    • Unter Regelversorgung versteht man die Standardtherapie, die abhängig vom jeweiligen Befund für den Zahnersatz festgelegt ist. Muss zum Beispiel ein Frontzahn mit einer Krone versorgt werden, ist die Regelversorgung dafür eine Metallkrone mit einer Teilverblendung aus zahnfarbenem Kunststoff. Auf diese Regelversorgung haben alle Versicherten Anspruch.
    • Bei einer gleichartigen Versorgung entspricht der Zahnersatz der Regelversorgung für den Befund, wird aber mit einer zusätzlichen Leistung ergänzt. Zum Beispiel, wenn die Metallkrone im Frontzahnbereich eine Vollverblendung erhalten soll. Die AOK zahlt in so einem Fall den Festzuschuss für die Regelversorgung. Die Mehrleistung übernehmen Sie – zuzüglich dem Eigenanteil, der für die Regelversorgung anfällt.
    • Bei einer andersartigen Versorgung wird ein Zahnersatz gewählt, der nicht der Regelversorgung für den jeweiligen Befund entspricht. Ein Beispiel dafür ist der Ersatz mehrerer fehlender Zähne mit einer festsitzenden Brücke statt mit einer herausnehmbaren Teilprothese. In diesem Fall erhalten Sie von der AOK den Festzuschuss für die Teilprothese, welche der Regelversorgung entspricht. Die Kosten darüber hinaus, zahlen Sie – zuzüglich dem Eigenanteil für die Regelversorgung.

    Durch private Leistungen können höhere zahnärztliche Honorare und Laborkosten entstehen, die Sie ebenfalls selbst zahlen müssen. Lassen Sie sich daher vorher von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin eingehend beraten und aufzeigen, welche Kosten entstehen und ob es Alternativen gibt. Welche Kosten auf Sie zukommen, entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den die zahnärztliche Praxis vor Beginn der Behandlung erstellt.

    Finanzieller Schutz für Ihre Zähne

    Eine junge, erwachsene Frau mit langen roten Haaren und einem gelben Strickpullover lacht herzhaft mit offenem Mund. Sie hat sehr schöne, weiße Zähne.

    Zahnzusatzversicherung

    Mit einer Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz. So sichern Sie sich eine bessere Versorgung und schonen Ihr Budget.

    Behandlungsplanung und Heil- und Kostenplan

    Versicherte brauchen sich nicht mehr an die Krankenkasse zu wenden, um den Heil- und Kostenplan einzureichen. Das übernimmt jetzt Ihre zahnärztliche Praxis für Sie. Die Behandlungsplanung und die Beantragung der Kosten mit dem Heil- und Kostenplan laufen dabei wie folgt ab:

    • 1. Behandlung mit dem Zahnarzt planen

      Benötigen Sie Zahnersatz, dann berät Sie Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt über die für Sie geeignete Behandlung. Die Praxis erstellt einen Heil- und Kostenplan und dokumentiert darin die voraussichtlichen Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar. Auch der voraussichtliche Zuschuss wird im Heil- und Kostenplan eingetragen, inklusive des Bonus, wenn Sie ein Bonusheft führen.

    • 2. Heil- und Kostenplan übermittelt die Zahnarztpraxis

      Die Praxis sendet den Heil- und Kostenplan digital an die AOK. Sie erhalten eine Kostenaufstellung mit allen relevanten Informationen für Ihre Unterlagen. Ist der Bonus im Heil- und Kostenplan nicht eingetragen, dann reichen Sie eine Kopie Ihres Bonusheftes bei Ihrer AOK ein. Diese senden Sie entweder postalisch an Ihre AOK oder digital über das Onlineportal „Meine AOK“.

    • 3. Bestätigung abwarten

      Die AOK überprüft den Heil- und Kostenplan, legt den Festzuschuss fest und übermittelt den bewilligten Heil- und Kostenplan digital an die zahnärztliche Praxis. Sie erhalten ebenfalls eine Bestätigung von der AOK. Nun kann die Behandlung beginnen. 

    • 4. Abrechnung und Eigenanteil

      Nach Abschluss der Behandlung rechnet die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit der AOK ab. Für Ihren Eigenanteil sowie für Leistungen aus einer gleichartigen Versorgung stellt Ihnen die Praxis eine separate Rechnung aus.

      Haben Sie sich für eine andersartige Versorgung entschieden, erhalten Sie stattdessen eine Rechnung über die Gesamtkosten von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer AOK zur Erstattung des Festzuschusses ein.

    Härtefallregelung: So werden Versicherte mit geringem Einkommen unterstützt

    Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss für die Regelversorgung, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen:

    Für das Jahr 2025 gilt:

    • für Alleinstehende: 1.498 Euro
    • mit einem Angehörigen: 2.059,75 Euro
    • für jeden weiteren Angehörigen: 374,50 Euro

    Wir helfen Ihnen gern bei der Berechnung. Den hundertprozentigen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen.

    • Gleitende Härtefallregelung

      Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Grundlage dafür ist die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Dafür wird die Differenz zwischen Ihrem Bruttoeinkommen und der für Sie zutreffenden oben genannten Einkommensgrenze ermittelt. Das Dreifache dieser Differenz wird vom einfachen Festzuschuss abgezogen. Die verbleibende Summe zahlen wir Ihnen rückwirkend als zusätzlichen Zuschuss zum Zahnersatz aus. Der zusätzliche Zuschuss darf zusammen mit dem bereits gezahlten Zuschuss weder 100 Prozent der Regelversorgung noch die tatsächlichen Kosten überschreiten.

      Beispiel:

      Eine alleinstehende Person verdient 1.540 Euro brutto im Monat und liegt damit über der Einkommensgrenze für den hundertprozentigen Festzuschuss. Die Differenz beträgt 42 Euro.

      • Die Differenz wird verdreifacht: 42 x 3 = 126 Euro
      • Vom einfachen Festzuschuss, z.B. für eine Krone (229,25 Euro) werden diese 126 Euro abgezogen: 229,25 - 126 = 103,25 Euro.

      Insgesamt zahlt die Krankenkasse 332,50 Euro Zuschuss für eine Krone. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem einfach Festzuschuss für eine Krone von 229,25 Euro und dem zusätzlichen Zuschuss von 103,25 Euro.

      Kontaktieren Sie Ihre AOK, um zu klären, ob die gleitende Härtefallregelung für Sie zutrifft.

    Gesunde Zähne – Rundumschutz mit vigo select Zahnersatz x2

    Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können mit dem vigo select Zahnersatz x2 Wahltarif die zusätzlichen Kosten für Zahnersatz minimieren.

    Ob Brücke, Krone oder Prothese: Mit vigo select Zahnersatz x2 schützen Sie sich vor hohen Kosten, die beim Zahnersatz anfallen können. Verringern Sie Ihren Eigenanteil und sichern Sie sich eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent der Gesamtrechnung schon ab 2,10 Euro im Monat. 

    Der Treuebonus für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg: Die vigo Krankenversicherung verdoppelt nach vier Jahren den Festzuschuss und sorgt damit für einen komfortablen Extraschutz.

    Leistungen im Überblick

    • Doppelter Festzuschuss – die Leistung der AOK Rheinland/Hamburg wird verdoppelt, auf bis zu 100 % der Gesamtrechnung
    • Durch den Treuebonus steigt Ihr Leistungsanspruch während der Laufzeit
    • Keine Risikozuschläge und nur 6 Monate Wartezeit

    Beitragsübersicht Zahnersatz x2

    AlterMonatsbeitrag pro Person
    0 - 19 Jahre2,10 EUR
    20 - 39 Jahre6,80 EUR
    40 - 64 Jahre12,70 EUR
    ab 65 Jahre19,10 EUR

    Häufige Fragen zu Zahnersatz und Festzuschuss

    • Was zahlt die AOK bei Zahnersatz?

      Die AOK bezahlt einen festen Zuschuss für medizinisch notwendigen Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Dieser beträgt mindestens 60 Prozent der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge zahlen wir sogar einen höheren Zuschuss von 70 oder 75 Prozent. Entscheiden Sie sich für Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

      Was zahlt die AOK bei Zahnersatz ohne Bonusheft?

      Ohne Bonusheft übernimmt die AOK 60 Prozent der Regelversorgung für Zahnersatz. Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung, zahlen Sie 40 Prozent der Kosten für Ihren Zahnersatz. Entscheiden Sie sich für eine höherwertiger Versorgung kommen weitere Kosten hinzu, die Sie komplett selbst zahlen.

      Was zahlt die AOK im Härtefall für Zahnersatz?

      Bei geringen Einkommen kann die AOK auch 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz übernehmen. Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung, müssen Sie für Ihren Zahnersatz nichts dazu zahlen. Wünschen Sie dennoch eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

      Härtefallregelung bei Zahnersatz: Was zählt zum Einkommen?

      Für die Härtefallregelung zählt eine monatliche Bruttoeinkommensgrenze beziehungsweise, wenn mehrere Mitglieder in Ihrem Haushalt leben, das Familienbruttoeinkommen. Zum Einkommen zählen unter anderem:

      • Lohn und Gehalt
      • Rente
      • Sozialhilfe, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld
      • BAföG
      • Einkommen aus selbstständiger Arbeit
      • Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld 
      • Krankengeld
      • Unterhalt
      • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
      • Einkünfte aus Kapitalvermögen
      Muss Zahnersatz im Vorfeld genehmigt werden?

      Ja. Vor Behandlungsbeginn erstellt Ihre Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan für Ihren Zahnersatz und sendet diesen digital an Ihre AOK. In einigen Fällen kann auch eine Begutachtung erforderlich werden. Sobald Ihr Plan genehmigt ist, informieren wir die Zahnarztpraxis und Sie.

    • Wie lange ist die Genehmigung der AOK gültig?

      Die Genehmigung des Heil- und Kostenplans gilt 6 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Zahnarztpraxis jedoch eine Verlängerung beantragen. Sprechen Sie das mit Ihrer Praxis ab

      Der genehmigte Bonus stimmt nicht mit meinem Bonusheft überein. Wie erhalte ich den korrekten Festzuschuss?

      Ist Ihre Behandlung noch nicht abgeschlossen, schicken Sie uns eine Kopie Ihres Bonushefts zu. Sie erhalten dann eine neue Genehmigung. Bei einer abgeschlossenen Behandlung erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag. Reichen Sie dafür die Rechnung und Ihre aktuelle Bankverbindung bei Ihrer AOK ein.

      Ich bin von der Zuzahlung befreit. Gilt das auch für Zahnersatz?

      Die allgemeine Zuzahlungsbefreiung gilt nicht für den Zahnersatz. Sie können aber 100 Prozent Festzuschuss auf die Regelversorgung erhalten, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Dafür stellen Sie bei Ihrer AOK einen Antrag auf Härtefall. Sollte Ihre Einkommen knapp über dieser Grenze liegen, ist im Rahmen der gleitenden Härtefallregelung noch eine anteilige Kostenübernahme möglich.

      Ich erhalte 100 Prozent Festzuschuss. Warum muss ich trotzdem zuzahlen?

      Sie erhalten 100 Prozent Festzuschuss auf die Regelversorgung. Haben Sie sich für eine höherwertige Versorgung entschieden, entsteht Ihnen ein Eigenanteil. Bereits eine Zahnverblendung, die den ganzen Zahn umschließt, ist eine höherwertige Versorgung und verursacht zusätzliche Kosten, die Sie selbst zahlen müssen.

      Besteht für Zahnersatz eine Gewährleistung?

      Die Gewährleistung für Zahnersatz ist gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt. In dieser Zeit muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin notwendige Nachbesserungsmaßnahmen kostenfrei durchführen, sofern kein Eigenverschulden vorliegt. Bei einer andersartigen Versorgung besteht sogar eine dreijährige Gewährleistungsfrist.

    Aktualisiert: 13.10.2025

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