Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Selbsthilfe ist nicht nur bei Depressionen oder Krebserkrankungen eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung unterstützt Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Angehörigen dabei, den Alltag besser zu bewältigen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen

    Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
    • Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
    • Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
    • Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
    • Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
    • Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
    • Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
    • Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
    • Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    So unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg die Selbsthilfe

    Selbsthilfeförderung hat bei der AOK Rheinland/Hamburg eine hohe Priorität. Die AOK Rheinland/Hamburg fördert und unterstützt die gesundheitsbezogenen Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen durch finanzielle, immaterielle und infrastrukturelle Hilfen. Hierbei berücksichtigt sie die Ebenenförderung (Bund, Land, Region) und die Verteilung der Mittel auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Förderstränge: kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    Die Selbsthilfeförderung ist für die gesetzlichen Krankenkassen im § 20h SGB V festgeschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind konkretisiert im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV Spitzenverbandes in der derzeit gültigen Version.

    Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

    Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen in NRW und in Hamburg können einmal jährlich einen Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung stellen. Gefördert werden sowohl die administrativen Aufwendungen für die Basisarbeit der Gruppen als auch die jährlich wiederkehrenden Maßnahmen in Form von Selbsthilfetagen, Mitgliedsversammlungen, Fort- und Weiterbildungen und so weiter unterstützt. 

    Krankenkassenindividuelle Projektförderung

    Die krankenkassenindividuelle Förderung ermöglicht der AOK Rheinland/Hamburg, neben der klassischen Projektförderung zusätzliche bedarfsorientierte gesundheitsbezogene Aktivitäten der Selbsthilfe zu fördern.

    Bei der AOK Rheinland/Hamburg gibt es eine besondere Schwerpunktsetzung in den Bereichen

    • Krebs
    • seltene und psychische Erkrankungen
    • familienorientierte Selbsthilfe (unter anderem Gruppen von Eltern mit chronisch und schwerkranken Kindern, Gruppen mit familienorientierten Angeboten, zum Beispiel für Kinder von erkrankten Eltern, Geschwister erkrankter Kinder, pflegende Angehörige)
    • und für Menschen mit Migrationshintergrund

    Die Anträge für die krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig gestellt werden.

    Die Formulare für Förderanträge und Verwendungsnachweise sind unter Beachtung der Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes auf nachfolgenden Seiten zu finden:

    Rheinland: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de

    Hamburg: www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de

    Eine Antragstellung erfolgt in dem Bundesland, wo die Selbsthilfegruppe, -organisation und –kontaktstelle beziehungsweise die Beantragenden ihren Sitz haben.

    Angebot „Selbsthilfe erleben“

    Der AOK Rheinland/Hamburg ist es ein wichtiges Anliegen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie deren Angehörige bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen.

    Das Angebot richtet sich an Selbsthilfegruppen und deren Mitglieder sowie Interessierte. Ziel ist es, Ressourcen zu stärken, die persönliche Gesundheitskompetenz zu fördern und zu einer aktiven und erfüllten Lebensgestaltung zu motivieren. Im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Seminaren werden Wege und Methoden für einen achtsamen Umgang mit der jeweiligen Erkrankung vermittelt. Die Angebote finden in den AOK-Häusern im Rheinland und in Hamburg statt. 

    Hier geht’s direkt zur Anmeldung

    Vorträge der Reihe "Selbsthilfe erleben"

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    Nützliche Links und Kontaktinformationen zum Thema Selbsthilfe

    Weitere Informationen rund um das Thema Selbsthilfe in NRW und in Hamburg finden Sie auf den nachstehenden Internetseiten:

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung

    Rund um die Selbsthilfe in NRW

    Selbsthilfegruppen in NRW

    Selbsthilfekontaktstellen

    Gesundheitsselbsthilfe NRW (ehem. Wittener Kreis)

    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe

    Fachausschuss Suchtselbsthilfe (FAS) NRW

    Selbsthilfeakademie NRW (gemeinsames Förderprojekt mit der AOK NORDWEST)

    Selbsthilfe-App Hamburg (Förderprojekt „Neue Wege in der Selbsthilfe“)

    Ihre AOK-Ansprechpartnerinnen zum Thema Selbsthilfe:

    Aktualisiert: 05.01.2026

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