AOK WortmarkeAOK Lebensbaum
Login

Kompressionsstrümpfe als Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Medizinische Kompressionsstrümpfe und Kompressionsstrumpfhosen zählen zu den Hilfsmitteln. Die AOK übernimmt die vereinbarten Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Verträge mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.
Eine Frau trägt beim Sport auf einer Yogamatte Kompressionsstrümpfe. Diese zählen zu den Hilfsmitteln. © iStock / Albina Gavrilovic

Inhalte im Überblick

    Kompressionsstrümpfe als Therapiemittel

    Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Menschen mit Venen- oder Lymphgefäßerkrankungen erhalten meist eine Kompressionstherapie. Dazu gehören auch Kompressionsstrümpfe und  -strumpfhosen, die die Blutzirkulation und das Lymphsystem unterstützen. Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe werden zur Behandlung von venösen Erkrankungen eingesetzt. Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe wirken eher bei lymphatischen Erkrankungen. Die Kosten für rundgestrickte Strümpfe und Strumpfhosen übernimmt die AOK in Höhe der Festbeträge. Für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe gelten Vertragspreise.

    Das zahlt die AOK

    Für Kompressionsstrümpfe gilt wie für alle Hilfsmittel: Die AOK schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen. Pro Jahr übernimmt die AOK zweimal die Kosten für die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen. 

    Das zahlen Sie für Kompressionsstrümpfe dazu

    Generell beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab. 

    Aktualisiert: 11.01.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?