Blutdruckmessgerät
Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen benötigen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die AOK übernimmt die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn es von Ihrem Arzt verschrieben wird, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck,
- Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren,
- starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft,
- zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation.
So bekommen Sie Ihr Blutdruckmessgerät
Das Rezept, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben, reichen Sie in der Apotheke oder im Sanitätshaus ein. Dort erhalten Sie Ihr Blutdruckmessgerät. Die Apotheken beziehungsweise Sanitätshäuser rechnen direkt mit der AOK ab.
Diese Kosten übernimmt die AOK
Für ein Blutdruckmessgerät übernehmen wir den vertraglich festgelegten Preis. Sanitätshäuser und Apotheken informieren Sie diesbezüglich. Wenn Sie sich für ein teureres Gerät entscheiden, tragen Sie die über den Vertragspreis hinaus entstehenden Mehrkosten selbst. Die Kosten für Produkte aus Online-Shops und Online-Apotheken übernehmen wir nicht.
Gesetzliche Zuzahlung
Ein Blutdruckmessgerät ist ein Hilfsmittel. Versicherte ab 18 Jahren müssen dafür eine Zuzahlung leisten. Sofern Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, beteiligen Sie sich deshalb mit zehn Prozent an den Kosten, mindestens jedoch mit fünf, maximal mit zehn Euro.
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