Gebärdensprachdolmetscher bei medizinischen Behandlungen
Beim Arztgespräch sind gehörlose und hochgradig schwerhörige Patienten auf die Unterstützung eines vertrauten Familienmitglieds oder eines Gebärdensprachdolmetschers angewiesen. So können sie sich über die Notwendigkeit, den genauen Ablauf und die möglichen Risiken einer medizinischen Behandlung umfassend informieren.

So können Sie einen Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch nehmen
Sie haben Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher bei medizinischen Behandlungen, wenn Sie in Ihrem persönlichen Umfeld mit der Gebärdensprache kommunizieren und:
- gehörlos (taub geboren oder bis zum siebten Lebensjahr ertaubt),
- hochgradig schwerhörig oder
- vollständig ertaubt (ab dem siebten Lebensjahr) sind.
Begleiten gehörlose Eltern ihr hörendes Kind zu einer medizinischen Behandlung, können sie die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers ebenfalls in Anspruch nehmen.
Wann übernimmt die AOK die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher?
Die AOK übernimmt die Kosten für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers unter anderem in folgenden Fällen:
- beim Arztbesuch
- beim Zahnarztbesuch
- bei ärztlich verordneten Therapien (wie Logopädie, Psychotherapie)
- bei der Physiotherapie beim ersten und letzten Termin oder bei Behandlungswechsel
- bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus
- bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
- beim Arztbesuch der hörenden Kinder (zum Beispiel ein Kinderarztbesuch), wenn Eltern gehörlos sind
- bei Schwangerschaftsgymnastik und Rehabilitationssport (zu Beginn und am Ende der Maßnahme, zwischendurch nur nach Rücksprache mit der AOK)
Benötigen Sie bei der Kommunikation mit der AOK einen Gebärdensprachdolmetscher? Auch dann übernimmt die Gesundheitskasse die Kosten für den Dolmetschereinsatz.
Bei medizinischen Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, unter anderem kosmetische Behandlungen oder schönheitschirurgische Eingriffe, müssen die Kosten für den Einsatz des Gebärdensprachdolmetschers von Ihnen selbst getragen werden.
Die AOK übernimmt die Kosten für einen Gebärdendolmetscher der deutschen Gebärdensprache. Muss ein Fremdsprachendolmetscher oder die Verwendung einer ausländischen Gebärdensprache hinzugezogen werden, kann die Gesundheitskasse diese zusätzlichen Kosten nicht tragen.
Weitere Kommunikationshilfen
Neben der Unterstützung durch einen Dolmetscher können folgende Kommunikationshilfen bei medizinischen Behandlungen eingesetzt werden. Die Kosten dafür übernimmt die AOK, wenn sie medizinisch notwendig sind:
Kommunikationshilfen
Dazu zählen unter anderem:
- Kommunikationshelfer
- Kommunikationsmethoden wie zum Beispiel Lormen und ertastbare Gebärden
- Kommunikationsmittel wie grafische Symbol-Systeme oder akustisch-technische Hilfen
Dolmetscher
Dazu zählen:
- Schriftdolmetscher
- Simultanschriftdolmetscher
- Oraldolmetscher
Assistenten
Dazu zählen:
- Kommunikationsassistenten
- Taubblindenassistenten
Vertraute Person
Als vertraue Person des Anspruchsberechtigten können Angehörige der Familie, Freunde und hilfsbereite Bekannte dienen.
So erhalten Sie Hilfe durch einen Gebärdensprachdolmetscher
Ist die Begleitung eines Gebärdensprachdolmetschers aus Sicht des behandelnden Arztes erforderlich, können Sie ihn eigenständig beauftragen. Es ist vorab keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Anschließend beantragen Sie eine Kostenübernahme bei Ihrer AOK:
- Nach der medizinischen Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Unterstützung durch einen Dolmetscher.
- Diese Bescheinigung reichen Sie bei der Krankenkasse ein, damit Ihr Anspruch auf einen Dolmetscher geprüft werden kann.
- Die Krankenkasse erstattet dem Dolmetscher die Kosten für seinen Einsatz.
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