Pflegeberatung
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Inhalte im Überblick
Die AOK-Pflegeberatung für alle
AOK-Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine kostenlose Pflegeberatung. Auch pflegende Angehörige oder andere Personen können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn die pflegebedürftige Person dem zustimmt. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein.
- Sie benötigen selbst Pflege und möchten über die Möglichkeiten beraten werden
- Sie haben als Angehörige Fragen rund um die Pflege oder akuten Unterstützungsbedarf
- Sie brauchen Hilfe bei der Beantragung oder Anpassung Ihrer Pflegeleistungen
- Sie suchen Unterstützung oder Pflegefachkräfte in Ihrer Nähe
Pflegeberatung im Überblick
Die wesentliche Aufgabe der Pflegeberatung ist es, die bestmögliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen sicherzustellen. Dazu unterstützt Sie die AOK-Pflegeberatung:
- Information: Die Pflegeberatung informiert Sie umfassend über Unterstützungsangebote, Pflegeleistungen, Heil- und Hilfsmittel.
- Koordination: Die Pflegeberatung erstellt einen individuellen Versorgungsplan und nimmt Kontakt zu allen an der Versorgung beteiligen Personen und Einrichtungen auf.
- Unterstützung: Die Pflegeberatung unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen oder weiteren Formalitäten.
- Begleitung: Die Pflegeberatung begleitet Sie, wenn sich der Pflegebedarf ändert und die Versorgung entsprechend angepasst werden muss.
- Hilfe: Die Pflegeberatung hilft Ihnen alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Pflegesituation bestmöglich zu gestalten.
Sie erhalten Pflegegeld?

Beratungseinsatz bei Pflegegeld
Wer Pflegegeld erhält, muss sich regelmäßig zur häuslichen Pflege beraten lassen. Alle Informationen zum Beratungseinsatz.
So erhalten Sie eine Pflegeberatung
Sobald Sie einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen, erhalten Sie von der AOK-Pflegekasse ein Beratungsangebot oder einen Beratungsgutschein für eine Pflegeberatung. Diese kann bei den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen oder von den Pflegebedürftigen benannten Personen zu Hause stattfinden. Sie ist ebenfalls telefonisch, in einer AOK-Geschäftsstelle oder einem anderen vereinbarten Ort möglich. Die Pflegeberatung ist auch im Rahmen einer Video-Pflegeberatung als digitales Angebot möglich. Die Pflegeberatung ist freiwillig. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür.
Alternativ können Sie sich auch in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Region beraten lassen. Pflegestützpunkte sind ebenfalls unabhängige Beratungsstellen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Mit dem Beratungsgutschein Ihrer Pflegekasse können sie dort die Pflegeberatung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Aufgaben der Pflegeberatung
Aufgabe der Pflegeberatung ist es, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige umfassend zu beraten. Die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen helfen Ihnen bei der Organisation der Pflege, informieren über Leistungen und Hilfsmittel und unterstützen bei der Beantragung von Leistungen. Ändert sich der Pflegebedarf, passen sie die Versorgung an und kümmern sich darum, dass die veränderten Pflegemaßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden.
- Versorgungsplan
- Finanzierung
- Antragstellung
- Folgeanträge
- Hospiz- und Palliativversorgung
- Hilfe im Alltag
Unterstützung in allen Lebenslagen
Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Leistungen zur Betreuung, Begleitung und Unterstützung pflegebedürftiger Personen an. Bei der Pflegeberatung können Sie sich ausführlich zu Ihren Ansprüchen beraten lassen. Sehen Sie hier im Video, wie die Pflegeberatung abläuft und welche Unterstützung sie bietet.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Pflegeberatung
Für eine kompetente und umfassende Pflegeberatung ist es wichtig, dass der zuständige Pflegeberater oder die zuständige Pflegeberaterin möglichst viele Informationen zur aktuellen Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person erhält. Bitte halten Sie folgende Dokumente für das Erstgespräch bereit:
- Unterlagen zu bereits gestellten Leistungsanträgen und zur gesundheitlichen oder pflegerischen Versorgung der pflegebedürftigen Person
- Pflegedokumentation, zum Beispiel in Form eines Pflegetagebuchs, sofern bereits vorhanden
- bestehende Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung der pflegebedürftigen Person
- mögliche Versorgungsverträge oder -entwürfe
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Ihr Kontakt zur Pflegeberatung der AOK Rheinland/Hamburg
Unsere Pflegeberater/-innen sind in der Region zu Hause und haben einen Überblick über alle Angebote der ambulanten Pflege. Mit der Pflegeberatung erhalten Sie einen zentralen Ansprechpartner für die Pflege von Angehörigen. Unsere Pflegeberater koordinieren die Hilfe bei der Pflege und beraten Sie in allen Fragen zur Pflegeversicherung.
Rufen Sie uns an unter 0211 819-50000 – unsere Pflegeberater sind jederzeit gern persönlich für Sie da und haben stets ein offenes Ohr für Ihr individuelles Anliegen.
Darüber hinaus erreichen Sie unsere kostenfreie Pflegehotline 24 Stunden am Tag an sieben Tagen pro Woche – dort stehen Ihnen ebenfalls Experten beratend zur Verfügung:
Rufen Sie uns an unter 0800 329 0 329 – wir helfen Ihnen weiter.
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