Ärztliche Zweitmeinung

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Insbesondere im Vorfeld von Operationen kann die Begutachtung durch einen zweiten Arzt hilfreich sein. So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden. Die AOK hilft Ihnen, schnell die zweite Meinung eines Spezialisten zu bekommen.
Ein Arzt spricht mit einer Patientin. Bei manchen Diagnosen ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Zweite Meinung: Sicherheit für die Patienten

    Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist und welche Behandlungsalternativen es gibt.

    Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel untersucht er Sie auch erneut. So prüft er die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation. Die Kosten dafür trägt Ihre AOK.

    So funktioniert die Zweitmeinung

    Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt darüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist. Der Facharzt übermittelt Ihnen und mit Ihrem Einverständnis auch dem behandelnden Arzt anschließend seine Einschätzung.

    Ihre Rechte als Patient

    • Sie haben das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen.
    • Sie können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.
    • Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen nur die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.
    • Es ist auch möglich, dass Ihr Arzt die erforderlichen Dokumente an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten direkt weiterleitet.

    Anspruch auf Zweitmeinung bei ausgewählten Eingriffen

    Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Bei diesen ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.

    • Der Anspruch auf Zweitmeinung gilt bei folgenden Eingriffen:

      • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
      • Eingriffe bei Prostatakrebs (gilt bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen) 
      • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
      • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
      • Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie)
      • Herzkatheteruntersuchung und Verödungen (Ablationen) am Herzen
      • Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
      • Implantation, Wechsel oder Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks
      • Implantation einer Knieendoprothese
      • Operation an Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
      • Operation von Aortenaneurysmen
      • Operationen an der Wirbelsäule, dazu gehören: 
        • dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
        • knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
        • Facettenoperationen
        • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper
        • Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision)
        • Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese)

    Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung

    Die AOK unterstützt Sie dabei, den für eine zweite Meinung geeigneten Arzt zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung. Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie durch die Zweitmeinung Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.

    Die AOK Hessen hat Verträge mit Spezialisten für eine ärztliche Zweitmeinung geschlossen

    Sie haben die Wahl zwischen mehreren Behandlungsmöglichkeiten oder möchten einfach sichergehen, dass eine geplante Operation wirklich nötig ist? Erleichtern Sie sich die Entscheidung, indem Sie eine Zweitmeinung einholen. Ihre AOK Hessen unterstützt Sie dabei.

    Eine Zweitmeinung ist unabhängig und neutral. Ein weiterer Arzt prüft Ihren Befund und führt ein Beratungsgespräch durch. Wenn notwendig, untersucht er Sie auch erneut. So können offene Fragen geklärt, Chancen und Risiken besser eingeschätzt und Entscheidungen gut informiert getroffen werden. Mittlerweile sehen auch viele Ärzte die Zweitmeinung als Bereicherung an.

    Zu folgenden Leistungsbereichen hat die AOK Hessen Verträge mit Zweitmeinungsexperten geschlossen:

    • Hüft- und Knieendoprothetik
    • Wirbelsäulenerkrankungen
    • Schultererkrankungen
    • Rheumatologie
    • Kardiologie
    • Onkologie

    Zweitmeinung: unser Service für Sie

    Die AOK Hessen unterstützt Sie dabei, einen geeigneten Facharzt oder eine Fachärztin zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung.

    1. Wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung an Ihre AOK vor Ort.
    2. Nach Erteilung der Kostenzusage vermittelt Ihnen die AOK Hessen einen Spezialisten in Ihrer Nähe und beauftragt ihn mit der Durchsicht Ihrer Unterlagen.
    3. In einem persönlichen Gespräch mit dem Spezialisten können Sie alle offenen Fragen klären. Nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Therapieempfehlung.

    Spezialisten finden mit BetterDoc

    Unser Partner unterstützt Sie bei der Suche nach passenden Spezialisten und Kliniken bei allen Erkrankungen ohne Einschränkung. Unterstützt wird BetterDoc dabei von mehr als 2.500 Experten, um Ihnen bei jedem Krankheitsbild die passende Beratung zu bieten – auch bei komplexen oder seltenen Erkrankungen. Die Empfehlungen von BetterDoc ermöglichen Ihnen eine sichere Entscheidung.

    So finden Sie die passenden Spezialisten:

    1. Kontaktaufnahme mit BetterDoc über die Hotline 0800 444 6 999.
    2. Das ärztliche Team analysiert Ihren Fall und findet passende Ärzte und Kliniken.
    3. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden Ihre persönliche Empfehlung. Auf Wunsch vereinbart BetterDoc für Sie einen Termin bei dem Arzt oder der Klinik Ihrer Wahl.

    BetterDOC ist grundsätzlich kostenpflichtig. Über unser Onlineportal "Meine AOK“ wird Ihnen der kostenfreie Zugangscode bereitgestellt. 

    Das sind unsere Experten für eine Ärztliche Zweitmeinung

    Kein Experte für Sie dabei? Die Arztsuche für Zweitmeinung

    Ist bei unseren Experten kein für Sie geeigneter Arzt dabei? Unter folgender Internetadresse finden Sie noch mehr Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für bestimmte Eingriffe abgeben können: www.116117.de/zweitmeinung

    Einige unser Zweitmeinungs-Experten im Porträt

    Dr. med. Thomas Härer

    Dr. med. Thomas Härer ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Chirotherapie, Sportmedizin, physikalische Therapie und Röntgendiagnostik. Seit 2001 ist er als Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Klinik Bad Hersfeld tätig. Eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen stellt seiner Meinung nach einen Mosaikstein dar, um sich in der Entscheidung für einen meist schwerwiegenden Schritt ein umfassendes Gesamtbild verschaffen zu können.

    „Speziell die Möglichkeit, auch über die Vor- und Nachteile von auf dem Markt befindlichen verschiedenen Prothesenmodellen sprechen zu können, ist ein wesentlicher Vorteil, der trotz der Informationen im Internet nicht immer für die Patienten in all seinen Facetten zu erkennen ist“, erläutert Dr. Härer.

    Prof. Dr. Georg Köster

    Prof. Dr. Georg Köster ist seit 2002 Chefarzt der Fachklinik Lorsch und Leiter des dortigen Endo-Prothetik-Zentrums. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt er sich mit dem künstlichen Gelenkersatz. Köster gehört laut Focus zu den besten Gelenk-Spezialisten in Deutschland. Seine Motivation, als Experte dem Zweitmeinungs-Service der AOK zur Verfügung zu stehen, ist, Patienten alle Beratungs- und Hilfsangebote zu bieten, die eine Entscheidung für oder gegen eine Operation erfordern:

    „Ich betrachte es als essenziell, Patienten die Möglichkeit zu geben, sich im Zweifelsfalle noch einmal unabhängig beraten zu lassen, ob der Eingriff notwendig und sinnvoll ist oder nicht.“

    Prof. Dr. med. Markus Rickert

    Prof. Dr. med. Markus Rickert ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und seit 2010 Direktor der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ziel seiner Tätigkeit bei der ärztlichen Zweitmeinung ist

    „Patienten Ängste und Zweifel bei schwierigen Entscheidungen in Sachen Gelenkersatz zu nehmen. Die Implantation einer Endoprothese sollte immer erst nach Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen erfolgen, da eine Operation nicht mehr umkehrbar ist.“

    Aktualisiert: 01.04.2025

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