Krankenkassenbeiträge aus Direktversicherungen
Zur Berechnung des Versicherungsbeitrags für Rentenbezieher sind unterschiedliche Einkommen beitragspflichtig. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Beitragspflicht bei Direktversicherungen.

Direktversicherungen: Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen
Direktversicherungen sind meist eine Form betrieblicher Altersversorgung und werden in der Regel als Lebensversicherungen abgeschlossen. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Versicherung ab. Eine Direktversicherung kann nur für die berufliche Haupttätigkeit vereinbart werden, nicht für einen Nebenjob.
Direktversicherungen werden vom Gesetzgeber als Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen verstanden, die für Rentenbezieher grundsätzlich beitragspflichtig sind. Für die Auszahlung des Vermögens, das in die Direktversicherung eingezahlt wurde, wird hierbei die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres regelmäßig als Versicherungsfall angenommen (Eintreffen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Eintritt ins Rentenalter).
Sparer können sich die Direktversicherung später als fortwährende monatliche Rente auszahlen lassen oder, wenn es vertraglich vereinbart ist, als einmalige Kapitalleistung. Es gilt die grundsätzliche Beitragspflicht in beiden Fällen.
Ein Beispiel
Herr Schulze arbeitet am Fließband und verdient monatlich 2.100 Euro brutto. Sein Arbeitgeber hat für ihn eine private Rentenversicherung als Entgeltumwandlung abgeschlossen. Zum 1. November 2020 geht Herr Schulze in Rente und der Beitrag aus der zusätzlichen Rentenversicherung kann ausgezahlt werden. Er muss sich entscheiden, ob er das Geld monatlich (583,65 Euro) oder als Einmalzahlung (73.694 Euro) erhalten möchte.
Er wählt die Einmalzahlung. Dabei handelt es sich um eine Kapitalleistung, auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.
Für die Ermittlung der Beiträge wird die gesamte Einmalzahlung durch 120 geteilt. So ergibt sich eine monatliche Summe von 614,17 Euro abzüglich des aktuell geltenden Freibetrages (2021: 164,25 Euro), auf die Herr Schulze 10 Jahre lang Beiträge zahlen muss. Bei der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge findet der Freibetrag keine Anwendung.
Das könnte Sie auch interessieren
Krankenkassenbeiträge für pflichtversicherte Rentner
Mehr erfahren
Leistungen der stationären Pflege
Mehr erfahren
Pflegedienstsuche für die häusliche Pflege
Mehr erfahren