Pflegesachleistungen: Häusliche Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst
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Inhalte im Überblick
Das sind Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, um pflegebedürftige Personen in ihrem eigenen Zuhause zu unterstützen. Diese Sachleistungen umfassen verschiedene Tätigkeiten, wie Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Bewegung sowie bei hauswirtschaftlichen Aufgaben wie Einkaufen oder Wäschewaschen. Ziel ist es, den Alltag der pflegebedürftigen Person zu erleichtern und Angehörige zu entlasten. Die Pflege durch einen Pflegedienst wird auch als ambulante Pflege bezeichnet.
Während Pflegesachleistungen von professionellen Pflegediensten erbracht werden, erhalten Pflegebedürftige, die ausschließlich von Angehörigen oder einer anderen ehrenamtlichen Person gepflegt werden, Pflegegeld. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und dient dabei als finanzielle Unterstützung, um die private Pflege zu organisieren.
Voraussetzungen für Pflegesachleistungen
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Liegt noch kein Pflegegrad vor, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden, um die entsprechende Einstufung zu erhalten. Im Antrag geben Sie an, dass Sie Pflegesachleistungen benötigen. Daraufhin beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), den Pflegebedarf und den Pflegegrad zu ermitteln, auf dessen Basis die Leistungen dann bereitgestellt werden.
Tabelle: Pflegesachleistungen nach Pflegegraden
Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld stehen für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können allerdings den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für kleinere Unterstützungen durch einen Pflegedienst verwenden, zum Beispiel für die Körperpflege oder Haushaltsführung. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 übernimmt die AOK-Pflegekasse in 2025 folgende Pflegesachleistungen:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 2 | 796 Euro |
| 3 | 1.497 Euro |
| 4 | 1.859 Euro |
| 5 | 2.299 Euro |
Diese Aufgaben übernimmt der ambulante Pflegedienst
Der Pflegedienst hilft bei der Pflege zu Hause. Er bietet Hilfe bei der Organisation und Betreuung des Alltags und entlastet dabei auch zum Beispiel berufstätige Angehörige. Das Leistungsangebot des Pflegedienstes können Sie individuell in Anspruch nehmen. Darunter fallen folgende Angebote:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder Ernährung.
- Betreuungsmaßnahmen wie Hilfe bei der Orientierung oder Gestaltung des Alltags.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigung der Wohnung.
- Häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurde. Dazu zählen unter anderen Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen.
Sie können den Ablauf der Pflege und die Pflegeleistungen des Pflegedienstes frei wählen. Alle vereinbarten Leistungen und Details zur Pflege sollten im Pflegevertrag festgehalten werden, um sicherzustellen, dass sie nach den persönlichen Vorstellungen der pflegebedürftigen Person umgesetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Rahmenverträge in der ambulanten Pflege
In jedem Bundesland gelten Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung der Versicherten. In diesen werden beispielsweise die Inhalte der Leistungen und die Bedingungen der Pflege geregelt. Die für Sie gültigen regionalen Regelungen für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege finden Sie in unserem Partnerportal auf der Seite zu den Landesrahmenverträgen.
Abrechnung von Pflegesachleistungen
Das Geld für Pflegesachleistungen wird nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Stattdessen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Hierbei stellt der Pflegedienst monatlich die erbrachten Leistungen in Rechnung. Gegebenenfalls können diese die Leistungen des Pflegegrads übersteigen – zum Beispiel, wenn für die pflegebedürftige Person noch mehr Betreuung gewünscht ist. In diesem Fall müssen Sie die Mehrkosten dafür selbst übernehmen. Der private Eigenanteil wird aber in der Regel bereits bei der Erstellung des Pflegevertrags vereinbart.
Kombinationsleistung: Sachleistungen und Pflegegeld zusammen nutzen
Übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege selbst, können anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Die sogenannte Kombinationsleistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden. Mit der Kombinationspflege können verschiedene Pflegetätigkeiten an einen Pflegedienst übergeben werden, wie zum Beispiel die morgendliche Grundpflege oder das Ankleiden. Um die weitere Betreuung des Pflegebedürftigen kümmern sich dann die Angehörigen. Die Leistungen der ambulanten Pflege rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Um diesen Anteil reduziert sich das Pflegegeld. Das verbleibende Pflegegeld wird dann an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
So wird die Kombinationsleistung berechnet
Die Kombinationsleistung setzt sich aus anteiligem Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammen und ist abhängig vom tatsächlichen Einsatz des Pflegedienstes. Pflegebedürftige und Angehörige entscheiden, wie viel Unterstützung sie von einem Pflegedienst brauchen. Dieser Anteil an Sachleistungen wird in Prozent berechnet. Um diesen Prozentsatz verringert sich das Pflegegeld. Das heißt: Je mehr Leistungen durch den Pflegedienst genutzt werden, desto geringer ist das Pflegegeld. Wird der Pflegedienst hingegen nur wenig in Anspruch genommen, fällt das Pflegegeld entsprechend höher aus.
- Beispielrechnung: Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 hat monatlich Anspruch auf 1.497 Euro für Pflegesachleistungen oder auf 599 Euro Pflegegeld. Mit dem Pflegedienst wird eine Unterstützung von 60 Prozent der Sachleistungen vereinbart. Damit verbleibt ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 40 Prozent, also 239,60 Euro. Dieses Geld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person aus.
Kombinationsleistung muss beantragt werden
Die Kombinationsleistung beantragen Sie bei Ihrer AOK-Pflegekasse – entweder direkt beim Erstantrag oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich bei der häuslichen Pflege etwas verändert hat. Sollte sie erst später erforderlich sein, stellen Sie einfach einen Änderungsantrag und nutzen dafür dasselbe Formular wie beim Erstantrag.
Umwandlungsanspruch: Nicht genutzte Pflegesachleistungen umwandeln
Nutzen Sie den Betrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht voll aus, können Sie einen Teil davon für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Bis zu 40 Prozent des Betrags, der eigentlich für ambulante Pflegeleistungen vorgesehen ist, kann dafür umgewandelt werden. Voraussetzung ist, dass die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt sind.
Einen Pflegedienst finden
Bei der Entscheidung für einen passenden Pflegedienst haben Sie die freie Wahl. Wichtig ist, dass der Pflegedienst zugelassen ist und einen Versorgungsvertrag mit der AOK-Pflegekasse abgeschlossen hat. Nur so können die Leistungen für die ambulante Pflege von der Pflegekasse übernommen werden. Das gilt auch für Einzelpflegekräfte oder Betreuungsdienste. Adressen von Pflegediensten in Ihrer Nähe erhalten Sie bei einem Pflegestützpunkt oder online über den AOK-Pflegenavigator.
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