Pflegebetten

Pflegebetten bieten einen größeren Komfort für Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen, wenn die Pflege überwiegend im Bett stattfindet. Bei einem festgestellten Pflegegrad ist die Kostenübernahme durch die AOK möglich.
Pflegezimmer mit einem Pflegebett. Gardinen, Vorhänge, Topfpflanzen und ein Fernseher sorgen für eine gemütliche Atmosphäre.© iStock / byryo

Inhalte im Überblick

    Sicher und praktisch: Das ist ein Pflegebett

    Ein Pflegebett ist ein spezielles Hilfsmittel, das die Pflege von bettlägerigen oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen unterstützen soll. Es wird vor allem in Krankenhäusern und Pflegeheimen eingesetzt. Aber auch zu Hause kann es verwendet werden, um pflegebedürftigen Menschen Komfort und Sicherheit zu bieten. Die besondere Ausstattung der Pflegebetten erleichtert nicht nur die Pflegearbeit, sondern fördert auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person.

    Zu den wichtigsten Funktionen gehört eine höhenverstellbare Liegefläche, wodurch die Pflegetätigkeiten rückenfreundlich im Stehen durchgeführt werden können. Darüber hinaus verfügen Pflegebetten oft über ein fahrbares Bettgestell sowie verstellbare Kopf- und Fußbereiche. Diese ermöglichen es der pflegebedürftigen Person, bequeme Sitzpositionen einzunehmen oder barrierefrei aufzustehen.

    Anspruch und Kostenübernahmen für ein Pflegebett

    Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Pflegebett, wenn Pflegebedürftige einen festgestellten Pflegegrad haben und den größten Teil des Tages im Bett gepflegt werden. Die AOK-Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Zubehör wie Aufrichthilfen oder Seitengitter, wenn diese für die Pflege notwendig sind. Diese können auch einzeln beantragt werden, um das eigene Bett aufzurüsten und dadurch die Mobilität zu steigern.

    Die Kostenübernahme umfasst zudem Leistungen wie die Beratung durch Fachkräfte, notwendige Reparaturen sowie die Lieferung und Rückholung des Bettes.

    Diese Kosten für ein Pflegebett zahlen Sie

    Ein Pflegebett zählt zu den Hilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren übernehmen dafür eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, maximal 25 Euro. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt diese.

    Das Pflegebett erhalten Sie ansonsten in der Regel ohne weitere Mehrkosten. Wünschen Sie eine Ausstattung, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten dafür selbst tragen.

    Pflegebett beantragen

    Ein Pflegebett können Sie mit einem formlosen Schreiben bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Das Schreiben sollte den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person beinhalten. Haben Sie ein ärztliches Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft, fügen Sie dies Ihrem Schreiben bei. Sobald Ihren Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.

    Alternativ können Sie das ärztliche Rezept auch direkt in einem Sanitätshaus abgeben. Die AOK erhält dann die Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus.

    Haben Sie einen Leistungserbringer gefunden, kümmert sich dieser um den Antrag. Stellen Sie selbst den Antrag, dann senden Sie die Unterlagen wie folgt ein:

    Den passenden Anbieter für ein Pflegebett finden

    Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Sanitätshäuser und andere Dienstleister, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Pflegebett benötigen, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe. Geben Sie dafür Ihre Postleitzahl ein und verwenden Sie den Suchbegriff „Pflegebett“.

    Aktualisiert: 29.10.2025

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