Pflegegrad: Leistungen, Höherstufung, Widerspruch

Inhalte im Überblick
Das sind Pflegegrade
Pflegebedürftigkeit wird in 5 Pflegegrade eingeteilt. Diese geben an, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind die Einschränkungen. Außerdem entscheidet der Pflegegrad darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung eine Person erhalten kann.
Abhängig von den Einschränkungen werden die Pflegegrade wie folgt unterteilt:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Der Pflegebedarf ist noch relativ gering. Betroffene brauchen gelegentlich Hilfestellung im Alltag, zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. - Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Hierbei wird regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigt, etwa bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. - Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegebedürftige Personen in Pflegegrad 3 sind in vielen Bereichen auf Hilfe angewiesen. Meist benötigen sie mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung wie Körperpflege oder Ernährung. - Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Mit Pflegegrad 4 sind pflegebedürftige Personen erheblich auf fremde Hilfe angewiesen. Sie sind häufig nur noch eingeschränkt mobil und die alltägliche Hilfe muss fast vollständig übernommen werden. Selbstständiges Essen und Trinken sind teilweise noch möglich. - Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 sind immobil und sehr stark auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.
So bekommen Sie einen Pflegegrad
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie zunächst Pflegeleistungen bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst (MD), eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Auf Basis dieser Begutachtung wird entschieden, ob und welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person erhält.
Pflegeleistungen nach Pflegegrad
Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Pflegeleistungen, die abhängig vom Pflegegrad in Anspruch genommen werden können. Sie unterscheidet dabei zwischen den Leistungen für Pflegegrad 1 sowie den Pflegegraden 2 bis 5. Detaillierte Informationen, wie etwa zur Höhe der jeweiligen Leistung, finden Sie auf der Seite Pflegeleistungen im Überblick.
| Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2-5 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | - | ✓ |
| Pflegesachleistungen | - | ✓ |
| Vollstationäre Pflege | - | ✓ |
| Entlastungsbetrag | ✓ | ✓ |
| Kurzzeitpflege | - | ✓ |
| Verhinderungspflege | - | ✓ |
| Tages- und Nachtpflege | - | ✓ |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ✓ | ✓ |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | ✓ | ✓ |
| Wohngruppenzuschlag | ✓ | ✓ |
| Hausnotruf | ✓ | ✓ |
| Pflegeberatung | ✓ | ✓ |
| Pflegekurse für Angehörige | ✓ | ✓ |
Wenn der Pflegebedarf zunimmt: Höherstufung des Pflegegrads
Mit der Zeit kann sich die Pflegebedürftigkeit ändern und der Pflegebedarf zunehmen. Damit die pflegebedürftige Person die Maßnahmen und Leistungen erhält, die zur Unterstützung notwendig sind, kann der Pflegegrad erhöht werden. Um einen höheren Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Dafür nutzen Sie übrigens dasselbe Formular wie beim ersten Antrag oder melden sich telefonisch bei Ihrer AOK. Haben Sie den Höherstufungsantrag eingereicht, besucht der MD erneut die betreffende Person und erstellt ein neues Gutachten. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse den Bescheid über den neuen Pflegegrad. Mit einem höheren Pflegegrad besteht automatisch Anspruch auf höhere Leistungen der Pflegekasse.
Widerspruch gegen die Entscheidung zum Pflegegrad
Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder Sie sind der Meinung, dass der Bescheid nicht angemessen ist? Dann können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Überprüfen Sie dafür, in welchen Bereichen das Gutachten die Pflegesituation möglicherweise falsch bewertet hat und beschreiben dies in Ihrem Widerspruch. Den Widerspruch senden Sie an Ihre AOK-Pflegekasse. Die genaue Adresse entnehmen Sie dem Begleitschreiben zum Bescheid. Achten Sie darauf, den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einzureichen. Die Pflegekasse überprüft die Entscheidung nochmals. In der Regel wird der Medizinische Dienst mit einem Zweitgutachten beauftragt.
Falls Sie Anlass zur Beschwerde über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes haben, können Sie die Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes in Ihrer Region aufsuchen. Eine unabhängige Bewertung Ihrer Beschwerde bekommen Sie bei der vom jeweiligen Medizinischen Dienst benannten Ombudsperson. Die Ombudsperson ist in jedem Fall unabhängig tätig. Sie können sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an sie wenden.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Pflegebedürftigkeit: Voraussetzungen für Pflegeleistungen
Pflegeversicherung
Pflegebegutachtung