Pflegegrad beantragen

Eine jüngere Frau hält eine ältere Frau fest im Arm. Die jüngere Frau lächelt liebevoll, während sich die ältere Frau an die Schulter der anderen Frau anlehnt.© iStock / PIKSEL

Pflegegrad beantragen und Leistungen erhalten

Wer pflegebedürftig ist, wird mit Pflegeleistungen unterstützt. Doch häufig sind sich Betroffene oder Angehörige unsicher, ob überhaupt schon ein Pflegebedarf besteht und welchen Anspruch sie auf Pflegeleistungen haben. Die AOK-Pflegekasse unterstützt Sie deshalb mit ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen für einen Pflegegrad, wie Sie diesen beantragen und welche Leistungen in den verschiedenen Pflegegraden zur Verfügung stehen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle Informationen, die zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit wichtig sind:

  • Pflegebedürftigkeit erkennen und Antrag auf Pflegeleistungen stellen
  • Ablauf der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Pflegegrad und Pflegeleistungen erhalten
Eine junge und eine ältere Frau stehen gemeinsam in der Küche an einer Spüle. Sie unterhalten sich lachend, während die jüngere Frau das Geschirr abtrocknet. Im Hintergrund sind verschiedene Küchenmöbel, Regale und Küchenutensilien zu sehen.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und ein Antrag gestellt werden. Mehr erfahren Sie hier.
Ein älteres Ehepaar steht in einem gemütlichen Eingangsbereich einer Wohnung. Sie empfangen eine Pflegerin, der der Mann freundlich die Hand reicht.
Nach dem Antrag folgt die Pflegebegutachtung. Wie diese abläuft und wie Sie den Termin vorbereiten können.
Eine Frau hält die Hand ihrer alten Mutter. Beide sitzen in einem Wohnzimmer auf einer beigefarbenen Couch. Im Hintergrund ist ein Bücherregal zu sehen.

Pflegegrad und Leistungen im Überblick

Pflegegrad: Leistungen, Höherstufung, Widerspruch

Den Pflegegrad erhalten Sie nach der Begutachtung von der AOK-Pflegekasse. Ein Überblick auf welche Pflegeleistungen Sie je nach Pflegegrad Anspruch haben.

Vom Antrag über den Pflegegrad zu den Pflegeleistungen: ein Kurzüberblick

Der Weg vom Antrag bis zum Erhalt von Pflegeleistungen umfasst mehrere Schritte, die sicherstellen, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit richtig eingeschätzt wird. Damit Sie gut informiert sind und wissen, was auf Sie zukommt, haben wir den Ablauf kurz zusammengefasst:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen aus und reichen Sie diesen bei Ihrer AOK ein. Im Falle einer Bevollmächtigung fügen Sie bitte eine gültige Vollmacht bei.
  2. Die AOK-Pflegekasse prüft Ihren Antrag auf Pflegeleistungen und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Pflegebegutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
  3. Der MD informiert die pflegebedürftige Person rechtzeitig über den Besuchstermin. Dieser findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt. Angehörige oder eine Pflegeperson sollten diesen Termin begleiten, um wichtige Hinweise zur Pflegesituation zu geben.
  4. Aus den Informationen, die sich im Gutachten beim Hausbesuch ergeben haben, wird eine Punktzahl ermittelt. Um so höher diese ist, desto größer sind die Einschränkungen der Selbstständigkeit. Der MD sendet dieses Ergebnis und das Gutachten an die AOK-Pflegekasse. Auf dieser Grundlage trifft die AOK-Pflegekasse eine Entscheidung über den Pflegegrad.
  5. Die AOK informiert Sie über den festgestellten Pflegegrad, den Anspruch der bewilligten Pflegeleistungen und die entsprechende Höhe der Leistungen.

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