Pflegegrad beantragen

Pflegegrad beantragen und Leistungen erhalten
Wer pflegebedürftig ist, wird mit Pflegeleistungen unterstützt. Doch häufig sind sich Betroffene oder Angehörige unsicher, ob überhaupt schon ein Pflegebedarf besteht und welchen Anspruch sie auf Pflegeleistungen haben. Die AOK-Pflegekasse unterstützt Sie deshalb mit ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen für einen Pflegegrad, wie Sie diesen beantragen und welche Leistungen in den verschiedenen Pflegegraden zur Verfügung stehen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle Informationen, die zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit wichtig sind:
- Pflegebedürftigkeit erkennen und Antrag auf Pflegeleistungen stellen
- Ablauf der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Pflegegrad und Pflegeleistungen erhalten

Pflegegrad beantragen
Voraussetzungen für einen Pflegegrad

Pflegegrad beantragen
Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

Pflegegrad und Leistungen im Überblick
Pflegegrad: Leistungen, Höherstufung, Widerspruch
Vom Antrag über den Pflegegrad zu den Pflegeleistungen: ein Kurzüberblick
Der Weg vom Antrag bis zum Erhalt von Pflegeleistungen umfasst mehrere Schritte, die sicherstellen, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit richtig eingeschätzt wird. Damit Sie gut informiert sind und wissen, was auf Sie zukommt, haben wir den Ablauf kurz zusammengefasst:
- Füllen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen aus und reichen Sie diesen bei Ihrer AOK ein. Im Falle einer Bevollmächtigung fügen Sie bitte eine gültige Vollmacht bei.
- Die AOK-Pflegekasse prüft Ihren Antrag auf Pflegeleistungen und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Pflegebegutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
- Der MD informiert die pflegebedürftige Person rechtzeitig über den Besuchstermin. Dieser findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt. Angehörige oder eine Pflegeperson sollten diesen Termin begleiten, um wichtige Hinweise zur Pflegesituation zu geben.
- Aus den Informationen, die sich im Gutachten beim Hausbesuch ergeben haben, wird eine Punktzahl ermittelt. Um so höher diese ist, desto größer sind die Einschränkungen der Selbstständigkeit. Der MD sendet dieses Ergebnis und das Gutachten an die AOK-Pflegekasse. Auf dieser Grundlage trifft die AOK-Pflegekasse eine Entscheidung über den Pflegegrad.
- Die AOK informiert Sie über den festgestellten Pflegegrad, den Anspruch der bewilligten Pflegeleistungen und die entsprechende Höhe der Leistungen.
Plötzlicher Pflegefall: schnelle Hilfe für Angehörige

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