Der AOK-Pflegenavigator

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weiterführende Informationen zur AOK-Suche nach AOK-Pflegeberatern, Pflegestützpunkten und Anbietern für Beratungsbesuche

  • In meiner Region gibt es keine Pflegeberatung. Wie kann ich mich dennoch zur Pflege beraten lassen?

    Neben den Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen gibt es auch sogenannte Pflegestützpunkte. Diese werden gemeinsam von den Pflegekassen und den Kommunen organisiert – und führen ebenfalls Pflegeberatungen durch. Ihre AOK-Pflegekasse nennt Ihnen in der Regel eine feste Ansprechperson oder informiert Sie, wo der nächstgelegene Pflegestützpunkt ist. Zusätzlich können Sie hier im AOK-Pflegenavigator nach Pflegestützpunkten in Ihrer Region suchen.

  • In meiner Region gibt es keine Pflegestützpunkte. Wie kann ich mich dennoch zur Pflege beraten lassen?

    Nicht in jeder Region gibt es Pflegestützpunkte. Eine Beratung ist trotzdem möglich, denn viele AOKs bieten selbst Pflegeberatung mit speziell geschulten Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen an. Ihre AOK-Pflegekasse nennt Ihnen in der Regel eine feste Ansprechperson oder informiert Sie über andere Beratungsangebote vor Ort. Zusätzlich können Sie hier im AOK-Pflegenavigator nach Pflegeberatung in Ihrer Region suchen.

  • Woher stammen die in der AOK-Suche nach Beratungsbesuchen angezeigten Daten?

    Ein Großteil der Angaben zu Anbietern von Beratungsbesuchen stammt von der AOK aus den Verträgen mit den Pflegediensten beziehungsweise aus dem Zulassungsverfahren der unabhängigen Beratungsstellen. Zusätzlich können die Pflegedienste und die unabhängigen Beratungsstellen eigene Informationen ergänzen. So können beispielsweise Hinweise zur Terminvergabe oder zum Einzugsgebiet hinterlegt werden oder die Kontaktdaten aktualisiert und ergänzt werden.

  • Ich erhalte Pflegegeld und soll den Beratungseinsatz bei der Pflegekasse nachweisen. Was muss ich tun?

    Suchen Sie mit dem AOK-Pflegenavigator nach einem Pflegedienst oder einer zugelassenen Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin. Die Beratungsbesuche können entweder vor Ort in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Erstberatung findet stets persönlich im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt. Im Anschluss kann dann grundsätzlich jeder zweite Beratungsbesuch über eine Videoberatung erfolgen. Nach der Beratung füllt der Anbieter den entsprechenden Nachweis aus und übermittelt diesen an Ihre Pflegekasse. Der Beratungseinsatz ist für Sie übrigens kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

  • Wann muss ich die Beratungsbesuche in Anspruch nehmen?

    Beratungsbesuche müssen nur von pflegebedürftigen Personen wahrgenommen werden, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Beratungsbesuche finden je nach Pflegegrad viertel- oder halbjährig statt und werden von zugelassenen ambulanten Pflegediensten oder unabhängigen und anerkannten Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz durchgeführt. Diese beraten Sie zu Ihrer Pflegesituation zu Hause. Sie erhalten wertvolle Tipps, was Sie bei der Pflege noch verändern können oder welche weiteren Pflegeleistungen Ihnen die Pflege erleichtern. Nehmen Sie die Beratungsbesuche nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.

  • Ich arbeite in einer Beratungsstelle, einem Pflegedienst oder bin eine Beratungsperson. Wie kann ich die Daten in der AOK-Suche Beratung zur Pflege aktualisieren?

    Zu Ihrer Beratungsstelle oder Ihrem Pflegedienst werden Informationen angezeigt, aber die Angaben sind unvollständig oder nicht korrekt? In Ihrem persönlichen Bereich können Sie Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Das Angebot ist selbstverständlich kostenfrei für Sie.

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