Leistungen der vollstationären Pflege im Pflegeheim

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, ist die professionelle Betreuung und Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung eine Alternative. Diese Leistungen übernimmt die AOK-Pflegekasse bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim.
Zwei alte Frauen sitzen draußen in der Sonne. Eine Frau sitzt auf einer Parkbank, die andere im Rollstuhl. Neben ihnen steht eine Pflegerin, die sich mit ihnen unterhält. Im Hintergrund ist der Eingang eines Pflegeheims zu sehen.© iStock / zeljkosantrac

Inhalte im Überblick

    Wann ein Pflegeheim sinnvoll ist

    Die meisten Menschen möchten zu Hause gepflegt werden. Ist die Pflegebedürftigkeit jedoch weit fortgeschritten und eine selbstständige Lebensweise nicht mehr möglich, kann ein Umzug ins Pflegeheim notwendig werden. Dort bekommen pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr neben einer Unterkunft und Verpflegung auch die nötige medizinische sowie pflegerische Betreuung. Diese Wohnform ist vor allem für Menschen mit einem hohen pflegerischen und betreuerischen Unterstützungsbedarf geeignet. Aber auch andere Gründe können für die Heimunterbringung sprechen:

    • Die pflegebedürftige Person ist alleinstehend oder die mögliche Unterstützung durch Angehörige reicht für ein selbständiges Leben zu Hause nicht aus.
    • Die Angehörigen können den Pflegeaufwand nicht mehr bewältigen.
    • Die Wohnung ist nicht barrierefrei oder kann nicht angepasst werden.
    • Die pflegebedürftige Person neigt zu Selbst- oder Fremdgefährdung.

    Voraussetzungen für stationäre Pflegeleistungen

    Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten für die Unterbringungen im Pflegeheim. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Leistungen der stationären Pflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Betreuung im Pflegeheim entscheiden. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, ist zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse erforderlich. Im Antrag geben Sie an, dass vollstationäre Pflege benötigt wird. Besteht bereits ein Pflegegrad und wird nun eine Betreuung im Pflegeheim notwendig, dann stellen Sie hingegen einen Änderungsantrag. Dafür verwenden Sie dasselbe Formular.

    Diese Kosten übernimmt die AOK fürs Pflegeheim

    Für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung übernimmt die AOK-Pflegekasse einen Teil der Kosten, sogenannte Leistungen für die vollstationäre Pflege. Die Höhe staffelt sich monatlich je nach Pflegegrad:

    • Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 131 Euro
    • Pflegegrad 2: 805 Euro
    • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
    • Pflegegrad 4: 1.855 Euro
    • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

    Entlastung durch Zuschuss zum Eigenanteil

    Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung:

    • 15 Prozent im ersten Jahr
    • 30 Prozent im zweiten Jahr
    • 50 Prozent im dritten Jahr
    • 75 Prozent ab dem vierten Jahr

    Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt zwischen der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse. Der Pflegebedürftige erhält dann von der Pflegeeinrichtung die Rechnung über den noch verbleibenden Eigenanteil.

    Beispiel: Berechnung des Zuschlags zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil 

    Durchschnittlicher Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): 968,27 Euro pro Monat

    Leistungszuschlagim ersten Jahr (15 Prozent)im zweiten Jahr (30 Prozent)im dritten Jahr (50 Prozent)ab dem vierten Jahr (75 Prozent)
    pro Monat145,24 Euro290,48 Euro484,13 Euro726,20 Euro

    Bitte beachten Sie, die hier genannte Berechnung dient nur dem besseren Verständnis. Sie spiegelt nicht die tatsächlichen Leistungen wider, die die Pflegekasse übernimmt. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird von jeder Pflegeeinrichtung individuell festgelegt. Daraus ergeben sich für Sie möglicherweise andere Zuschläge.

    Die Beträge für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden bei der Berechnung des Leistungszuschlages nicht berücksichtigt.

    Diese Pflegekosten werden abgedeckt

    Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse zur vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung beinhalten:

    • pflegerische Tätigkeiten, wie die hygienische Körperpflege oder Hilfe beim Essen,
    • medizinische Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandwechsel sowie
    • die Betreuung der pflegebedürftigen Person.

    Wird der von der Pflegekasse bereitgestellte monatliche Betrag nicht vollständig für die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege und Betreuung ausgeschöpft, kann die Pflegekasse zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Pauschbetrags übernehmen (zum Beispiel bei Teilmonaten).

    Die AOK-Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an die Pflegeeinrichtung.

    Diese Kosten müssen Pflegebedürftige selbst zahlen

    Pflegebedürftige müssen sich an den Kosten im Pflegeheim beteiligen. Dazu zählen:

    • Unterkunft und Verpflegung
    • der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege
    • mögliche Investitionskosten, etwa für die Instandhaltung oder die Modernisierung der Pflegeeinrichtung
    • Zusatzleistungen wie beispielsweise Reparaturen privater Gegenstände

    Diese Kosten werden auch als Eigenanteil bezeichnet und müssen von den Pflegebedürftigen komplett selbst gezahlt werden. Das Pflegeheim stellt Ihnen eine Rechnung dafür aus.

    Das passende Pflegeheim finden

    Mit der AOK-Pflegeheimsuche finden Sie geeignetes Pflegeheim in Ihrer Nähe. Geben Sie dafür einfach Ihre Postleitzahl in die Suchmaske ein. Damit Sie die Pflegeheime besser vergleichen können, erhalten Sie zusätzlich Informationen zu den Pflegeleistungen und Preisen.

    Rahmenverträge in der stationären Pflege

    In jedem Bundesland gelten Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung der Versicherten. In diesen werden beispielsweise die Inhalte der Leistungen und die Bedingungen der Pflege geregelt. Die für Sie gültigen regionalen Regelungen für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung finden Sie in unserem Partnerportal auf der Seite zu den Landesrahmenverträgen.

    Unterstützung rund um die Pflege

    Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:

    Aktualisiert: 27.10.2025

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