Zuzahlung: Wann eine Befreiung möglich ist
Für einige Leistungen ist eine Zuzahlung erforderlich. Kinder und Jugendliche sind davon meist befreit. Erwachsene tragen Kosten bis zur Belastungsgrenze von maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Wird diese überschritten, kann eine Befreiung beantragt werden.
