Rufbereitschaft von Hebammen
Je näher es auf die Geburt zugeht, desto stärker steigt die Anspannung bei werdenden Müttern. Mit der Rufbereitschaft ist Ihre vertraute Hebamme rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Kosten dafür bezuschusst die AOK.
Von der Hebamme rundum gut betreut
Bei einer Entbindung im Krankenhaus, im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt können Sie mit Ihrer Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbaren. Die Rufbereitschaft umfasst die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme. Sie profitieren damit von der zusätzlichen Sicherheit, dass Ihre vertraute Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für Sie erreichbar ist, um die Geburt zu begleiten.
So unterstützt Sie die AOK NORDWEST
Die AOK NORDWEST erstattet die Kosten für die persönliche Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme, sofern die Rufbereitschaft die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe umfasst.
Die AOK NORDWEST übernimmt bei jeder Schwangerschaft 80 % der Kosten (bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr). Die Rechnung der Hebamme zahlen Sie zunächst selbst und reichen sie dann zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung bei uns im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich im AOK-Kundencenter ein.
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