Krankenkassenbeiträge aus Waisenrenten
Wer Waisenrente erhält, zahlt bis zu einem bestimmten Alter keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Informationen zur Beitragsfreiheit bei Waisenrente im Überblick.

Als Waisenrentner beitragsfrei versichert
Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, haben Anspruch auf Halbwaisen- oder Vollwaisenrenten. Erhalten Sie Waisenrente, sind Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings müssen Sie als Waisenrentner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, solange Sie
- eine schulische Ausbildung absolvieren,
- studieren
- oder einen Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst ohne Arbeitsentgelt leisten.
Wenn Sie einen Wehr-, Zivil- oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst leisten, dann wird die Beitragsfreiheit sogar um diese Zeitspanne verlängert.
Ende der Beitragsfreiheit
Die Beitragsfreiheit endet, sobald Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine berufliche Ausbildung absolvieren, einen Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst mit Arbeitsentgelt oder Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten. In diesem Fall zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Waisenrente. Minijobs oder Werkstudentenjobs sind davon ausgenommen.
Ausnahme bei körperlicher, geistiger und seelischer Beeinträchtigung
Waisenrentner, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, bleiben auch über den 26. Geburtstag hinaus beitragsfrei kranken- und pflegeversichert.
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