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Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Ist eine spezielle Behandlung oder Untersuchung erforderlich, deren medizinischer Nutzen wissenschaftlich jedoch noch nicht hinreichend belegt ist, kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine sogenannte Erprobungsstudie durchführen. Warum solche Studien sinnvoll sind und wer daran teilnehmen kann, erfahren Sie hier.
Ein Bildausschnitt. Ein Arzt hält ein Klemmbrett in der Hand und erklärt mit Gesten einer Patientin einen Sachverhalt. Im Hintergrund ist weiteres medizinisches Personal zu sehen.© iStock / SDI Productions

Inhalte im Überblick

    Wie Erprobungsstudien zur besseren Behandlung beitragen

    Etwa 73 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine – so formuliert es der Gesetzgeber – ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung.

    Bei der Bestimmung dessen, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ im Einzelnen heißt, spielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine zentrale Rolle. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden.

    Dazu überprüft der G-BA in strukturierten Bewertungsverfahren auch medizinische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf ihren Nutzen sowie die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei hat der G-BA stets den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu berücksichtigen.

    In manchen Fällen reicht die Studienlage jedoch nicht aus, um den Nutzen einer Methode abschließend bewerten zu können. Für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative haben, kann der G-BA Erprobungsstudien durchführen.

    Voraussetzungen zur Teilnahme an Erprobungsstudien

    Mithilfe solcher Erprobungsstudien sollen die notwendigen Erkenntnisse für die abschließende Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden.

    Gesetzlich Krankenversicherte haben unter folgenden Bedingungen die Möglichkeit, an diesen Studien teilzunehmen:

    • wenn sie sich für eine Teilnahme bei der unabhängigen wissenschaftlichen Institution oder einem von ihr beauftragten Studienzentrum beworben haben,
    • wenn sie die von der unabhängigen wissenschaftlichen Institution festgelegten Kriterien für die Studienteilnahme erfüllen und
    • wenn sie von der unabhängigen wissenschaftlichen Institution oder dem von ihr beauftragten Studienzentrum für die Studienteilnahme ausgewählt bzw. ausgelost wurden.
    • Die Teilnahme an den Erprobungsstudien ist freiwillig. Bewerben können sich alle gesetzlich Krankenversicherten, welche die für die Studie festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

    Weitere Informationen zur Teilnahme an Erprobungsstudien

    Auf den Seiten des G-BA zu Erprobungsstudien finden Sie: eine Übersicht über alle in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossenen Erprobungsstudien

    • eine Beschreibung der jeweiligen Studien und der darin evaluierten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
    • Kontaktdaten der mit der Studie beauftragten unabhängigen wissenschaftlichen Institution sowie – je nach Status der Studie – die für die Studie ausgewählten Studienzentren.
    • Nach Beendigung der Studie werden hier auch die Abschlussberichte der Studien zu finden sein.

    Hier finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Erprobungsstudien.

    Aktualisiert: 22.06.2022

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