Osteopathie: So unterstützt Sie Ihre AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Osteopathie – eine alternative Heilmethode
Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.
Dabei kann die Osteopathie helfen
Osteopathie kann bei einer Vielzahl von Beschwerden unterstützend wirken. Dazu gehören Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Kopfschmerzen und Verdauungsstörungen. Auch bei Stress, Schlafproblemen oder nach Verletzungen und Operationen kann sie zur Linderung beitragen und die Genesung fördern. Darüber hinaus wird sie häufig bei funktionellen Beschwerden eingesetzt, für die es keine eindeutige organische Ursache gibt.
Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut oder die Therapeutin auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet. Es wird dabei zwischen drei Behandlungsarten unterschieden:
Parietale Osteopathie
Viszerale Osteopathie
Kraniosakrale Osteopathie
So läuft eine osteopathische Behandlung ab

Anamnese und Gespräch
Die Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über Beschwerden, Vorerkrankungen und mögliche Auslöser. Der Osteopath bzw. die Osteopathin verschafft sich so ein genaues Bild vom Gesundheitszustand.
Kosten einer osteopathischen Behandlung
Osteopathische Behandlungen sind meist Privatleistungen, die Sie zunächst selbst bezahlen. Ihre AOK unterstützt Sie jedoch dabei – zum Beispiel über Gesundheitskonten, Bonusprogramme oder zusätzliche Gesundheitsleistungen. In welchem Umfang Ihre regionale AOK die Kosten für Osteopathie übernimmt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Die AOK Niedersachsen übernimmt bis zu 500 Euro pro Jahr
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für Ihre Osteopathie, wenn die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der
- eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist
- eine osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt
Hinweis: Einige Berufsverbände nehmen Osteopathen bereits als Mitglied auf, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Ihr Ausbildungsstatus ist dann gekennzeichnet. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme noch nicht möglich.
Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK“ an.
Unterlagen bequem online einreichen
Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.
Individuelle Präventionsleistung durch Hebammen
Die AOK Niedersachsen übernimmt während der Schwangerschaft die Kosten für individuelle Präventionsberatungen durch die Hebamme. Inhalte der individuellen Beratung können sein:
- Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung des Säuglings
- Frühkindliche Kariesprophylaxe
- Rauchfrei durch die Schwangerschaft
- Die Wahl des Geburtsortes und des Geburtsmodus
Die Leistung umfasst bis zu drei persönliche Beratungen im Umfang von insgesamt bis zu 180 Minuten. Die Kosten werden von der Hebamme direkt mit der AOK Niedersachsen abgerechnet.
Häufige Fragen zur Osteopathie
Was macht ein Osteopath/eine Osteopathin? Was kostet eine osteopathische Behandlung?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Alternative Heilmethoden