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Blutdruckmessgeräte

Ein gutes Blutdruckmessgerät ist mitunter teuer. Benötigen Sie es aus gesundheitlichen Gründen, übernimmt die AOK unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.
Ein Arzt misst den Blutdruck bei einem Patienten. Blutdruckmessgeräte sind wichtig, um Werte selbst zu überwachen. © AOK

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ein Blutdruckmessgerät kann die Therapie bei Bluthochdruck unterstützen. Die AOK übernimmt die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn es von Ihrem Arzt verschrieben wird – zum Beispiel, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:

  • schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck
  • Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren
  • starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft
  • zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation

So bekommen Sie Ihr Blutdruckmessgerät

Das Blutdruckmessgerät bekommen Sie in der Apotheke oder im Sanitätshaus. Dort reichen Sie das Rezept ein, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben. Die Apotheken beziehungsweise Sanitätshäuser rechnen die Kosten direkt mit der AOK ab. Sie haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein neues Blutdruckmessgerät, wenn die medizinische Notwendigkeit hierfür weiter besteht und Sie eine ärztliche Verordnung hierfür von Ihrem Arzt erhalten.

Die AOK Niedersachsen zahlt einen festgelegten Betrag

Für ein Blutdruckmessgerät übernehmen wir den vertraglich festgelegten Preis. Wenn Sie sich für ein teureres Gerät entscheiden, tragen Sie die über den Vertragspreis hinaus entstehenden Mehrkosten selbst.

Ein Blutdruckmessgerät ist ein Hilfsmittel. Versicherte ab 18 Jahren müssen dafür eine Zuzahlung leisten. Sofern Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, beteiligen Sie sich deshalb mit 10 Prozent an den Kosten, mindestens jedoch mit 5, maximal mit 10 Euro. 

Aktualisiert: 10.04.2024

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