Kinderwunsch: Die AOK unterstützt Sie

Die AOK unterstützt Ehepaare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, wenn sie auf dem herkömmlichen, biologischen Weg keine Kinder bekommen können.
Eine Frau und ein Mann sitzen im Sprechzimmer. Die AOK unterstützt Paare mit Kinderwunsch. © AOK

Inhalte im Überblick

    Schwanger werden klappt nicht?

    Wenn sich der Kinderwunsch nicht sofort erfüllt, bedeutet das nicht, dass ein Paar kinderlos bleiben muss. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um schwanger zu werden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Die Gesundheitskasse übernimmt bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten, wenn:

    • der Arzt eine medizinische Indikation und Notwendigkeit für eine Kinderwunschbehandlung festgestellt hat,
    • der Arzt bestätigt, dass die Erfolgschancen hinreichend sind,
    • die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt ist,
    • das Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegt,
    • ausschließlich Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet werden und das deutsche Embryonenschutzgesetz eingehalten wurde,
    • die Behandlung an einer zur Reproduktionsbehandlung berechtigten Einrichtung/Praxis erfolgt.

    Das Kinderwunschzentrum erstellt basierend auf diesen Voraussetzungen einen Behandlungsplan. Dieser muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden.

    Einfrieren von Keimzellen

    Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe können eingefroren werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine künstliche Befruchtung vorzunehmen. Versicherte haben aber nur dann Anspruch auf die sogenannte Kryokonservierung, wenn bei ihnen eine keimzellschädigende Therapie medizinisch notwendig ist. Dazu gehört die Behandlung von Erkrankungen wie Krebs, bei der die Eierstöcke, die Hoden oder die Ei- oder Samenzellen geschädigt werden und in der Folge die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder zerstört ist.

    Ist eine keimzellschädigende Therapie notwendig, besteht Anspruch auf Leistungen der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Die Leistung umfasst Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen. Für Versicherte, die eine Kryokonservierung ohne die Notwendigkeit einer keimzellschädigenden Therapie wünschen, ist diese eine Eigenleistung.

    Die Leistung schließt das Einfrieren von Eierstockgewebe explizit aus, da laut Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) kein Nachweis für die Wirksamkeit eines solches Verfahrens vorliegt. Inwiefern diese Leistung noch in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden kann, überprüft der GBA zurzeit.

    Das sind die einzelnen Schritte

    Eine Schwangerschaft stellt sich selten direkt nach Aussetzen der Verhütung ein. Bleibt der Kinderwunsch für ein Paar zwei Jahre lang unerfüllt, sollte ein Arzt eine mögliche Fruchtbarkeitsstörung beim Paar abklären.

    Unerfüllter Kinderwunsch

    Medizinische und psychosoziale Beratung

    Kinderwunschzentrum erstellt Behandlungsplan

    Behandlungsplan an AOK schicken

    Start der Behandlung

    Kostenübernahme

    Medizinische und psychosoziale Beratung

    01/05

    Das Paar vereinbart einen gemeinsamen medizinischen Beratungstermin, am besten beim Gynäkologen. Ist eine Fruchtbarkeitsbehandlung aussichtsreich, bespricht der Arzt die gesundheitlichen und seelischen Belastungen der künstlichen Befruchtung. Dann überweist er das Paar an ein Kinderwunschzentrum.

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    Finanzielle Unterstützung für Paare

    Die AOK PLUS unterstützt Sie finanziell bei einer künstlichen Befruchtung.

    1. Laut den gesetzlichen Regelungen übernimmt die Gesundheitskasse bei einer Kinderwunschbehandlung die Kosten in Höhe von 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
    2. Vorteil für Versicherte der AOK PLUS: Wir erhöhen diesen Betrag um weitere 25 Prozent für Sie, sofern die Behandlung unter Einhaltung und im Geltungsbereich des deutschen Embryonenschutzgesetzes erfolgt.

    Wir übernehmen mehr

    Insgesamt 75 Prozent für die ärztlichen Leistungen und die notwendigen Arzneimittel.

    Diese Leistungen werden unterstützt

    • Insemination (Übertragung des Samens in den Genitaltrakt der Frau) im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung > bis zu achtmal.
    • Insemination nach hormoneller Stimulation > bis zu dreimal.
    • IVF - In-vitro-Fertilisation (Befruchtung im Reagenzglas) > bis zu dreimal.
    • ICSI - Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (Samenzelle wird in das Zytoplasma einer Eizelle eingespritzt) > bis zu dreimal.

    Weiterhin bieten wir exklusive Ergänzungsleistungen, um den Behandlungserfolg zu forcieren:

    • Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo) für Frauen ab 35 Jahren
    • Testikuläre Spermienextraktion (TESE)
    • Originalrechnungen einreichen

      Den gesetzlichen Anteil (50 Prozent) der Behandlung erhalten Sie in Deutschland direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGk). Den verbleibenden Eigenanteil (50 Prozent) entrichten Sie in der Arztpraxis und der Apotheke, sofern eine Abrechnung mittels Vertrag über die Versichertenkarte nicht möglich ist.

      Die Rechnungen dafür erstatten wir Ihnen im genehmigten Umfang. Reichen Sie dazu die Originalrechnungen einschließlich Zahlnachweisen bei uns ein.

    • Europäische Behandlung

      Die Kinderwunschbehandlung kann auch in den Ländern der Europäischen Union durchgeführt werden. Hierbei sind ebenfalls das deutsche Embryonenschutzgesetz sowie die geltenden Richtlinien einzuhalten. Auch für die Behandlung im Ausland besteht vor Beginn Genehmigungspflicht. Nach Abschluss der Behandlung erstatten wir 50 Prozent der Kosten, die bei dieser Behandlung in Deutschland entstehen würden.

      Der Betrag mindert sich jedoch wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands und der fehlenden Wirtschaftlichkeit um 5 Prozent, maximal 40 Euro je Antrag. Die Voraussetzungen für die Satzungsleistung sind im Ausland nicht erfüllt.

    Passende Zusatzleistung

    OvulaRing

    Mit OvulaRing unterstützen wir Sie bei der natürlichen Familienplanung mit Ring und App. Wir erstatten 300 Euro.

    Förderung durch Land und Bund

    Sachsen und Thüringen und der Bund unterstützen Paare auch zusätzlich. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Kinderwunschzentrum oder informieren Sie sich selbst auf dem Informationsportal Kinderwunsch.

    Bei Fragen können Sie sich auch gerne per E-Mail an uns wenden: info.kuenstliche.befruchtung@plus.aok.de

    Passende Dokumente zum Download von der AOK PLUS

    Aktualisiert: 19.04.2024

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