Geplanter Kaiserschnitt und Notkaiserschnitt

Manchmal ist eine natürliche Geburt nicht möglich oder mit zu hohen Risiken verbunden – dann wird ein Kaiserschnitt geplant oder ist im Verlauf der Geburt notwendig, um Mutter oder Kind zu schützen. Erfahren Sie, wann der Eingriff medizinisch empfohlen wird, wie er abläuft und welche Kosten die AOK übernimmt.
Eine lächelnde Ärztin führt bei einer schwangeren Frau eine Ultraschalluntersuchung des Bauches durch. Das Ultraschallbild ist auf einem Bildschirm über dem Bauch der Frau zu sehen.© iStock / EmirMemedovski

Inhalte im Überblick

    Das ist ein Kaiserschnitt

    Der Kaiserschnitt, auch Sectio caesarea oder kurz Sectio genannt, ist ein chirurgischer Eingriff. Dabei wird das Kind durch einen Schnitt in Bauchdecke und Gebärmutter entbunden. Mediziner unterscheiden dabei folgende Formen:

    • Primärer oder geplanter Kaiserschnitt: In einigen Fällen lässt sich schon während der Schwangerschaft erkennen, dass eine natürliche Geburt unmöglich oder risikobehaftet ist. Der Arzt oder die Ärztin trifft dann in Absprache mit den werdenden Eltern unter Abwägung der Vor- und Nachteile die Entscheidung für einen geplanten Kaiserschnitt. Er ist medizinisch begründet und wird vor Einsetzen der Wehen zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
    • Sekundärer Kaiserschnitt: Die Notwendigkeit eines ungeplanten Kaiserschnitts ergibt sich während des Geburtsverlaufs. Er wird durchgeführt, wenn Komplikationen auftreten, die eine natürliche Geburt unmöglich machen. Häufig ist noch Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen - dann findet der Kaiserschnitt in den folgenden Stunden statt.
    • Ist das Leben des Kindes akut gefährdet, erfolgt ein Notkaiserschnitt, bei dem in der Regel das Kind innerhalb von 20 Minuten geboren wird.

    Wann ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist

    Ein Kaiserschnitt ist in bestimmten Situationen medizinisch unumgänglich, etwa wenn akute Gefahren für die Gesundheit von Mutter oder Kind bestehen. In solchen Fällen spricht man von einer absoluten Indikation. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen ein Kaiserschnitt aus medizinischer Vorsicht empfohlen wird, obwohl eine vaginale Geburt grundsätzlich möglich wäre. Dies wird als relative Indikation bezeichnet.

    • Zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (absolute Indikation)

      Wenn aus zwingenden medizinischen Gründen, insbesondere zur Rettung des Lebens und der Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter ein Kaiserschnitt durchgeführt werden muss, spricht man von einer absoluten Indikation. Manchmal aber ist es schwierig, genau zu unterschieden, ob es sich um eine absolute oder eine relative Indikation handelt. Typische absolute Indikationen sind:

      • Querlage des Kindes
      • Missverhältnis zwischen der Größe des Kindskopfes und der Größe des mütterlichen Beckens
      • (Drohender) Gebärmutterriss
      • Plazenta liegt ganz oder teilweise vor dem Muttermund (Placenta praevia)
      • Vorzeitige Ablösung des Mutterkuchens
      • Geburtsstillstand
      • Probleme des Kindes aufgrund der Geburt, meist sichtbar als schwerwiegende Störung der Herztöne im Wehen-Herzton-Schreiber
      • Erkrankungen der Mutter, wie zum Beispiel eine Schwangerschaftsvergiftung (Gestose) und Krampfanfälle wegen einer Schwangerschaftsvergiftung (Eklampsie)
    • Nicht zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (relative Indikation)

      Häufige Gründe für eine relative Indikation zur Kaiserschnittentbindung sind in Deutschland:

      • Vorausgehende Kaiserschnittentbindung
      • Auffällige Herztöne des Kindes
      • Mehrlingsgeburt
      • Beckenendlage des Kindes
      • Langer Geburtsverlauf mit fehlendem Fortschritt
      • Erschöpfung der Mutter bei der Geburt
      • Hohes Gewicht des Kindes
      • Übertragbare Infektionskrankheiten (zum Beispiel HIV oder Herpes genitalis)

    Sonderfall „Wunschkaiserschnitt“

    Ein sogenannter „Wunschkaiserschnitt“ wird auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren zu einem festgelegten Termin durchgeführt – ohne medizinische Notwendigkeit. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.

    Ablauf und Kostenübernahme bei einem Kaiserschnitt

    Ein Kaiserschnitt wird in der Regel unter Teilnarkose durchgeführt, sodass die Mutter die Geburt bewusst miterleben kann. In Notfällen kann jedoch auch eine Vollnarkose notwendig sein. Der Eingriff dauert meist 45 bis 60 Minuten – von der Narkoseeinleitung bis zum Verschließen der Wunde. Dabei wird das Kind über einen Schnitt in der Bauchdecke und der Gebärmutter aus dem Mutterleib geholt. Wie jede Operation ist auch ein Kaiserschnitt mit gewissen Risiken verbunden. Bei der Mutter kann es zu Wundinfektionen, Thrombosen, Embolien oder Blutungen kommen. Auch benachbarte Organe können verletzt werden. Die Erholungsphase nach einem Kaiserschnitt ist länger als nach einer natürlichen Geburt.

    Ist der Eingriff medizinisch notwendig, überwiegt jedoch der Nutzen das Risiko. In diesem Fall übernimmt die AOK die Kosten des Kaiserschnitts vollständig – ebenso wie die anschließende stationäre Betreuung. Nach einem komplikationslosen Eingriff bleiben Frauen in der Regel vier bis sieben Tage im Krankenhaus.

    Auch die Nachsorge durch eine Hebamme wird von der AOK getragen. Die Hebamme begleitet Mutter und Kind nach der Geburt. Sie kontrolliert zum Beispiel das allgemeine Wohlbefinden beider, die Rückbildung der Gebärmutter und die Kaiserschnittnarbe.

    Individuelle AOK-Leistungen rund um den Kaiserschnitt

    Je nach Region bietet die AOK verschiedene Zusatzleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt – etwa Beratungstelefone, Familienzimmer oder besondere Klinikverträge, um die Versorgungsqualität bei einem Kaiserschnitt gezielt zu verbessern. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um die Angebote Ihrer AOK vor Ort anzuzeigen.

    Passende Apps der AOK

    Sie sind schwanger? Der digitale Schwangerschaftsbegleiter „AOK Schwanger“ begleitet Sie durch diese besondere Zeit. Sie erfahren, was in Ihrem Körper passiert und welche Termine Sie kennen müssen. In der App finden Sie außerdem praktische Checklisten, Workouts und Rezeptideen.

    Die wichtigsten Fragen zum Thema Kaiserschnitt

    • Übernimmt die AOK die Kosten für einen geplanten Kaiserschnitt?

      Ja, wenn der Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist, übernimmt die AOK die Kosten vollständig – inklusive Operation, Krankenhausaufenthalt und Nachsorge.

      Zahlt die AOK auch bei einem „Wunschkaiserschnitt“ ohne medizinischen Grund?

      In der Regel nicht. Ein sogenannter „Wunschkaiserschnitt“ ohne medizinische Indikation wird von der AOK nur übernommen, wenn nach ärztlicher Einschätzung besondere psychische oder körperliche Gründe vorliegen.

      Wann ist ein geplanter Kaiserschnitt medizinisch sinnvoll?

      Zum Beispiel bei Beckenendlage, Plazenta praevia, sehr großem Kind, vorangegangener Sectio oder bestimmten Erkrankungen der Mutter. Die Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der Arzt in Absprache mit der Schwangeren.

      Was ist der Unterschied zwischen geplantem und Notkaiserschnitt?

      Ein geplanter Kaiserschnitt findet vor Einsetzen der Wehen statt. Ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt (sekundäre Sectio), auch Notkaiserschnitt genannt, wird während der Geburt durchgeführt, wenn Komplikationen auftreten.

    • Wie lange dauert ein Kaiserschnitt?

      Die Operation selbst dauert etwa 45–60 Minuten. Das Kind wird meist schon innerhalb der ersten 10–15 Minuten geboren.

      Wie lange bleibt man nach einem Kaiserschnitt im Krankenhaus?

      In der Regel 4 bis 7 Tage – abhängig vom Heilungsverlauf und dem Gesundheitszustand von Mutter und Kind.

      Wird die Nachsorge durch eine Hebamme auch übernommen?

      Ja. Die AOK übernimmt die Kosten für die Hebammenbetreuung nach der Geburt – sowohl im Wochenbett als auch bei Kaiserschnittnarbenkontrollen und Stillberatung.

      Kann ich die Klinik für den Kaiserschnitt frei wählen?

      Grundsätzlich ja. Die AOK übernimmt die Kosten für eine zugelassene Klinik Ihrer Wahl. In einigen Regionen bestehen zusätzlich besondere Qualitätsverträge mit Kliniken, die eine besonders hochwertige Geburtshilfe bieten.

    Aktualisiert: 28.07.2025

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