Geplanter Kaiserschnitt und Notkaiserschnitt

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Das ist ein Kaiserschnitt
Der Kaiserschnitt, auch Sectio caesarea oder kurz Sectio genannt, ist ein chirurgischer Eingriff. Dabei wird das Kind durch einen Schnitt in Bauchdecke und Gebärmutter entbunden. Mediziner unterscheiden dabei folgende Formen:
- Primärer oder geplanter Kaiserschnitt: In einigen Fällen lässt sich schon während der Schwangerschaft erkennen, dass eine natürliche Geburt unmöglich oder risikobehaftet ist. Der Arzt oder die Ärztin trifft dann in Absprache mit den werdenden Eltern unter Abwägung der Vor- und Nachteile die Entscheidung für einen geplanten Kaiserschnitt. Er ist medizinisch begründet und wird vor Einsetzen der Wehen zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
- Sekundärer Kaiserschnitt: Die Notwendigkeit eines ungeplanten Kaiserschnitts ergibt sich während des Geburtsverlaufs. Er wird durchgeführt, wenn Komplikationen auftreten, die eine natürliche Geburt unmöglich machen. Häufig ist noch Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen - dann findet der Kaiserschnitt in den folgenden Stunden statt.
- Ist das Leben des Kindes akut gefährdet, erfolgt ein Notkaiserschnitt, bei dem in der Regel das Kind innerhalb von 20 Minuten geboren wird.
Wann ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist
Ein Kaiserschnitt ist in bestimmten Situationen medizinisch unumgänglich, etwa wenn akute Gefahren für die Gesundheit von Mutter oder Kind bestehen. In solchen Fällen spricht man von einer absoluten Indikation. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen ein Kaiserschnitt aus medizinischer Vorsicht empfohlen wird, obwohl eine vaginale Geburt grundsätzlich möglich wäre. Dies wird als relative Indikation bezeichnet.
Zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (absolute Indikation)
Nicht zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (relative Indikation)
Sonderfall „Wunschkaiserschnitt“
Ein sogenannter „Wunschkaiserschnitt“ wird auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren zu einem festgelegten Termin durchgeführt – ohne medizinische Notwendigkeit. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.
Ablauf und Kostenübernahme bei einem Kaiserschnitt
Ein Kaiserschnitt wird in der Regel unter Teilnarkose durchgeführt, sodass die Mutter die Geburt bewusst miterleben kann. In Notfällen kann jedoch auch eine Vollnarkose notwendig sein. Der Eingriff dauert meist 45 bis 60 Minuten – von der Narkoseeinleitung bis zum Verschließen der Wunde. Dabei wird das Kind über einen Schnitt in der Bauchdecke und der Gebärmutter aus dem Mutterleib geholt. Wie jede Operation ist auch ein Kaiserschnitt mit gewissen Risiken verbunden. Bei der Mutter kann es zu Wundinfektionen, Thrombosen, Embolien oder Blutungen kommen. Auch benachbarte Organe können verletzt werden. Die Erholungsphase nach einem Kaiserschnitt ist länger als nach einer natürlichen Geburt.
Ist der Eingriff medizinisch notwendig, überwiegt jedoch der Nutzen das Risiko. In diesem Fall übernimmt die AOK die Kosten des Kaiserschnitts vollständig – ebenso wie die anschließende stationäre Betreuung. Nach einem komplikationslosen Eingriff bleiben Frauen in der Regel vier bis sieben Tage im Krankenhaus.
Auch die Nachsorge durch eine Hebamme wird von der AOK getragen. Die Hebamme begleitet Mutter und Kind nach der Geburt. Sie kontrolliert zum Beispiel das allgemeine Wohlbefinden beider, die Rückbildung der Gebärmutter und die Kaiserschnittnarbe.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft
Wenn eine Entbindung bevorsteht, ist es beruhigend, wenn die vertraute Hebamme in dieser Zeit durchgehend erreichbar ist. Schwangere können für die Rufbereitschaft einen Vertrag mit einer Hebamme schließen. Diese Möglichkeit wird oft genutzt, wenn eine Hausgeburt, eine Entbindung im Geburtshaus oder eine Entbindung im Krankenhaus mit einer Begleit-Beleg-Hebamme geplant ist.
Die Höhe der Kosten zur Rufbereitschaft richten sich nach der Hebamme. Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an der Rufbereitschaft mit einer Pauschale von bis zu 250 Euro.
Abgedeckt werden damit die Kosten für eine Rufbereitschaft, die in der Regel mit der 37. oder 38. Schwangerschaftswoche beginnt und mit der Geburt des Kindes oder der stationären Aufnahme in einer Klinik endet. Freiberuflich tätige Hebammen können die Rufbereitschaftspauschale direkt mit der AOK Niedersachsen abrechnen.
Die AOK übernimmt auch während der Rufbereitschaft sämtliche Hebammenleistungen für ihre Versicherten. Dazu zählen zum Beispiel die Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, die Vorsorgeleistungen, das Wegegeld oder Leistungen per Telefon oder Video. Die Hebamme rechnet diese Leistungen direkt mit der AOK Niedersachsen ab.
Bessere Geburtshilfe dank besonderer Qualitätsverträge
Für eine sichere Entbindung und die bestmögliche Versorgung von Mutter und Kind hat die AOK Niedersachsen einen speziellen Qualitätsvertrag mit dem Klinikum Wilhelmshaven geschlossen. Ziel ist eine hochwertige, interventionsarme Geburtshilfe mit mehr Zeit, qualifiziertem Personal und individueller Beratung.
Im Mittelpunkt stehen dabei konkrete Verbesserungen: höhere Stillraten, ein gestärktes Geburtserleben, Förderung der natürlichen Geburt, mehr Kultursensibilität sowie die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse von Mutter und Kind.
In Niedersachsen nimmt derzeit das Klinikum Wilhelmshaven am Qualitätsprogramm teil, weitere Kliniken sollen folgen.
Passende Apps der AOK
Sie sind schwanger? Der digitale Schwangerschaftsbegleiter „AOK Schwanger“ begleitet Sie durch diese besondere Zeit. Sie erfahren, was in Ihrem Körper passiert und welche Termine Sie kennen müssen. In der App finden Sie außerdem praktische Checklisten, Workouts und Rezeptideen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Kaiserschnitt
Übernimmt die AOK die Kosten für einen geplanten Kaiserschnitt? Wie lange dauert ein Kaiserschnitt?
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