Entlassung aus Krankenhaus oder Reha: So geht es weiter

Benötigen Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer Reha weitere medizinische oder pflegerische Versorgung, übernimmt das Krankenhaus oder die Rehaeinrichtung die Planung. Das Entlassmanagement soll sicherstellen, dass Sie auch nach der Entlassung gut versorgt sind.
Eine Pflegeperson wäscht eine Patientin zu Hause. Solche Tätigkeiten werden beim Entlassmanagement organisiert.© iStock / Drazen Zigic

Inhalte im Überblick

    Organisation der Entlassung aus Krankenhaus oder Rehaklinik

    Wird während Ihrer Behandlung festgestellt, dass Sie nach dem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder nach einer Rehabilitationsklinik weitere Unterstützung benötigen, organisiert der Sozialdienst der jeweiligen Einrichtung die notwendige Anschlussversorgung. So soll sicherstellen, dass Sie auch nach der Entlassung gut versorgt sind. Die Einrichtungen sind in diesen Fällen dazu verpflichtet, die Entlassung ihrer Patientinnen und Patienten frühzeitig so vorzubereiten, dass sie lückenlos weiterbehandelt werden können.

    Zum Beispiel kann es erforderlich sein, Ihre Patientendaten an Weiterbehandelnde zu übermitteln, eine Übergangspflege oder eine Anschlussbehandlung nach einem Rehabilitationsaufenthalt zu organisieren. Damit der Sozialdienst für Sie tätig werden kann, benötigt es Ihre schriftliche Einwilligungserklärung. Auch für die Datenübermittlung an Ihre AOK als Kranken- und Pflegekasse braucht es Ihre schriftliche Zustimmung.

    Beratungsgespräch zur Entlassung einfordern

    Für den Fall, dass das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung nicht von sich aus die Nachversorgung nach der Entlassung vorbereiten, sollten Sie oder Ihre Angehörigen die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst der Klinik ansprechen. Ein klärendes Gespräch hilft einzuschätzen, ob nach der Entlassung eine weitere Versorgung notwendig ist. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an Ihre AOK vor Ort.

    Mögliche Leistungen nach der Entlassung

    Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder der Sozialdienst der Einrichtung besprechen mit Ihnen den Bedarf an Behandlung, Pflege oder sonstiger Unterstützung, den Sie in den ersten Tagen nach der Entlassung voraussichtlich haben werden. Soweit erforderlich, kann die Klinik folgende Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum verordnen:

    • Anschlussrehabilitation
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    • Arzneimittel (in der kleinsten Verpackungseinheit)
    • Außerklinische Intensivpflege
    • Digitale Gesundheitsanwendungen
    • Haushaltshilfe
    • Heilmittel
    • Hilfsmittel
    • Häusliche Krankenpflege
    • Hospitz- und Palliativpflege
    • Krankenbeförderung
    • Kurzzeitpflege
    • Medizinische Rehabilitation
    • Pflege
    • Spezialisierte ambulante Palliativpflege
    • Soziotherapie
    • Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen
    • Zeitnaher Termin bei weiterbehandelnden Haus- oder Fachärztinnen und -ärzten

    Mit der Entlassung erhalten Sie einen Entlassbrief. Dieser kann mit Ihrer Einwilligung an stationäre oder ambulante Einrichtungen weitergeleitet werden. Das erleichtert die Anschlussheilbehandlung.

    Vorbereitung der weiteren Versorgung in vier Schritten

    Eine gut organisierte Anschlussversorgung hilft Ihnen, Ihre Genesung optimal zu unterstützen. Die folgenden vier Schritte zeigen, wie die weitere Versorgung vorbereitet wird.

    Organisation der Anschlussversorgung in vier Schritten

    1. Versorgungsbedarf und Maßnahmen

    2. Einbindung der AOK in die Entlassung

    3. Infos zur weiteren Behandlung

    4. Entlassbrief für Sie

    1. Versorgungsbedarf und Maßnahmen

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    Stellt die Klinik einen Versorgungsbedarf fest, schlägt sie Ihnen oder Ihren Angehörigen entsprechende Maßnahmen für die Zeit nach der Entlassung vor.

    Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt

    Ist eine notwendige Anschlussversorgung nach der Krankenhausbehandlung nicht nahtlos möglich, besteht die Option einer Überbrückung mit Hilfe der Übergangspflege.

    Das gilt beispielsweise, wenn die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Rehabilitationsleistungen, Kurzzeitpflege oder Leistungen der Pflegeversicherung nicht sofort möglich ist.

    Im Rahmen der Übergangspflege kann der Patient oder die Patientin weiter in ihrem behandelnden Krankenhaus versorgt werden. Die Übergangspflege kann folgende Leistungen enthalten:

    • Grund- und Behandlungspflege
    • Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln
    • Aktivierung der Patientin oder des Patienten, zum Beispiel mit Krankengymnastik
    • Unterkunft und Verpflegung
    • ggf. notwendige ärztliche Versorgung

    Die Dauer der Übergangspflege ist auf 10 Tage begrenzt. Wie bei Krankenhausaufenthalten leisten Patientinnen und Patienten dafür eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, die Tage von bereits bezahlten Tagen im Krankenhaus werden angerechnet.

    Während der Übergangspflege setzt das Krankenhaus seine Bemühungen in der Organisation der Anschlussversorgung fort, bei Bedarf mit Unterstützung der Kranken- oder Pflegekasse. Dafür muss die schriftliche Einwilligungserklärung der Patientin oder des Patienten zum Entlassmanagement vorliegen.

    AOK-Gesundheitspartner

    Ansprechpartner für Kliniken und Reha-Einrichtungen

    Sozialdienste von Kliniken und Reha-Einrichtungen finden Ansprechpartner zum Entlassmanagement bei der AOK über unsere Ansprechpartnersuche. Wählen Sie dafür einfach Ihre Region und weitere Felder aus. Im Anschluss werden Sie direkt zu einer Kontaktperson bei der AOK geleitet.

    Zur Ansprechpartnersuche

    Häufige Fragen zur Entlassung aus dem Krankenhaus

    • Was passiert, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig ist?

      Ergibt sich während eines Krankenhausaufenthalts ein Pflegebedarf, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses die Pflege zu organisieren. In der Regel nimmt der Sozialdienst Kontakt zur Pflegekasse des Patienten oder der Patientin auf und informiert diese über den möglichen Pflegebedarf. Häufig unterstützt der Sozialdienst dann auch bei der Beantragung eines Pflegegrads und organisiert erste Pflegeleistungen wie Kurzzeitpflege oder Hilfsmittel.

      Wer organisiert die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt?

      Ist eine Kurzzeitpflege die passende Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses, diese zu organisieren. Dies erfolgt meistens in Abstimmung mit den Angehörigen, um zum Beispiel einen Kurzzeitpflegeplatz in einer wohnortnahen Einrichtung zu finden. Zusätzlich unterstützt der Sozialdienst bei der Beantragung der Kurzzeitpflege.

    • Nach Krankenhaus bettlägerig: Welche Unterstützung gibt es?

      Für die Anschlussversorgung stehen verschiedenen Leistungen zur Verfügung. Welche das konkret sind, richtet sich vor allem nach den Bedürfnissen des Patienten oder der Patientin und den Begleitumständen. Sind Sie zum Beispiel nach einer OP weiterhin bettlägerig und können sich nicht um Ihren Haushalt kümmern, kommt gegebenenfalls eine Haushaltshilfe infrage. Muss zusätzlich eine Wunde versorgt werden, kann häusliche Krankenpflege eine weitere Unterstützung sein. Für pflegebedürftige Menschen können wiederum andere Leistungen notwendig werden. Wichtig zu wissen: Der Sozialdienst des Krankenhauses prüft immer die individuelle Situation und empfiehlt die passende Anschlussversorgung, damit Patienten und Patientinnen bestmöglich versorgt sind.

      Was ist ein Entlassungsbrief vom Krankenhaus?

      Der Entlassbrief enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt wie Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Behandlungen, Medikamente und gegebenenfalls weitere Behandlungsempfehlungen. Er richtet sich vor allem an weiterbehandelnde Ärzte und Ärztinnen oder Reha-Einrichtungen und wird diesen auch zugeschickt. Sie erhalten den Entlassbrief zusätzlich für Ihre eignen Unterlagen.

    Aktualisiert: 12.08.2025

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