Gesundheitsförderung und Prävention: So hilft die AOK den Kommunen

Die AOK leistet einen bedarfsgerechten Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention in den Kommunen. So unterstützt sie Städte und Gemeinden dabei, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken.
Eine Familie geht entspannt durch den Park. Die kommunale Gesundheitsförderung kann für Erholungsgebiete sorgen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Darum ist Gesundheitsförderung und Prävention in den Kommunen so wichtig

    Städte und Gemeinden tragen maßgeblich zur Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie haben die Möglichkeit, Menschen direkt vor Ort zu erreichen – gerade auch jene, die in herausfordernden Lebensverhältnissen leben und sich täglich um ihre Gesundheit sorgen müssen.

    Kommunen, die gemeinsam mit der AOK in Gesundheitsförderung und Prävention investieren, steigern ihre Attraktivität für die Bewohnerinnen und Bewohner und festigen ihren Ruf als zukunftsorientierte Wohn- und Lebensräume.

    Ein durchdachtes Konzept zur kommunalen Gesundheitsförderung wirkt dabei auf vielen Ebenen: Es unterstützt öffentliche Einrichtungen wie Kitas und Schulen ebenso wie private Unternehmen – und leistet so einen wichtigen Beitrag für eine gesündere Gesellschaft.

    Generelle Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die AOK

    Die Beratung und Unterstützung der AOK von Kommunen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung und Prävention der Menschen vor Ort dienen, ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft:

    • Der Bedarf ist mit regionalen Daten zu belegen (zum Beispiel Gesundheits-, Sozial- und Umweltberichterstattung).
    • Die präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen müssen dauerhaft angelegt sein und langfristig verfolgt werden.
    • Die AOK unterstützt insbesondere Pilotphasen, vermittelt wissen und leistet Hilfe zur Strukturentwicklung. Die Vorhaben sind jedoch darauf ausgerichtet, dass die Kommunen oder Träger sie nachhaltig umsetzen.
    • Die Kommune beteiligt sich mit einer Eigenleistung (gemäß § 20a Abs. 2 SGB V).
    • Die Aktivitäten der kommunalen Prävention orientieren sich an den Inhalten und Zielsetzungen der jeweiligen Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie (§ 20f SGB V).

    Wie unterstützt meine AOK die Gesundheit in der Kommune?

    Die Angebote der AOK zur kommunalen Gesundheitsförderung und Prävention sind regional unterschiedlich. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihrer Kommune ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die regionalen Inhalte zur Gesundheitsförderung und Prävention anzeigen können.

    Aktualisiert: 15.12.2025

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