Kopforthese: Helmtherapie für Babys

Säuglingen mit einer Schädelverformung wird in manchen Fällen eine Kopforthese empfohlen. Dabei handelt es sich um einen individuell angefertigten Spezialhelm, der die Kopfform von Säuglingen korrigiert. Die AOK Baden-Württemberg, AOK Niedersachsen, AOK Nordost und AOK PLUS übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für die Helmtherapie.
Ein lachendes Baby trägt eine Kopforthese. Dieser Spezialhelm hilft Schädelverformung zu korrigieren.© iStock / jenjen42

Inhalte im Überblick

    Ursachen der Schädelverformung

    Eine Schädelverformung, auch Schädelasymmetrie genannt, kann sich bereits durch Platzmangel im Mutterleib entwickeln. Ebenso kann eine eingeschränkte Beweglichkeit Verformungen begünstigen, zum Beispiel durch eine angeborene Fehlstellung der Hüfte. Bei dieser nimmt der Säugling eine fehlerhafte Kopfhaltung ein, die dann zur Verformung der noch weichen Schädelknochen führt. Auch eine einseitige Lagerung des Säuglings kann Schädelverformungen verursachen. Es ist deshalb wichtig, dass Eltern das Baby vor allem in wachen Phasen regelmäßig umlagern.

    Schädelasymmetrie: Frühzeitige Behandlung ist wichtig

    Eine Helmtherapie ist nur sinnvoll, solange die Schädelnähte nicht verknöchert sind. Im Idealfall startet die Behandlung zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat des Kindes. Ein späterer Behandlungsbeginn ist üblicherweise nicht sinnvoll. Sobald die Verknöcherung der Schädelnähte stattgefunden hat, ist ein Behandlungserfolg nur noch erschwert beziehungsweise nicht mehr zu erzielen.

    Ablauf der Helmtherapie

    Der Helm besteht aus einer äußeren Plastikschicht und einer innen liegenden Weichschaumschicht und wird individuell für jedes Kind hergestellt. Dafür wird der Kopf des Kindes mit einem 3-D-Kamera-Scan exakt vermessen. Der Helm muss 23 Stunden am Tag getragen werden. Die Therapie dauert, je nach Ausprägung der Schädelasymmetrie und dem Alter des Kindes bei Behandlungsbeginn, zwischen zwei und acht Monaten.

    Die AOK Nordost übernimmt die Kosten

    Die Behandlung mit einer Kinderkopforthese gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die AOK Nordost übernimmt nach Vorlage der fachärztlichen Verordnung und einer quittierten Rechnung die tatsächlich entstandenen Kosten der Behandlung.

    Voraussetzung für die Übernahme der Therapie

    Damit eine Kostenerstattung erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Alter des Kindes: Die Behandlung muss spätestens bis zur Vollendung des 15. Lebensmonat begonnen werden.
    • Medizinische Verordnung: Die Indikationsstellung und Verordnung muss durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung/ Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie erfolgen.
    • Alternativtherapien: Im Rahmen der Verordnung muss bestätigt werden, dass eine konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen Folgebehandlungen zu erwarten sind.

    Wohin mit dem Antrag?

    Auf drei verschiedenen Wegen können Sie uns Ihren Antrag weiterleiten:

    Aktualisiert: 30.10.2024

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