Mitglieder werben Mitglieder
Empfehlen Sie die AOK weiter. Für jedes neue Mitglied, das Sie uns vermitteln, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Bonus.

Vorteile, die überzeugen
Gute Gründe sprechen für die Empfehlung der AOK Hessen:
✓ Wir sind telefonisch immer für Sie da: rund um die Uhr an 365 Tagen.
AOK-Service-Telefon
✓ Bei uns erhalten Sie als Schwangere Extra-Leistungen, wie zum Beispiel die Doppler-Untersuchung oder 3D-Ultraschall.
Schwangerschaftspaket
✓ Wir erstatten Ihnen bis zu 300 Euro pro Jahr Gebühren für die Teilnahme an Kursen zu Ernährung, Bewegung oder Entspannung. Außerdem bieten wir ein umfangreiches Angebot an qualitätsgesicherten AOK-Kursen − in Ihrer Nähe oder online.
AOK-Gesundheitskurse
✓ Mehr Leistung für Ihre Gesundheit mit bis zu 400 Euro jährlich auf Ihrem persönlichen Gesundheitskonto.
Ihr persönliches Gesundheitskonto
✓ Mit den ausgezeichneten Wahltarifen der AOK Hessen profitieren Sie von erweiterten Leistungen und sparen bares Geld.
Wahltarife
Unser Danke für Ihre Empfehlung
Empfehlen Sie uns gerne an Ihre Freunde, Kollegen und Familienangehörige weiter. Füllen Sie dazu einfach das PDF aus und senden Sie es an:
AOK – Die Gesundheitskasse
Zentrale Vertriebsassistenz (Orga-Nr. 74805)
Am Hauptbahnhof 9A
34497 Korbach
Wir nehmen Kontakt mit Ihrer Empfehlung auf und erledigen alles Weitere. Sagt Ihre Empfehlung „Ja“ zur AOK, überweisen wir Ihnen die Prämie von 20 Euro auf Ihr Konto.
Teilnahmebedingungen
Von Ihrem empfohlenen Interessenten darf noch keine unterschriebene Mitgliedschaftserklärung vorliegen. Wird der Empfohlene Mitglied bei der AOK Hessen (und kein Familienversicherter), erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 20 Euro. Dazu muss ein Nachweis Ihrer Empfehlung in Papierform oder digital vorliegen. Darüber hinaus darf der Empfohlene bislang noch nicht bei der AOK Hessen oder bei der AGIDA versichert sein. Sowohl Sie als auch der Empfohlene müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Liegt keine Einwilligung des Empfohlenen zur Kontaktaufnahme seitens der AOK Hessen vor, wird die Prämie nicht ausgezahlt. Die Antragstellung für die Auszahlung der Empfehlungsprämie ist maximal 6 Wochen ab Durchführung der Empfehlung nach Unterschrift der Mitgliedschaftserklärung möglich.
Wird der Empfohlene von mehreren Personen empfohlen, so erfolgt die Auszahlung der Prämie ausschließlich an die ersteingereichte Empfehlung. Ist der Empfehler der Geschäftsführung, dem Vorstand oder dem Personalbereich zu zuordnen, darf er eine Empfehlung ausschließlich dann tätigen, wenn der Empfohlene nicht beim identischen Arbeitgebenden beschäftigt ist.
AOK Hessen-Mitarbeitende sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Barauszahlung oder Gutscheine der Prämie sind unzulässig. Die Auszahlung kann auf ein abweichendes Konto erfolgen, jedoch nicht auf das Konto des Empfohlenen. Die Auszahlung ist auf 2.000 € je Empfehler und Kalenderjahr begrenzt. Die AOK Hessen behält sich vor, bei Bekanntwerden der Nichteinhaltung der Bedingungen, die bereits ausgezahlte Prämie zurückzufordern.
Für Sie vor Ort
Warum benötigen wir Ihren Standort?
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf eigenständigen AOKs. Jede AOK hat regionale Angebote und Inhalte für Sie. Mithilfe der Standortinformationen finden wir Ihre zuständige AOK. So erhalten Sie zum Beispiel sofort die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners vor Ort oder die passenden Anträge, Formulare und Leistungen.
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