Blindenführhunde als Leistung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte
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Inhalte im Überblick
Blindenhund-Ausbildung in speziellen Schulen
Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 126 SGB V nachgewiesen haben.
Dort lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Die Prüfung ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier
Mehr zum Thema Blindenhunde finden Sie beim Deutschen Blindenführhundehalterverein e.V..
Beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband e. V. (DBSV) erhalten Patienten Hilfe und Beratung.
Die AOK unterstützt Versicherte mit Informationen zu Sehhilfen und Sehtests.
Versorgung mit einem Blindenführhund
Die AOK Hessen kann die Kosten für einen Blindenführhund übernehmen, wenn zum Beispiel der Augenarzt oder die Augenärztin den Hund verordnet. Aus der Verordnung muss die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgehen.
Der Halter hat den Hund artgerecht unterzubringen und zu verpflegen. Außerdem muss die persönliche Eignung des Hundehalters und der tägliche Auslauf sichergestellt sein. Zudem muss der Halter ein Mobilitätstraining absolviert haben.
Liegen die persönlichen Voraussetzungen und die Verordnung des Arztes oder der Ärztin vor, dann kann der Betroffene einen Antrag auf einen Blindenführhund stellen. Den Antrag können Sie formlos bei uns stellen. Diesen können Sie über unser Kontaktformular oder über „Meine AOK“ bei uns einreichen.
Die AOK Hessen unterstützt Sie gerne bei der Versorgung mit einem Blindenführhund und steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
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