Gesundheitsrisiken vorbeugen: Datennutzung für Ihre Gesundheit

Inhalte im Überblick
Verbesserte Gesundheitsversorgung durch vernetzte Daten
Als Grundlage dient der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingeführte § 25 b SGB V. Kranken- und Pflegekassen können durch Datenauswertungen ihre Versicherten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Es soll die Verwendung von Daten für die Forschung vereinfachen und das Gesundheitswesen weiterentwickeln. Aber auch die individuelle Gesundheitsversorgung kann durch die Datennutzung verbessert werden. So dürfen zum Beispiel Krankenkassen die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten, um sie auf bestimmte Gesundheitsrisiken aufmerksam zu machen.
Gesetzlich sind sechs Erhebungsfelder definiert
- Seltene Erkrankungen
- Krebserkrankungen
- Schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen, die durch Arzneimittel entstehen können
- Pflegebedürftigkeit
- Erkennung schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit dies aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen im Interesse der Versicherten ist
- Vorliegen von Impfindikationen für Schutzimpfungen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission nach § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes
Vorsorge und individuelle Beratung für AOK-Versicherte
Für Versicherte der AOK hat das klare Vorteile. Ist durch bestimmte Diagnosen oder dem Zusammenspiel verschiedener Erkrankungen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko erkennbar, können wir Sie gezielt darauf hinweisen und Sie über Vorsorgemöglichkeiten informieren. Die Datenauswertung kann auch dazu genutzt werden, um Sie auf eine seltene Krankheit, empfohlene Schutzimpfungen oder mögliche Risiken durch die Einnahme mehrerer Medikamente aufmerksam zu machen. Ziel ist es, das mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Transparenz ist uns dabei besonders wichtig: Wie Ihre Gesundheitsdaten konkret genutzt werden, darüber informiert Sie Ihre AOK. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, der Verwendung Ihrer Daten bei Ihrer AOK zu widersprechen.
Datenauswertungen der AOK Baden-Württemberg
Wenn Sie den Datenauswertungen nicht widersprochen haben, erhalten Sie bei Bedarf Informationen und Angebote der AOK Baden-Württemberg.
Natürlich haben Versicherte die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten jederzeit zu widersprechen. Durch einen Widerspruch entstehen Ihnen keine Nachteile. Gleichermaßen kommt es auch nicht zu einer Bevorzugung, wenn Sie der Datenverarbeitung nicht widersprechen.
Der Datennutzung können Sie in einzelnen Punkten oder komplett widersprechen. So können Sie widersprechen:
- Schicken Sie uns eine Nachricht über unser Onlineportal „Meine AOK“
- Schicken Sie Ihren unterschriebenen Widerspruch per Post an uns
- Melden Sie sich telefonisch bei uns
- Vereinbaren Sie einen Termin im AOK-KundenCenter vor Ort
Anwendungsfall Humane Papillomviren (HPV)
Zur Erkennung von Impfindikationen für eine Schutzimpfung gegen HPV wird die AOK Baden-Württemberg ab dem 20.10.2025 in der Altersgruppe der 13-Jährigen eine Datenselektion durchführen. Eine HPV-Impfung kann langfristig vor Krebserkrankungen und anderen Erkrankungen schützen, die durch diese Viren verursacht werden können.
Weitere Infos
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Ausführliche Informationen zur Datennutzung im Gesundheitswesen.
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