Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus klären, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind. In der Betreuungsverfügung können Sie die Wünsche und Vorstellungen über Betreuungs- und Pflegemaßnahmen festhalten, die Ihnen wichtig sind.
Eine ältere Frau geht mit einem Pfleger spazieren. Sie kann mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird.© AOK

Inhalte im Überblick

    Betreuungsverfügung – was ist das?

    Rechtliche Betreuung wird dann notwendig, wenn ein volljähriger Mensch wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu regeln. Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende seines Lebens in eine derartige Situation geraten. 

    Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus selbst festlegen, wen das Gericht im Bedarfsfall als Ihren rechtlichen Betreuer bestellen soll. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Person aus Ihrem familiären oder privaten Umfeld auszuwählen, der Sie diese Aufgabe anvertrauen. Das Gericht ist an Ihre Wahl gebunden, solange sie zu Ihrem Wohl ist. 

    Das regelt die Betreuungsverfügung

    Mit der Betreuungsverfügung können Sie folgende Angaben festlegen: 

    • eine Person, die zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum sowie Kontaktmöglichkeiten
    • eine weitere Person, falls die zuerst benannte Person nicht zum Betreuer bestellt werden kann
    • Personen, die Ihre Betreuung nicht übernehmen sollen. Dabei können Sie allerdings keine allgemeinen Angaben wie „Fremde“ machen, sondern müssen explizit bestimmte Personen nennen.
    • Wünsche, die der Betreuer respektieren soll, wie zum Beispiel bestimmte Gewohnheiten oder die Regelung, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen. Generell ist es möglich, in der Betreuungsverfügung zu bestimmen, wie und wo Sie wohnen möchten.
    • welche Aufgaben genau der Betreuer erledigen soll und welche nicht

    Wer braucht eine Betreuungsverfügung?

    Jeder, der in gesunden Tagen selbstbestimmt festlegen möchte, wer im Bedarfsfall seine rechtlichen Angelegenheiten klären soll und wer nicht.   

    Eine Betreuungsverfügung ist nicht erforderlich, wenn in einer Vorsorgevollmacht die persönlichen Angelegenheiten erfasst sind und von einem Bevollmächtigten ebenso gut verrichtet werden. 

    Was ist bei einer Betreuungsverfügung zu beachten?

    Die Betreuungsverfügung sollte wegen der Beweisbarkeit schriftlich festgehalten und persönlich unterzeichnet sein. Auch Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Eine bestimmte Form ist nicht nötig. Zur Sicherheit können Sie für die Betreuungsverfügung jedoch ein Formular nutzen, dass Sie unter anderem kostenlos beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen können. 

    Formularvordrucke und Broschüren

    Aktualisiert: 26.11.2024

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