Qualitätsverträge im Krankenhaus – Für erfolgreiche OPs und Patientensicherheit

Die AOK Baden-Württemberg setzt sich schon seit vielen Jahren für eine herausragende Behandlungsqualität ein. Durch den Abschluss von Qualitätsverträgen im Krankenhaus sollen Versicherte der AOK Baden-Württemberg eine Behandlung nach höchsten Qualitätsstandards erhalten.
Ein Ärzteteam diskutiert. © iStock / IPGGutenbergUKLtd

Inhalte im Überblick

    Was sind Qualitätsverträge?

    Krankenkassen können mit Krankenhausträgern befristete Verträge abschließen, um die stationäre Behandlungsqualität in bestimmten Leistungsbereichen zu fördern. Solche Qualitätsverträge können in vier Leistungsbereichen geschlossen werden:

    1. Endoprothetische Gelenkversorgung (Hüfte, Knie, Schulter)
    2. Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
    3. Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
    4. Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus

    Ob die übergeordneten Ziele mit Hilfe des Qualitätsvertrages erreicht wurden, wird durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) untersucht. Hierfür werden Daten der Patientinnen und Patienten pseudonymisiert erhoben und ausgewertet.

    Inzwischen hat der G-BA weitere Leistungsbereiche veröffentlicht, in denen ab 2023 Qualitätsverträge geschlossen werden können:

    • Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
    • Multimodale Schmerztherapie
    • Geburten/Entbindung
    • Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

    Die Qualitätsverträge der AOK Baden-Württemberg

    • Hüft-Endoprothetik

      Die AOK Baden-Württemberg hat im ersten Schritt Qualitätsverträge zur Verbesserung von Hüftgelenksimplantationen abgeschlossen. Die Krankenhäuser müssen sehr strenge strukturelle Voraussetzungen erfüllen, um am Qualitätsvertrag teilnehmen zu können.

      Dadurch kann gewährleistet werden, dass es sich bei den teilnehmenden Krankenhäusern um Kliniken handelt, die ihre Behandlungs- und Ergebnisqualität aktiv und kontinuierlich über das bereits bestehende Niveau steigern.

      Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Zertifizierung als Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung, der Nachweis über ausreichend hohe Fallzahlen sowie über das Vorhandensein bestimmter Schulungskonzepte und einer Delir-reduzierenden Ausstattung.

      Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Krankenhäuser ihre Patientinnen und Patienten nach einem bestimmten Behandlungskonzept behandeln, um die Qualität der Versorgung zu steigern.

      Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden:

      • Wiederherstellung einer größtmöglichen Funktionalität im Hüftgelenk
      • Verringerung des Schmerzes bei Arthrose oder anderen zugrundeliegenden Erkrankungen
      • Erreichung einer zügigen Mobilisierung und Rückgewinnung der Mobilität
      • Versuch zur Steigerung der Lebensqualität
      • Möglichst lange Lebensdauer des Implantats bei guter Belastbarkeit
      • Vermeidung von (Folge-)Komplikationen

      Wie kann ich als Patient/in über einen Qualitätsvertrag versorgt werden?

      Sofern Sie als Patientin oder Patient ein neues Hüftgelenk benötigen und die Diagnose bereits durch einen niedergelassenen Facharzt für Orthopädie gesichert wurde, können Sie sich die Liste der Kliniken (PDF, 40 KB) herunterladen, die bereits einen Qualitätsvertrag für Hüft-Endoprothetik mit der AOK Baden-Württemberg abgeschlossen haben.

      Vorausgesetzt, Sie entscheiden sich für die Behandlung in einer dieser Kliniken, müssen Sie lediglich einen Termin vor Ort vereinbaren und Sie werden automatisch im Rahmen des Qualitätsvertrages behandelt. Sie müssen somit keine Teilnahmeerklärung zum Vertrag unterschreiben.

      Für die Evaluation des Vertrages ist es jedoch notwendig, dass Sie eine Einverständniserklärung zur Verwendung Ihrer Daten unterschreiben, ein Muster finden Sie hier (PDF, 250 KB) 

      Broschüre mit Tipps für eine Behandlung nach höchsten Qualitätsstandards

      Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Ohne Umwege zurück zu mehr Lebensqualität (PDF, 2,85 MB)"

    • Knie-Endoprothetik

      Die AOK Baden-Württemberg schließt auch Qualitätsverträge im Leistungsbereich der Knie-Endoprothetik ab. Die Krankenhäuser müssen bei diesem Vertrag strenge strukturelle Voraussetzungen erfüllen, um am Qualitätsvertrag teilnehmen zu können. Dadurch kann gewährleistet werden, dass es sich bei den teilnehmenden Krankenhäusern um Kliniken handelt, die ihre Behandlungs- und Ergebnisqualität aktiv und kontinuierlich über das bereits bestehende Niveau steigern. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Zertifizierung als Endoprothetikzentrum, der Nachweis über ausreichend hohe Fallzahlen sowie über das Vorhandensein bestimmter Schulungskonzepte und einer Delir-reduzierenden Ausstattung. Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Krankenhäuser ihre Patientinnen und Patienten nach einem bestimmten Behandlungskonzept behandeln, um die Qualität der Versorgung zu steigern.

      Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden:

      • Wiederherstellung einer größtmöglichen Funktionalität im Kniegelenk
      • Verringerung des Schmerzes bei Arthrose oder anderen zugrundeliegenden Erkrankungen
      • Erreichung einer zügigen Mobilisierung und Rückgewinnung der Mobilität
      • Versuch zur Steigerung der Lebensqualität
      • Möglichst lange Lebensdauer des Implantats bei guter Belastbarkeit
      • Vermeidung von (Folge-)Komplikationen

      Wie kann ich als Patient/in über einen Qualitätsvertrag versorgt werden?

      Sofern Sie als Patientin oder Patient ein neues Kniegelenk benötigen und die Diagnose bereits durch einen niedergelassenen Facharzt für Orthopädie gesichert wurde, können Sie sich hier die Liste der Kliniken herunterladen, die einen Qualitätsvertrag für Knie-Endoprothetik mit der AOK Baden-Württemberg abgeschlossen haben. Vorausgesetzt, Sie entscheiden sich für die Behandlung in einer dieser Kliniken, müssen Sie lediglich einen Termin vor Ort vereinbaren und Sie werden automatisch im Rahmen des Qualitätsvertrages behandelt. Sie müssen somit keine Teilnahmeerklärung zum Vertrag unterschreiben. Für die Evaluation des Vertrages ist es jedoch notwendig, dass Sie eine Einverständniserklärung zur Verwendung Ihrer Daten unterschreiben, ein Muster finden Sie hier (PDF, 2 MB).

      Broschüre mit Tipps für eine Behandlung nach höchsten Qualitätsstandards

      Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Ohne Umwege zurück zu mehr Lebensqualität“ (PDF, 3,4 MB).

    • Mangelernährung

      Um bei Patientinnen und Patienten, die in einer Klinik behandelt werden, frühzeitig eine mögliche Mangelernährung zu identifizieren und eine entsprechende qualitativ hochwertige Behandlung sicherzustellen, hat die AOK Baden-Württemberg auch Qualitätsverträge im Leistungsbereich der Mangelernährung abgeschlossen. Um am Qualitätsvertrag teilnehmen zu können, müssen Kliniken bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. die Vorhaltung eines Ernährungsteams mit einem Facharzt mit der strukturierten curricularen Fortbildung oder der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin sowie mindestens einem Diätassistenten oder Ökotrophologen. 

      Patientinnen und Patienten, die stationär in einer Fachabteilung mit einem erhöhten Risiko für Mangelernährung behandelt werden, erhalten frühzeitig ein Erstscreening. Wird durch das Screening eine Mangelernährung oder ein Risiko für eine Mangelernährung festgestellt, so erhalten diese Patientinnen und Patienten im Rahmen des Qualitätsvertrags eine entsprechende Versorgung inkl. ernährungsmedizinischem Assessment und Ernährungstherapie.

      Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden: 

      • Wiederherstellung eines unter Berücksichtigung der Begleitumstände guten Ernährungszustandes bei Therapiebedürftigkeit

      • Positive Effekte auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten: Verringerung der Sterblichkeit, Vermeidung von Infektionen und anderen Komplikationen, Steigerung der Lebensqualität

      • Sensibilisierung für das Thema Mangelernährung in Krankenhäusern durch Festlegung von Leistungen und Qualitätszielen im Rahmen von Qualitätsverträgen.

      • Verbesserung von Strukturen: Unterstützung des Aufbaus von Ernährungsmanagement/Ernährungsteams in Krankenhäusern 

      • Verbesserung von Prozessen zum Thema Ernährung

      • Optimierung der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Weiterbildung von Pflegenden im Bereich der Ernährungsmedizin und des Ernährungsmanagements

       

      Wie kann ich als Patient/in über einen Qualitätsvertrag versorgt werden?

      Sofern Sie als Patientin oder Patient in einem der teilnehmenden Krankenhäuser in einer Fachabteilung mit erhöhtem Risiko für Mangelernährung behandelt werden, erhalten Sie automatisch eine Versorgung im Rahmen des Qualitätsvertrages. Sie müssen somit keine Teilnahmeerklärung zum Vertrag unterschreiben.

      Da die Qualitätsverträge bundeseinheitlich vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) evaluiert werden, ist es für die Evaluation des Vertrages jedoch notwendig, dass Sie eine Einverständniserklärung zur Verwendung Ihrer Daten unterschreiben. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier. 

      Die Liste der teilnehmenden Klinken können Sie sich hier herunterladen.

       

       

    Übersicht über die teilnehmenden Krankenhäuser

    Aktualisiert: 05.02.2026

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