Rufbereitschaft von Hebammen
Je näher es auf die Geburt zugeht, desto stärker steigt die Anspannung bei werdenden Müttern. Mit der Rufbereitschaft ist Ihre vertraute Hebamme rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Kosten dafür bezuschusst die AOK.
Von der Hebamme rundum gut betreut
Bei einer Entbindung im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt können Sie mit Ihrer Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbaren. Die Rufbereitschaft umfasst die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme in den letzten drei Wochen vor dem berechneten und zwei Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin. Sie profitieren damit von der zusätzlichen Sicherheit, dass ihre vertraute Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für Sie erreichbar ist, um die Geburt zu begleiten.
So unterstützt Sie die AOK
Die Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer persönlichen Hebamme erstatten wir bis zu einem Betrag von 300 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung dafür ist die vertraglich vereinbarte Betreuung durch eine zugelassene, freiberuflich tätige Hebamme. Die Rechnung der Hebamme zahlen Sie zunächst selbst und reichen sie dann zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung und die vereinbarte persönliche Betreuung bei uns ein.
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