Die AOK unterstützt Ihren Kinderwunsch
Die AOK unterstützt Ehepaare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, wenn sie auf dem herkömmlichen biologischen Weg keine Kinder bekommen können.

Ursachen für Kinderlosigkeit untersuchen
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um Behandlungswege zu finden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.
Der Weg zur Kinderwunschbehandlung
Unerfüllter Kinderwunsch
Eine Schwangerschaft stellt sich selten direkt nach Absetzen der Verhütung ein. Bleibt der Kinderwunsch für ein Paar zwei Jahre lang unerfüllt, sollte ein Arzt eine mögliche Fruchtbarkeitsstörung abklären.
Medizinische und psychosoziale Beratung
Das Paar vereinbart einen gemeinsamen medizinischen Beratungstermin, am besten beim Gynäkologen. Ist eine Fruchtbarkeitsbehandlung aussichtsreich, bespricht der Arzt die gesundheitlichen und seelischen Belastungen der künstlichen Befruchtung. Dann überweist er das Paar an ein Kinderwunschzentrum.
Kinderwunschzentrum erstellt Behandlungsplan
Stehen die Gründe für die Kinderlosigkeit fest, kann das Kinderwunschzentrum einen Behandlungsplan erstellen. Der Mediziner wählt dabei je nach Diagnose die passende Methode.
Behandlungsplan an AOK schicken
Das Paar mit Kinderwunsch reicht den Behandlungsplan bei der AOK ein. Die Krankenkasse entscheidet nun über die Kostenübernahme.
Start der Behandlung
Hat sich das Paar für die Therapie entschieden und ist die Kostenübernahme durch die AOK geklärt, kann die Behandlung beginnen. Die verschiedenen Phasen der künstlichen Befruchtung erstrecken sich meist über mehrere Wochen oder Monate.
Kostenübernahme
Die AOK beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für die künstliche Befruchtung.
Die AOK unterstützt die individuelle Situation der Paare
Kommt der Arzt zu dem Schluss, dass eine künstliche Befruchtung erforderlich ist, die Erfolgschancen ausreichend sind und weder für die werdende Mutter noch für das Kind besondere gesundheitliche Risiken durch die Schwangerschaft zu erwarten sind, übernimmt die AOK Baden-Württemberg bei verheirateten Paaren für die ersten drei Versuche drei Viertel der Kosten – das sind 25 Prozent mehr als gesetzlich vorgesehen. Voraussetzungen dafür sind: Die Frau ist älter als 25 Jahre und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt und beide sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert. Außerdem müssen die Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet werden. Für gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) gilt analog die Kostenbeteiligung in Höhe von 75 Prozent für die ersten drei Versuche – sofern beide Frauen unter krankheitsbedingter Kinderlosigkeit leiden. Privatleistungen sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen.
An der Insemination nach hormoneller Stimulation, der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) beteiligt sich die AOK bis zu dreimal, an der Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal. Das gilt auch für Medikamente, die in diesem Zusammenhang verordnet werden.